Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Krankengeld

Bei Krankheit haben Sie Anspruch auf Krankengeld als Entschädigung für den entstehenden Verdienstausfall.

Wann kann ich Krankengeld beantragen?

Wenn Sie so schwer erkranken, dass Sie eine Zeit lang nicht arbeitsfähig sind, erhalten Sie von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) für die Zeit, die Sie arbeitsunfähig sind, Krankengeld (sairauspäiväraha) als Entschädigung für den entstehenden Verdienstausfall.

Können Sie im Krankheitsfall in Teilzeit arbeiten, ohne dabei Ihre Gesundheit oder Genesung zu gefährden, können Sie anteiliges Krankengeld (osasairauspäiväraha) erhalten.

Was sind die Voraussetzungen, um Krankengeld beantragen zu können?

Personen im Alter von 16 bis 67 Jahren haben Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch beginnt mit dem zehnten Arbeitstag nach Beginn des Krankheitsausfalls. Für die Wartezeit von neun Tagen zahlt der Arbeitgeber üblicherweise das volle Gehalt weiter. Die meisten Arbeitgeber gewähren zudem volle Lohnfortzahlung während der ersten ein bis zwei Krankheitsmonate.

Für die Zeit, in der Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Krankengeld kann bis zu einem Jahr (300 Werktage) gezahlt werden. Wird während des Krankheitsurlaubs weiterhin ein Gehalt gezahlt, wird das Krankengeld an den Arbeitgeber gezahlt.

Ein anteiliges Krankengeld wird gezahlt, wenn sich die Arbeitszeit und somit der Verdienst um 40 - 60 % verringert. Das anteilige Krankengeld kann bis zu 150 Arbeitstage lang gezahlt werden.

Wie hoch sind die Leistungen und wie beantrage ich diese?

Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage Ihres Jahreseinkommens berechnet. Folgendes wird bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt:

  • Löhne und Gehälter
  • Gehalt zu Versicherungszwecken
  • Einkommen im Rahmen der Rentenversicherungssysteme für Selbstständige (YEL) und Landwirte (MYEL)
  • Bestimmte Leistungen, auf die Sie Anspruch haben (Arbeitslosengeld, Studentenbeihilfe)

Selbst wenn Sie kein Einkommen erwirtschaften, können Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Informationen zur Höhe des Krankengeldes finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt: https://www.kela.fi/sickness.

Das Krankengeld gilt als zu versteuerndes Einkommen.

Nützliche Formulare und Links

Sie können Krankengeld online beantragen:

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Sie können Sie sich telefonisch oder per Email an den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt wenden.

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