Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Mindestressourcen

Dieses Kapitel behandelt die Beantragung von der Bedürftigkeitsprüfung unterliegender Sozialversicherungsleistungen in Estland für ständige Einwohner Estlands oder Personen, die in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Aufenthaltsrechts leben.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Zu den einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegenden Sozialversicherungsleistungen für ständige Einwohner Estlands oder Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis gehören die Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und bedarfsbasierte Familienleistung.

Anträge stellen können alle ständigen Einwohner Estlands oder Ausländer, die in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Aufenthaltsrechts leben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Ein Anrecht auf die folgenden Sozialversicherungsleistungen haben ständige Einwohner Estlands oder Ausländer, die in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Aufenthaltsrechts leben.

1. Sozialhilfe (toimetulekutoetus)

Anrecht auf Sozialhilfe hat eine allein lebende Person oder eine Familie, deren Monatseinkommen nach Abzug der Kosten für ständigen Wohnraum nach den im Sozialpflegegesetz festgelegten Bedingungen unterhalb des festgesetzten Existenzminimums liegt.

2. Arbeitslosenhilfe (töötutoetus)

Anrecht auf Arbeitslosenhilfe haben Sie, wenn:

  • Sie arbeitslos gemeldet sind;
  • Ihr monatliches Einkommen geringer ist als der 31-fache Tagessatz für Arbeitslosenhilfe (327,05 EUR);
  • Sie in dem Jahr, das der Arbeitslosmeldung voranging, mindestens 180 Tage einer Arbeit, einer mit Arbeit gleichgestellter Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit, bei der nicht vorausgesetzt werden kann, dass Sie in dem der Arbeitslosmeldung vorangegangenen Jahr gearbeitet haben, nachgegangen sind.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Wenn Sie eine der oben erwähnten Sozialversicherungsleistungen in Estland beantragen möchten und den Kriterien entsprechen, haben Sie ein Anrecht auf die folgenden Beihilfen:

Sozialhilfe

Bei der Festsetzung des Existenzminimums wird von den Mindestverbrauchskosten für Ernährung, Bekleidung und Schuhe und andere Waren und Dienstleistungen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse ausgegangen. Gemäß dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2021 beträgt das Existenzminimum 2023 für eine alleinlebende Person oder das erste Familienmitglied 200 EUR monatlich. Das Existenzminimum für jedes minderjährige Familienmitglied beträgt ebenfalls 240 EUR monatlich. Das Existenzminimum für das zweite und jedes folgende volljährige Familienmitglied beträgt 160 EUR monatlich.

Ein Empfänger von Sozialhilfe, dessen sämtliche Familienmitglieder minderjährig sind, hat das Recht, neben der Sozialhilfe eine ergänzende Beihilfe von 15 EUR zu erhalten, die die lokale Selbstverwaltung aus Haushaltsmitteln zahlt.

Zusätzlich zur Sozialhilfe können Gemeinde- oder Stadtverwaltungen weitere Sozialleistungen gewähren, die aus dem Haushalt der Verwaltungen gezahlt werden.

Arbeitslosenhilfe

Im Falle der Gewährung von Arbeitslosenhilfe haben Sie das Recht auf bis zu 270 Tage Beihilfe, deren Tagessatz 10,55 EUR und deren 31-facher Tagessatz 327,05 EUR betragen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Sozialhilfe

Zur Beantragung von Sozialhilfe wird bei der Gemeinde ein Antrag eingereicht, auf dem die Namen der Personen, die bei Bemessung der Beihilfe zu berücksichtigen sind, sowie deren Personencodes und Geburtsdaten vermerkt werden.

Dem Antrag werden Dokumente beigefügt:

  • die das von der allein lebenden Person oder den Familienmitgliedern im vergangenen Monat erhaltene Nettoeinkommen und die Höhe gezahlter Unterhaltsleistungen bescheinigen. Wenn es nicht möglich ist, ein Einkommen oder einen Betrag mit Dokumenten zu belegen, bestätigt der Antragsteller auf Sozialhilfe diese mit seiner Unterschrift;

Dem Antrag auf Wohngeld müssen folgende Dokumente als Nachweis beigefügt werden:

  • das Nutzungsrecht zur Wohnung (vorzulegen bei erstmaliger Beantragung und bei Änderungen der rechtlichen Grundlage);
  • die mit der Wohnung verbundenen Festkosten, die in dem besagten Monat zu zahlen sind.

Bei erstmaliger Beantragung der Beihilfe oder im Falle nachfolgender Änderungen wird zusätzlich schriftlich eine Liste eingereicht, in der die folgenden im Gebrauch oder Besitz des Antragstellers oder seiner Familie befindlichen Objekte bezeichnet werden:

  • Liegenschaften sowie Wohnräume in beweglichen Sachen;
  • Fahrzeuge im Sinne des Verkehrsgesetzes;
  • Wertpapiere im Sinne des Wertpapiergesetzes.

Arbeitslosenhilfe

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe beim Arbeitsamt einreichen:

  • Antrag;
  • Personaldokument;
  • Dokumente, die Ihre Beschäftigung, ein Arbeitsverhältnis oder eine dem Arbeitsverhältnis entsprechende Aktivität von mindestens 180 Tagen in den der Arbeitslosmeldung vorangegangenen zwölf Monaten belegen;
  • wenn Sie vor der Arbeitslosmeldung im Ausland gearbeitet haben, müssen Dokumente eingereicht werden, die Anfang und Beginn der Arbeitsverhältnisse und den Grund der Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses belegen.

Welche Rechte Sie haben

Weitere Informationen zur Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sind auf den folgenden Websites erhältlich:

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Sozialhilfe gewährt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Um Sozialhilfe zu erhalten, ist der Antrag spätestens bis zum letzten Tag des betreffenden Monats bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung einzureichen, in deren Verwaltungsgebiet der Antragsteller lebt.

Sozialhilfe wird innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichen sämtlicher Dokumente gewährt. Die Leistungssumme wird von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Tag der Entscheidung gezahlt.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie persönlich bei der entsprechenden Abteilung des Arbeitsamts einreichen oder über das elektronische Portal unter folgendem Link:

https://www.tootukassa.ee/tkauth/login.

E-Mail: info@sm.ee

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