Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Arbeitslosengeld

Dieses Kapitel behandelt das Arbeitslosengeld (töötuskindlustushüvitis) und die Beantragung von Arbeitslosenhilfe (töötutoetus) in Estland.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Arbeitslosengeld können Sie beantragen, wenn Sie arbeitslos sind und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen unfreiwillig arbeitslos sein (Ihnen wurde durch den Arbeitgeber gekündigt);
  • das Unternehmen wurde liquidiert;
  • Ihr Arbeitsvertrag endete in der Probezeit;
  • Ihr Arbeitgeber kündigte den Arbeitsvertrag aufgrund langfristiger Arbeitsunfähigkeit;
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag endete usw.

Arbeitslosenhilfe kann eine Person beantragen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und die in den 12 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 180 Tage gearbeitet hat oder einer der Arbeit gleichgestellten Tätigkeit nachgegangen ist (Kindererziehung, Bildungsmaßnahme in Vollzeit, Erfüllen der Wehrpflicht usw.).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn:

  • Sie arbeitslos gemeldet sind;
  • Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben;
  • Sie in den drei Jahren, die der Meldung der Arbeitslosigkeit vorangehen, mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben;
  • Sie Ihre letzte Arbeits- oder Dienststelle nicht auf eigene Initiative (ausgenommen in den in § 37 Abs. 5, § 91 Abs. 2 und § 107 Abs. 2 des Arbeitsvertragsgesetzes genannten Fällen), in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber (§ 79 des Arbeitsvertragsgesetzes) oder durch eigenes schuldhaftes Verhalten (§ 88 Abs. 1 P. 3-8, § 94 des Gesetzes über den öffentlichen Dienst) verlassen haben.

Sie haben ein Anrecht auf Arbeitslosenhilfe, wenn:

  • Sie arbeitslos gemeldet sind;
  • Ihr monatliches Einkommen geringer ist als der 31-fache Tagessatz für Arbeitslosenhilfe (327,05 EUR);
  • Sie in dem Jahr, das der Arbeitslosmeldung vorangeht, mindestens 180 Tage einer Arbeit, einer mit Arbeit gleichgestellter Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit, bei der nicht vorausgesetzt werden kann, dass Sie in dem der Arbeitslosmeldung vorangegangenen Jahr gearbeitet haben, nachgegangen sind.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie in einer Abteilung oder einem Büro Ihrer Wahl des Arbeitsamtes oder über das elektronische Portal stellen. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld müssen eine Erklärung über die Arbeitslosmeldung und ein Personaldokument eingereicht werden. Bei Beantragung des Arbeitslosengeldes über das elektronische Portal muss eine elektronische Erklärung über die Arbeitslosmeldung und zur Beantragung des Arbeitslosengeldes ausgefüllt werden.

Ab dem 1. Juli 2014 wird die Beitragszeit in Monaten und Jahren berücksichtigt. Für jede 12 Monate Beitragsdauer wird ein Beitragsjahr berücksichtigt.

Wenn Ihre Beitragszeit:

  • weniger als 5 Jahre beträgt, erkennt das Arbeitsamt Ihnen die Leistung für 180 Kalendertage zu;
  • zwischen 5 und 10 Jahren beträgt, erkennt das Arbeitsamt Ihnen die Leistung für 270 Kalendertage zu;
  • 10 Jahre oder mehr beträgt, erkennt das Arbeitsamt Ihnen die Leistung für 360 Kalendertage zu.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für einen Kalendertag beträgt:

  • 60 % des Arbeitslohnes pro Tag vom 1. bis zum 100. Kalendertag;
  • 40 % des Arbeitslohnes pro Tag vom 101. bis zum 360. Kalendertag.

Der Antrag auf Arbeitslosenhilfe ist bei der Kreisabteilung der estnischen Krankenkasse zu stellen. Zusammen mit dem Antrag müssen ein Personaldokument sowie Dokumente, die die Beschäftigung der Person in den der Arbeitslosmeldung vorangegangenen 12 Monaten bestätigen, eingereicht werden.

Arbeitslosenhilfe wird bis zu 270 Tage gezahlt. Wenn das letzte Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers wegen Verletzung von Dienstpflichten, Vertrauensverlust oder aufgrund einer Sittenwidrigkeit beendet wurde, wird die Arbeitslosenhilfe bis zu 210 Tage gezahlt. Arbeitslos gemeldete Personen, die Arbeitslosengeld über einen kürzeren Zeitraum als 270 bezogen haben, erhalten die Arbeitslosenhilfe bis zum Ende des Zeitraums von 270 Tagen. Wenn Ihnen Arbeitslosengeld zuerkannt wurde, können Sie nicht gleichzeitig Arbeitslosenhilfe beantragen.

Arbeitslosenhilfe wird gezahlt, wenn der Leistungsempfänger den Termin für ein persönliches Gespräch beim Arbeitsamt wahrnimmt und die im Plan für die Arbeitssuche vereinbarten Bedingungen und Maßnahmen erfüllt. Der Tagessatz für Arbeitslosenhilfe liegt im Jahr 2023 bei 10,55 Euro. Die Beihilfe wird rückwirkend für Tage zwischen den einzelnen Beratungsterminen gezahlt. Die Zahlung der Arbeitslosenhilfe erfolgt auf das persönliche Bankkonto des Leistungsempfängers.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Dem Antrag auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe ist eine Erklärung über die Arbeitslosmeldung sowie ein Personaldokument beizufügen. Bei Beantragung des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe über das elektronische Portal müssen Sie eine elektronische Erklärung über die Arbeitslosmeldung und zur Beantragung des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe ausfüllen.

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Abteilungen und Büros des Arbeitsamtes in ganz Estland

E-Mail: info@tootukassa.ee

Skype: tootukassa

Infotelefon: 15501

(Mo.-Do. 8.30-16.45; Fr. 8.30-15.30)

https://www.eesti.ee/en

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