Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Arbeitsunfallschäden (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)

Hier finden Sie Informationen darüber, was ein Arbeitsunfallschaden ist, wann und wie viel Entschädigung Sie erhalten können, und wie die Entschädigung an Sie ausgezahlt wird.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Sie haben unter Umständen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben. Die dänischen Definitionen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind:

  • Arbeitsunfälle sind persönliche Schäden aufgrund eines Vorfalls oder Einwirkung (bei der Arbeit oder aufgrund der Arbeitsbedingungen), die plötzlich oder innerhalb von 5 Tagen nach dem Vorfall oder der Einwirkung auftreten. Der persönliche Schaden kann körperlich oder psychisch bzw. dauerhaft oder vorübergehend sein. Es ist nicht erforderlich, dass der persönliche Schaden medizinisch behandelt werden muss oder behandelt wurde.
  • Berufskrankheiten sind körperliche oder psychische Erkrankungen infolge einer schädigenden Einwirkung bei Ihrer Arbeit oder durch Ihre Arbeitsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass eine Berufskrankheit in der Regel nur als solche anerkannt wird, wenn es einen medizinisch-wissenschaftlichen, nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Krankheit und Ihrer Arbeit oder den Arbeitsbedingungen gibt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf Entschädigung/Abfindung haben?

Für die Anerkennung eines Arbeitsunfallschadens und damit für jegliche Entschädigung unter dem dänischen Arbeitsunfallgesetz muss ein Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall oder der Einwirkung und Schaden, Krankheit oder Tod bestehen.

Sie finden die Hauptkriterien für alle Formen der Entschädigung unter dem dänischen Arbeitsunfallentschädigungsgesetz (in Dänisch).

  1. Entschädigung wegen dauerhafter Schädigung

Ein Mindestgrad von 5 % dauerhafter Schädigung ist erforderlich.

  1. Entschädigung wegen dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit

Ein Mindestgrad von 15 % dauerhafter Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Schadens oder der Krankheit ist erforderlich.

  1. Entschädigung wegen Verlusts des Unterhaltspflichtigen

Der Anspruch des hinterbliebenen Unterhaltsberechtigten auf Entschädigung wegen Verlust des Unterhaltspflichtigen ist abhängig von einer Gesamtbewertung, die den Umfang der finanziellen Unterstützung und die Veränderungen in der finanziellen Unabhängigkeit des hinterbliebenen Unterhaltsberechtigten ebenso berücksichtigt wie das Alter der Person, Gesundheitszustand, Bildungsstand, Beschäftigung und finanzielle Situation. Entschädigung wegen Verlusts des Unterhaltspflichtigen kann dem hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und den Kindern des Verstorbenen bis zum Alter von 18 oder 21 gewährt werden, wenn die Kinder eine Ausbildung absolvieren.

  1. Übergangsleistung für Unterhaltsberechtigte im Todesfall

Im Todesfall wird den Unterhaltsberechtigten (hinterbliebene Ehepartner, Lebenspartner oder eingetragene Lebenspartner) ein Übergangsgeld gewährt. Das Gesetz verlangt, dass der hinterbliebene Ehepartner oder Lebenspartner mit dem Verstorbenen zum Todeszeitpunkt zusammengelebt hat und dass sie mindestens zwei Jahre vor dem Todeszeitpunkt mit dem Verstorbenen verheiratet waren oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt haben.

  1. Erstattete Auslagen

Alle Personen mit legalem Wohnsitz in Dänemark haben bei Bedarf Anspruch auf medizinische Versorgung. Dies gilt auch im Falle von Arbeitsunfallschäden. Behandlungen, Hilfsmittel, Rehabilitation etc. im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die nicht vom dänischen Gesetz zum Gesundheitswesen oder ähnlichen Systemen abgedeckt sind, können vom dänischen Arbeitsunfallentschädigungsgesetz abgedeckt werden, wenn die Behandlung etc. notwendig ist, um die bestmögliche Heilung oder Genesung zu erzielen.

Nähere Informationen darüber, welche Kosten vom dänischen Arbeitsunfallentschädigungsgesetz abgedeckt sind, finden Sie

hier.

Wer zeigt den Schaden an?

1. Unfälle bei der Arbeit

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle der Versicherung des Unternehmens und der dänischen Arbeitsaufsichtsbehörde spätestens 14 Tage nach dem ersten Fehltag zu melden, wenn der Unfall über den Tag des Unfalls hinaus zu Abwesenheit von Ihrer üblichen Arbeit geführt hat. Ihr Arbeitgeber muss Arbeitsunfälle spätestens 14 Tage nach dem Tag des Unfalls auch dann melden, wenn sie nicht zu Abwesenheit geführt haben, aber laut Gesetz einen Antrag auf Leistungen rechtfertigen.

