Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Primäres Aufenthaltsland

Dieses Kapitel vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen zu den Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben, wenn Ihr primäres Aufenthaltsland (auch Ihr gewöhnlicher Aufenthalt genannt) Dänemark ist.

Was gilt als gewöhnlicher Aufenthalt?

Der Ausdruck gewöhnlicher Aufenthalt bezieht sich auf das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, d. h. das Land, in dem Sie Ihre wichtigsten Interessen haben.

Einige Sozialleistungen in Dänemark sind oder können vom gewöhnlichen Aufenthalt abhängig sein.

Bei der Beurteilung darüber, in welchem Land Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird besonderen Wert auf Folgendes gelegt:

  • Ihre familiäre Situation und Ihre familiären Bande;
  • die Dauer und die Kontinuität Ihrer Anwesenheit im Lande;
  • Ihre Beschäftigungssituation (namentlich den Ort, an dem Sie für gewöhnlich Ihrer Beschäftigung nachgehen, der ständige Charakter der Beschäftigung und die Dauer des Anstellungsvertrags);
  • wo Sie eventuelle unbezahlte Aktivitäten ausführen;
  • wenn Sie studieren: Ihre Einkommensquelle;
  • wie ständig Ihre Wohnsituation ist;
  • in welchem Land Sie Steuern zahlen;
  • Gründe für den Umzug;
  • Ihre Absichten, wie sie aus sämtlichen Umständen und tatsächlichen Informationen hervorgehen.

Andere relevante Verhältnisse können auch berücksichtigt werden. Die Eintragung ins zentrale Personenregister ist an sich nicht von Bedeutung.

Der Nachweis, dass Sie an einem Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, hängt in hohem Maße von den Fakten ab. Wenn Sie Ihr gesamtes Leben in Dänemark verbracht haben, haben Sie kaum Schwierigkeiten damit, die Faktoren nachzuweisen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt kennzeichnen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Beim Dänischen Amt für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) können Sie einen Termin vereinbaren und als Bürger der EU/des EWR oder als Bürger der nordischen Länder einen Aufenthaltstitel beantragen.

Angabe der Adressänderung an die Gemeinde.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in einen anderen EWR-Staat umziehen, sind Sie im Allgemeinen nicht länger in dem Land sozialversichert, das Sie verlassen, sondern unterliegenden Gesetzen in Ihrem neuen Wohnsitzland. Davon betroffen können eine Reihe von Leistungen sein wie unter anderem:

  • Krankheit und Mutterschaft, z. B. Krankenversicherung, Kranken-, Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsgeld;
  • Arbeitsunfähigkeit, einschließlich Leistungen, die auf den Erhalt und die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit abzielen, z. B. Rente und Rehabilitation;
  • Leistungen im Alter und für Hinterbliebene;
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, z. B. Entschädigung für dauerhafte Schäden;
  • Todesfall, z. B. Sterbegeld;
  • Arbeitslosigkeit, z. B. Arbeitslosenversicherung;
  • Familie, z. B. Familienleistungen.

Sofern Sie Sozialversicherungsbeiträge in einem EWR-Land geleistet haben, sollten Sie beachten, dass Ihre dort geleisteten Beiträge bei der Ermittlung Ihres Leistungsanspruchs in Dänemark berücksichtigt werden können.

Fachsprache übersetzt

  • Das Dänische Amt für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) ist eine öffentliche Behörde, die dem Ministerium für Einwanderung und Integration unterstellt ist. SIRI stellt unter anderem EU-Aufenthaltstitel für EU-/EWR-Bürger aus;
  • Ein EU-Aufenthaltstitel ist Ihr Beleg dafür, dass Sie als EU-Bürger – oder als ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers – Wohnsitzrecht in Dänemark haben;
  • Die Meldebehörde wird zentrales Personenregister (CPR) genannt. Sie wurde 1968 errichtet und enthält Informationenüber alle Personen, die in Dänemark wohnen/gewohnt haben.

Kennen Sie Ihre Rechte

Unter den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Styrelsen for International Rekruttering og Integration (SIRI) (Dänisches Amt für Internationale Anwerbung und Integration)
Carl Jacobsens Vej 39

2500 Valby

EU-Büro Tel.: +45 72142004
Telefonische Öffnungszeiten

Montag

09.00 - 15.00

Dienstag

geschlossen

Mittwoch

09.00 - 15.00

Donnerstag

09.00 - 15.00

Freitag

09.00 – 12.00


Andere Wege der Kontaktaufnahme mit Siri

Der Antrag kann bei einer der fünf SIRI-Dienststellen in Kopenhagen, Aarhus, Aalborg, Odense und Aabenraa eingereicht werden. Haben Sie Ihren Wohnsitz auf Bornholm, können Sie Ihren Antrag auf einen EU-Aufenthaltstitel bei der Polizei in Rønne einreichen. Sie finden die Adressen der Dienststellen hier.

Sie können Ihren Antrag auch beim Internationalen Bürgerservice (ICS) in Kopenhagen, Aarhus, Odense oder Aalborg stellen.

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