Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Unterstützung für informelle Pflegepersonen

Sie können bei Ihrer örtlichen Behörde eine informelle Pflegeunterstützung beantragen, wenn ein Familienmitglied oder eine Ihnen nahestehende Person für Ihre häusliche Betreuung zuständig ist, da Sie aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder hohen Alters hilfsbedürftig sind.

Was bedeutet informelle Pflegeunterstützung?

Ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person kann für eine Person hohen Alters, eine Person mit Behinderung oder eine kranke Person zu Hause sorgen.

Ist die Pflegetätigkeit anspruchsvoll oder bindend, kann die Person, die die Pflege benötigt, Anspruch auf eine informelle Pflegeunterstützung (omaishoidon tuki) anmelden. Sie kann für Kurz- und Langzeitpflege gewährt werden. Informelle Pflege ist grundsätzlich an eine Vereinbarung mit dem Bezirk für Gesundheitsleistungen des Pflegebedürftigen gebunden.

Für den Pflegebedürftigen bedeutet die informelle Pflegeunterstützung:

  • informelle Pflege
  • im Pflege- und Dienstplan definierte Sozial- und Gesundheitsdienste und
  • Dienste während der Freizeit bzw. Urlaubszeit des Betreuers

Für den Betreuer bedeutet die informelle Pflegeunterstützung:

  • einen Pflegezuschuss
  • Freizeit
  • eine Altersrente und Unfallversicherung und
  • soziale Dienste
  • Gesundheits- und Wohlbefindenskontrollen
  • Coaching
  • Bildung

Wann kann ich die informelle Pflegeunterstützung beantragen?

Die informelle Pflegeunterstützung wird vom Bezirk für Gesundheitsleistungen des Pflegebedürftigen gewährt.

Das Recht auf informelle Pflegeunterstützung ist nicht subjektiv (d. h. uneingeschränkt), sondern unterliegt der Entscheidung der Bezirke für Gesundheitsleistungen. Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich geringfügig je nach Bezirk für Gesundheitsleistungen.

Die informelle Pflegeunterstützung wird gewährt, wenn:

  • eine Person aufgrund eingeschränkter körperlicher Funktionsfähigkeit, Krankheit, Behinderung oder aus anderen Gründen pflegebedürftig ist oder anderweitige häusliche Hilfe benötigt;
  • ein Familienmitglied oder eine dem Pflegebedürftigen nahestehende Person bereit ist, dessen Pflege und Betreuung zu übernehmen;
  • der Betreuer gesundheitlich stabil ist, um die Pflegetätigkeit auszuführen;
  • die informelle Pflege in Verbindung mit anderen sozialen und Gesundheitsdiensten das Wohlergehen, die Gesundheit und Sicherheit des Pflegebedürftigen sicherstellt und
  • das Zuhause des Pflegebedürftigen für die informelle Pflege entsprechend ausgestattet ist.

Die Bezirke für Gesundheitsleistungen können dem Pflegebedürftigen eine Gebühr für die Dienste in Rechnung stellen, die während der Freizeit oder des Urlaubs des Betreuers erbracht werden, bzw. für Dienste, die unter die Vereinbarung über die informelle Pflege fallen.

Wie beantrage ich die informelle Pflegeunterstützung?

Die Höhe des an den informellen Betreuer gezahlten Zuschusses hängt von der Intensität der Pflegetätigkeit sowie von den Bezirken für Gesundheitsleistungen ab, in der die Pflegeleistung erbracht wird. Dennoch wurden Mindestbeträge festgelegt. Diese finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Gesundheit: http://www.stm.fi/.

Der informelle Pflegezuschuss gilt als zu versteuerndes Einkommen. Der Zuschussbetrag wird während belastender Übergangsperioden in der Pflege erhöht.

Der informelle Pflegezuschuss wird bei den Bezirken für Gesundheitsleistungen des Pflegebedürftigen beantragt.

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Für weitere Informationen zur informellen Pflegeunterstützung, zum Beantragungsverfahren und zur Gewährung wenden Sie sich an den Sozial- und Gesundheitsdienst des Bezirks für Gesundheitsleistungen des Pflegebedürftigen.

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