Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Arbeitsunfälle und durch Gesundheitsschäden hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit

Dieses Kapitel behandelt Rechte und Möglichkeiten auf Entschädigungen im Hinblick auf Gesundheitsschäden infolge der Erfüllung dienstlicher Aufgaben.

Das Kapitel behandelt:

  • die Leistung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (ajutise töövõimetuse hüvitis);
  • die Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe (töövõimetoetus).

Ein Arbeitnehmer, dem bei der Erfüllung dienstlicher Aufgaben Gesundheitsschäden entstehen, kann zusätzlich vom Arbeitgeber die Entschädigung des entstandenen Schadens verlangen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Der Anspruch auf eine Entschädigung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann geltend gemacht werden, wenn die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Es gelten die Grundsätze, die im Kapitel „Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe“ erläutert werden.

Die Entschädigung vom Arbeitgeber kann beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer infolge der Ausführung seiner dienstlichen Aufgaben eine Verletzung erleidet oder ihm ein anhaltender Schaden entsteht, die bzw. den der Arbeitgeber zu verantworten hat. Schadenersatz kann auch im Todesfall des Arbeitnehmers von den Hinterbliebenen gefordert werden.

Der Arbeitgeber muss den Schaden nur in dem Fall ersetzen, wenn der Umstand, auf dem seine Verantwortung beruht, mit dem Entstehen des Schadens in solch einem Zusammenhang steht, dass der entstandene Schaden die Folge des Umstands ist (ursächlicher Zusammenhang).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

 Für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit siehe Kapitel „Krankenversicherung für Personen, die über ihren Arbeitgeber versichert sind“ und Estnischen Krankenkasse.

Für die Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe siehe Kapitel „Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe“.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung für gesundheitliche Schäden, die ihm durch eine Verletzung am Arbeitsplatz oder eine Berufskrankheit (tervisekahju hüvitis) entstanden sind und zwar in dem im Schuldrechtgesetz festgelegten Umfang.

Gemäß diesem Gesetz müssen im Falle des Vorhandenseins einer Verpflichtung zum Ersatz des Gesundheitsschadens oder des infolge einer körperlichen Verletzung entstandenen Schadens der geschädigten Person die aus der Schädigung entstandenen Kosten ersetzt werden. Dies umfasst die Kosten aus der Zunahme von Bedürfnissen sowie den vollständig oder teilweise aus der Arbeitsunfähigkeit entstandenen Schaden, einschließlich der aus Einkommensverlusten und der Verschlechterung weiterer wirtschaftlicher Möglichkeiten entstandene Schaden. Insofern, als es sich hier um zivilrechtliche Rechtsbeziehungen handelt, können die Parteien die Höhe der Entschädigung selbst untereinander vereinbaren.

Zur Feststellung der Arbeitsverletzung hat sich der Geschädigte an seinen Hausarzt bzw. einen Facharzt zu wenden. Im Fall einer möglichen Berufskrankheit überweist der Hausarzt oder Facharzt den Betroffenen an einen Arzt für Arbeitsmedizin. Um eine Berufskrankheit ordnungsgemäß diagnostizieren zu können, muss sich der Arzt für Arbeitsmedizin die Arbeitsbedingungen berücksichtigen, unter denen der Arbeitnehmer arbeitet oder zuvor gearbeitet hat. Hierfür überprüft der Arbeitsmediziner den Arbeitsplatz und macht sich mit der Risikoanalyse, vorangegangenen Gesundheitskontrollen des Arbeitnehmers und anderen notwendigen Informationen vertraut. Im Falle des Feststellens einer Berufskrankheit sendet der Arzt für Arbeitsmedizin die Dokumente an den Hausarzt des Betroffenen bzw. an den Facharzt und setzt den Arbeitgeber und die Arbeitsaufsichtsbehörde in Kenntnis. Alle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden untersucht und sind der Arbeitsaufsichtsbehörde durch den Arbeitgeber zu melden.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit bezieht ein Arbeitnehmer die Leistung ab dem zweiten Tag der Krankschreibung von der Krankenversicherungskasse. Die Höhe der Leistung entspricht dem vollen Bezugslohn. Der Bezugslohn wird entsprechend der Sozialsteuer festgelegt, die der Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers für das Kalenderjahr vor Krankschreibung/Unfall abgeführt hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Krankenversicherung Startseite.

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe. Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.tootukassa.ee/eng/content/subsidies-and-benefits/working-ability-allowance.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für Kosten entschädigen, die durch die gesundheitlichen Schäden oder die Verletzung entstehen, einschließlich Kosten aufgrund der erhöhten Bedürftigkeit und dem Einkommensverlust oder der Verschlechterung des künftigen wirtschaftlichen Potenzials.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Zur Beantragung der Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe müssen Sie sich wie folgt an die estnische Arbeitslosenversicherung wenden:

  • Self-Service-Portal online unter www.tootukassa.ee ;
  • Persönlich in einer lokalen Dienststelle durch Zustellung eines digital unterzeichneten Antrags per E-Mail an tvto_taotlused@tootukassa.ee oder Durch Zustellung eines Antrags im Papierformat per Post an Lasnamäe 2 Tallinn 11412, Estland.

Wurde das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt war und das die Arbeitsverletzung zu verantworten hat, liquidiert und gibt es keinen Rechtsnachfolger, so haben Sie das Recht auf eine Entschädigung durch das Sozialversicherungsamt.

Folgende Unterlagen müssen beim Sozialversicherungsamt eingereicht werden:

  • Antrag;
  • Personaldokument;
  • Arbeitsunfähigkeitsgutachtens;
  • Bescheinigung des Arztes für Arbeitsmedizin;
  • Berichtigung über die Löschung eines Arbeitgebers, der den Gesundheitsschaden zu verantworten hat, aus dem Handelsregister;
  • Angaben zum Monatseinkommen des Geschädigten vor Entstehen der Arbeitsunfähigkeit.

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die estnische Krankenversicherungskasse.

https://www.haigekassa.ee/en.
Helpline (in Estland): 16 363
Vom Ausland: +372 6696630 - Öffnungszeiten 8.30 - 16.30 Uhr.

Die estnische Arbeitslosenversicherung

https://www.tootukassa.ee/eng/content/about-tootukassa/contact-us

Für allgemeine Fragen oder wenn Sie nicht den richtigen Ansprechpartner finden können, wenden Sie sich bitte an die Helpline 15501.

Für Anrufe aus dem Ausland verwenden Sie bitte die Nummer +372 669 6513 oder Skype unter tootukassa oder schicken eine E-Mail an info@tootukassa.ee.

Das estnische Sozialversicherungsamt Informationen telefonisch unter 16106 (in Estland) oder +372 612 1360 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Elektronisch eingereichte Anträge müssen digital unterschrieben werden.

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