Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Sozialhilfe

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, auf wie viel man Anspruch hat und wie man diese Leistung beantragt.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Sie können Sozialhilfe (kontanthjælp) beantragen, wenn Sie eine Veränderung in Ihren sozialen Verhältnissen erfahren haben (z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung) und Sie nicht länger in der Lage sind, für den Unterhalt für sich und Ihre Familie aufzukommen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Es ist eine Voraussetzung, dass Sie Veränderungen in Ihren sozialen Bedingungen erfahren haben.

Sie erhalten keine Leistung, wenn Sie über andere Mittel verfügen, um für Ihren Unterhalt aufzukommen. So z.B., wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder über Wirtschaftsgüter verfügen, die Sie verkaufen können oder wenn Ihr Ehepartner für Sie und Ihre Familie aufkommen kann.

Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und sich um Arbeitsstellen bewerben und die Kurse und anderen Aktivitäten besuchen, die die Arbeitsvermittlung Ihnen anbietet. Wenn Sie über keine Ausbildung verfügen, müssen Sie zusammen mit der Arbeitsvermittlung Ihr Bildungsziel klären.

Die Arbeitsvermittlung wird entscheiden, ob Sie bereit sind für eine Stelle/Ausbildung oder ob Sie durch Gesundheits-, soziale oder andere Probleme zu einem solchen Grad eingeschränkt sind, dass Sie anderen Aktivitäten nachgehen sollten, die Sie dem Arbeitsmarkt näherbringen.

Eine Verringerung der Sozialhilfe wird vorgenommen, wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen, die Ihre Arbeitsvermittlung im Bezug auf die Suche nach einer Arbeitsstelle und die Teilnahme an Aktivitäten, zu denen man Sie auffordert, an Sie stellt.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Die Höhe Ihrer Sozialhilfe hängt u. a. davon ab, ob Sie:

  • das 30. Lebensjahr erreicht haben;
  • eine kompetenzgebende Ausbildung haben, wenn Sie unter 30 Jahren sind;
  • Kinder haben, die Sie versorgen;
  • von Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner versorgt werden können;
  • Ihren Wohnsitz in Dänemark für eine Gesamtdauer von sieben Jahren innerhalb der vorherigen acht Jahre gehabt haben.

Die unterschiedlichen Sätze und die Höhe Ihrer Sozial- oder Berufsausbildungsbeihilfe ersehen Sie aus den unten stehenden Tabellen.

Als Empfänger von Sozialhilfe können Sie ebenfalls einen Wohnungszuschuss (særlig støtte) beantragen, ein Zuschuss, der darauf beruht, dass für den Empfänger die Notwendigkeit besteht, für immense Kosten für den Familienunterhalt und die Unterkunft aufzukommen.

Obergrenze für Sozialhilfe und Wohnungsbeihilfen und die Arbeitsanforderung

  • Die Obergrenze für Sozialhilfe und Wohnungsbeihilfen

Für alle Sozialhilfeempfänger gibt es eine Obergrenze für den Gesamtbetrag des Wohnungszuschusses (særlig støtte) und der Wohnungsleistung (boligstøtte), der bezogen werden darf. Sozialhilfeempfänger, die aufgrund von Behinderung in bestimmten Sonderunterkünften leben, sind von dieser Obergrenze ausgenommen.

  • Arbeitsanforderung

Wenn Sie ein Sozialhilfeempfänger sind, müssen Sie eine Arbeitsanforderung erfüllen (225-timersreglen), um Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Das bedeutet, dass Sie mindestens 225 Stunden im Jahr erwerbstätig sein müssen, um Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz zu haben. Sie sind von dieser Anforderung ausgenommen, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit zu einem solchen Grad vermindert ist, dass Sie nicht fähig sind, mindestens 225 Stunden pro Jahr zu arbeiten.

Wie viel Sozialhilfe kann ich erhalten, wenn ich mindestens 30 Jahre alt bin oder eine Ausbildung (kontanthjælp) habe?

  • Zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

Unter 25 Jahren, zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

3.715 DKK pro Monat/7.699 DKK pro Monat

25-29 Jahre und zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

3.715 DKK pro Monat/7.699 DKK pro Monat

30. Lebensjahr erreicht, versorgt Kinder

15.874 DKK pro Monat

30. Lebensjahr erreicht, andere

11.944 DKK pro Monat

  • Erzieher/schwanger/mit Unterhaltspflicht

Alleinerzieher, unter 30 Jahren

15.172 DKK pro Monat

Erzieher unter 30 Jahren, verheiratet/in ehelicher Gemeinschaft lebend mit einer Person, die Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Sozialhilfe erhält

10.615 DKK pro Monat

Unter 30 Jahren, schwanger (nach der 12. Schwangerschaftswoche)

11.944 DKK pro Monat

Unter 30 Jahren, Unterhaltspflicht, Höchstsatz einschl. Zulagen

15.874 DKK pro Monat

  • Bei psychischer Krankheit

Unter 30 Jahren, psychisch erkrankt, Unterhaltspflicht

15.874 DKK pro Monat.

Unter 30 Jahren, psychisch erkrankt, nicht zu Hause lebend

11.944 DKK pro Monat.

  • Pauschalbetrag

Über 25 Jahren, sowie nicht zu Hause lebend und unter 25 Jahren (höchstens)

6.383 DKK pro Monat.

Zu Hause lebend, unter 25 Jahren (höchstens)

3.174 DKK pro Monat.

  • Als Unterstützung für bestimmte Personengruppen

Alter für das vorzeitige Altersruhegeld der Arbeitslosenversicherung erreicht, aber keinen Rentenanspruch erworben

10.657 DKK pro Monat.

Unterstützung für Kinder, keinen Rentenanspruch erworben

3.223 DKK pro Monat.

Sie können eine monatliche Aktivierungszulage für Ihre Sozialhilfe erhalten, wenn Sie nicht bereit für eine Arbeit oder Ausbildung sind.

Wenn Sie unter 30 Jahren alt sind und keine Ausbildung (uddannelseshjælp) haben

  • Zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

Unter 25 Jahren und zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

2.820 DKK pro Monat/6.545 DKK pro Monat

25-29 Jahre und zu Hause lebend/nicht zu Hause lebend

2.820 DKK pro Monat/6.545 DKK pro Monat

  • Erzieher/schwanger/mit Kinderunterhaltspflicht

Alleinerzieher

13.090 DKK pro Monat

Erzieher, in Partnerschaft lebend

9.161 DKK pro Monat

Schwanger (nach der 12. Schwangerschaftswoche)

11.944 DKK pro Monat

Kinderunterhaltspflicht, Höchstsatz einschl. Zulagen

15.874 DKK pro Monat

  • Bei psychischer Krankheit

Psychisch erkrankt, Kinderunterhaltspflicht

15.874 DKK pro Monat

Psychisch erkrankt, nicht zu Hause lebend

11.944 DKK pro Monat

Bitte beachten Sie, dass Sie eine monatliche Aktivierungszulage, wenn Sie nicht bereit für eine Ausbildung sind.

Wann wird die Sozialhilfe ausgezahlt?

Ihre Gemeinde berechnet und zahlt die Sozialhilfe monatlich aus. Die Leistung wird auf Ihr NemKonto überwiesen und ist am Ende des Monats verfügbar. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen steuerpflichtig sind.

Sie können gegen Entscheidungen in Sachen Sozial- und Berufsausbildungsbeihilfe Widerspruch einlegen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Widerspruch einlegen.

Fachsprache übersetzt

  • Borger.dk ist Ihr Zugang zu den Behörden. Hier finden Sie u. a. mehr Informationen über die Sozial- und Berufsausbildungsbeihilfe.
  • NemKonto (Einfaches Konto) ist ein ganz gewöhnliches Konto, das Sie bereits haben. Sie entscheiden selbst, welches Ihrer Bankkonten Ihr NemKonto sein soll. Die öffentlichen Behörden zahlen an dieses Konto.
  • Arbeitsvermittlung: Hier unterstützen Sachbearbeiter und Jobvermittler Arbeitslose bei der Suche nach Arbeit und darüber hinaus unterstützen sie Unternehmen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Finden Sie Ihre Arbeitsvermittlung, siehe Kontaktdaten.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Sie finden relevante Formulare auf der Website des Landesverbandes der Gemeinden in Dänemark in den Themenbereichen aktive Beschäftigungsleistung und Aktivierung von Arbeitslosen.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

  • Verkündung des Gesetzes über aktive Sozialpolitik, einschließlich Sozialhilfe und Berufsausbildungsbeihilfe;
  • Anleitung über Sätze, einschließlich Sozialhilfe und Berufsausbildungsbeihilfe;
  • Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über eine aktive Beschäftigungsleistung.

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20

1060 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72205000

Fax +45 33121378

E-Mail: bm@bm.dk

Finden Sie relevante Information auf Borger.dk. Hilfe bezüglich der Selbstbedienung auf borger.dk erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 1881 oder +45 70101881.

Sollte Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihrer Kommune. Finden Sie das Bürgeramt Ihrer Kommune.

Finden Sie Ihre Arbeitsvermittlung, siehe Kontaktdaten.

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