Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Altersrente

Diese Kapitel behandelt die Altersrente (vanaduspension) in Estland, deren Beantragung sowie weitere wichtige Punkte.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Altersrente ist eine Form der staatlichen Rente.

Ein Anrecht auf Altersrente haben:

  • ständige Einwohner Estlands;
  • Ausländer, die in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Aufenthaltsrechts leben.

Anrecht auf Altersrente hat eine Person, die das Alter von 63 Jahren und 9 Monaten und in Estland eine Mindestbeitragszeit von 15 Jahren erreicht hat.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Am 7. April 2010 beschloss das estnische Parlament eine Änderung des Gesetzes über die staatliche Altersversicherung und ein Änderungsgesetz für weitere damit verbundene Gesetze, in dem 65 als allgemeines Rentenalter für die Altersrente festgelegt wird. Von 2017 an wird eine Übergangszeit für zwischen 1954 und 1960 geborene Personen festgelegt, deren Rentenalter stufenweise um drei Monate für jedes spätere Geburtsjahr angehoben wird und bis zum Jahr 2026 65 Jahre erreicht.

Personen, die in den Jahren 1953 bis 1960 geboren wurden, entsteht ein Anrecht auf Altersrente ab dem unten festgelegten Alter:

Geburtsjahr - Alter
1953 - 63 Jahre
1954 - 63 Jahre 3 Monate
1955 - 63 Jahre 6 Monate
1956 - 63 Jahre 9 Monate
1957 - 64 Jahre
1958 - 64 Jahre 3 Monate
1959 - 64 Jahre 6 Monate
1960 - 64 Jahre 9 Monate

Ab 2027 wird das Renteneintrittsalter auf der durchschnittlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen von 65 Jahren beruhen, wie es vom Statistikamt Estland alljährlich veröffentlicht wird.

Das Renteneintrittsalter darf um höchstens drei Monate pro Jahr erhöht werden.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Altersrente besteht aus drei Teilen:

  • Grundpauschale;
  • von den Beitragsjahren abhängiger Teil, dessen Höhe dem Produkt der Anzahl der Beitragsjahre und dem Jahresbetrag entspricht (umfasst Zeiten bis 1998);
  • Versicherungsanteil, dessen Höhe dem Produkt der Summe der Sozialbeitragszahlungen des Versicherten und dem Jahresbetrag entspricht (umfasst Zeiten von 1999 bis 2020);
  • Ein gemeinsamer Anteil, dessen Betrag der Summe aus der Hälfte des Versicherungsanteils und der Hälfte des Solidaritätsanteils multipliziert mit dem Wert eines Beitragsjahres entspricht (für Zeiten ab 2021).

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Höhe der Grundpauschale 275 7562 EUR.

Der Wert des Jahresrentenbetrags (d.h. der Geldwert eines Beitragsjahres und des Jahreskoeffizienten 1,000) beträgt ab dem 1. April 2022 an 7 718 EUR.

Der Antrag ist beim estnischen Sozialversicherungsamt zu stellen.

Fachsprache übersetzt

  • Versicherter – eine Person, die den Rentenversicherungsanteil der Sozialbeiträge eingezahlt hat oder deren Rentenversicherungsanteil der Sozialsteuer vom Arbeitgeber gezahlt wird; oder eine Person, deren Anspruch auf den Erhalt einer staatlichen Rente auf anderen Gründen basiert (Anspruch auf staatliche Rente richtet sich nach dem Wohnsitz).
  • Beitragsjahre – Beitragsjahre, einschließlich die Arbeitszeit, für die der Arbeitgeber Sozialsteuer zahlen musste. Diese Jahre werden bis zum 31. Dezember 1998 berücksichtigt. Die Betragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Beitragsjahre, die der Versicherte kumuliert hat, d. h. Arbeitsjahre und Jahre, die als Arbeitsjahre gelten (z. B. Erziehungsjahre, Wehrdienst).
  • Versicherungsanteil – zur Berechnung des Versicherungsanteils eines Versicherten wird der staatliche (Säule I) Rentenversicherungsanteil seiner individuell registrierten Sozialbeiträge durch den staatlichen durchschnittlichen Rentenversicherungsanteil der individuell registrierten Sozialbeiträge dividiert (d. h. entspricht der Sozialbeitrag einer Person dem staatlichen durchschnittlichen Sozialbeitrag, so beträgt der Versicherungsanteil 1000). Liegt der Sozialbeitrag einer Person über bzw. unter dem Durchschnitt, so liegt der Versicherungsanteil ebenfalls unter bzw. über 1000.
  • Gemeinsamer Anteil – die Versicherungsanteile von 2021 und neue Solidaritätsanteile werden hinzugefügt und durch 2 geteilt. Zur Berechnung des Solidaritätsanteils werden die Beträge des für die versicherte Person berechneten staatlichen Rentenversicherungsanteils der individuell erfassten Sozialsteuer summiert und durch den Rentenversicherungsanteil der individuell erfassten Sozialsteuer geteilt, welche für den Mindestlohn für Januar des entsprechenden Jahres berechnet und mit 12 multipliziert wird.
  • Jahreswert – der Jahreswert einer Rente entspricht dem Geldwert eines Beitragsjahres und einem Versicherungsanteil von 1000.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Der Antrag auf Altersrente ist beim estnischen Sozialversicherungsamt einzureichen. Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • förmlicher Antrag;
  • Pass (bei Ausländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis) oder Personaldokument (ID-Karte);
  • Arbeitsbuch;
  • Berufsschul-, Fachlehranstalts- oder Hochschulzeugnis;
  • Geburtsurkunde von Kindern;
  • Wehrpass;
  • Heiratsurkunde für Personen, die ihren Namen bei der Heirat geändert haben;
  • 1 Lichtbild (3 x 4 cm);
  • Kontonummer, wenn der Antragsteller die Zahlung der Rente auf sein Bankkonto wünscht.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Kundenservice des Sozialversicherungsamtes (Adressen und Öffnungszeiten des Kundenservice finden Sie auf der Homepage in der Rubrik „Kundenservice” auf der Homepage http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Den Rentenantrag können Sie stellen:

  • Beim Kundenservice des Sozialversicherungsamtes;
  • Per Email (mit digitaler Unterschrift);
  • Per Post.

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Das Sozialversicherungsamt hat 17 Kundenservicestellen in ganz Estland, die Anträge und Erklärungen sowohl vor Ort als auch postalisch entgegennehmen.

Das Sozialversicherungsamt kann auch telefonisch kontaktiert werden.

Informationen telefonisch unter 16106 (in Estland) oder +372 612 1360 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Die örtlichen Büros sind an allen Werktagen für Kunden geöffnet (siehe Kundenservice auf der Website http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Elektronisch eingereichte Anträge müssen digital unterschrieben werden.

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