Ihr Arbeitgeber zeigt Arbeitsunfälle elektronisch über das Anzeigensystem EASY. Wenn Ihr Arbeitgeber den Unfall nicht anzeigt, können Sie dies auch selbst über das Anzeigensystem tun.

2. Berufskrankheiten

Ärzte und Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsmarktversicherung und die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde zu unterrichten, wenn sie vermuten oder bestätigen können, dass eine Krankheit durch Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Krankheiten werden elektronisch durch das Anzeigesystem EES angezeigt.

Wenn Ihr Arzt oder Zahnarzt den Unfall nicht anzeigt, können Sie dies auch selbst über das Anzeigensystem tun.

Wann ist der Schaden spätestens anzuzeigen?

Arbeitsunfälle sind spätestens 1 Jahr anzuzeigen, nachdem Ihnen oder Ihren hinterbliebenen Unterhaltsberechtigten bewusst wurde, dass es sich bei der Krankheit um eine Berufskrankheit handeln muss.

Diese Frist gilt nicht, wenn dokumentiert ist, dass Sie einen Arbeitsunfallschaden erlitten haben und dass Sie oder Ihre hinterbliebenen Unterhaltsberechtigten Anspruch auf Entschädigung als Folge des Arbeitsunfallschadens haben.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Worauf haben Sie Anspruch?

Nach einem Arbeitsunfallschaden haben Sie oder Ihre hinterbliebenen Unterhaltsberechtigten unter Umständen Anspruch auf folgende Entschädigungen und Abfindungen:

  • Entschädigung wegen dauerhafter Schädigung;
  • Entschädigung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit;
  • Kosten für Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel etc.;
  • Entschädigung wegen Verlustes des Unterhaltspflichtigen;
  • Übergangsleistung für Unterhaltsberechtigte im Todesfall.

1. Entschädigung wegen dauerhafter Schädigung

Die Arbeitsmarktversicherung prüft Ihre Schädigung anhand einer Erklärung bezüglich der Folgen des Unfalls, die Ihr Allgemeinmediziner oder ein Facharzt ausgestellt hat.

Sie können den Invaliditätsberechner (in Dänisch) der Arbeitsmarktversicherung benutzen, um die Höhe der zu erwartenden Entschädigung zu berechnen.

Jedes Jahr regelt der Arbeitsminister die Höhe der Entschädigung wegen dauerhafter Schädigung fest. 2023 beträgt die Entschädigung für 100 % dauerhafter Schädigung 979.000 DKK. Dies bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Invaliditätsgrad von 10 % eine Entschädigung in Höhe von 97.900 DKK (10 % von 979.000 DKK) an Sie ausgezahlt wird.

2. Entschädigung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Arbeitsmarktversicherung berechnet Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit auf eine von zwei Weisen:

  • als Einkommensverlust, wenn Sie wieder arbeiten aber aufgrund des Arbeitsunfallschadens nicht mehr so viel verdienen wie zuvor;
  • anhand einer Beurteilung Ihrer zukünftigen Verdienstmöglichkeiten, wenn Sie nicht wieder arbeiten.

Die Höhe der konkreten Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben können, hängt auch von anderen Faktoren ab wie z.B. Ihrem Verdienst vor dem Schaden. Sie hatten z. B. eine Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit oder waren in der, Ausbildung, als der Unfall stattfand. Mehr Informationen über Entschädigung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten Sie hier.

Entschädigung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 % wird automatisch als einmalige Pauschale ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass Entschädigungen, die als laufende (monatliche) Leistung ausgezahlt werden, steuerpflichtig sind, im Gegensatz zu Entschädigungen, die als einmalige Abfindung ausgezahlt werden.

3. Kosten für Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel etc.

Sie haben Anspruch auf die Erstattung von notwendigen Kosten für:

  • Behandlung, während sich der Antrag in Bearbeitung befindet;
  • Medikamente;
  • Zahnverletzungen;
  • medizinische Hilfsmittel – zum Beispiel Prothesen, Brillen oder ähnliche Hilfsmittel, die Sie aufgrund Ihres anerkannten Berufsunfalls benötigen;
  • zukünftige Behandlungskosten, Medikamente, Hilfsmittel etc.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrags – zum Beispiel Transport und Mahlzeiten in Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen.

Mehr Informationen darüber, welche Kosten durch das dänische Arbeitsunfallentschädigungsgesetz abgedeckt sind, erhalten Sie hier.

Informationen darüber, welche Kosten nicht abgedeckt sind, erhalten Sie hier.

4. Verlust des Unterhaltspflichtigen

Es gibt verschiedene Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Unten finden Sie mehr Informationen über die verschiedenen Entschädigungen und können sehen, worauf Sie Anspruch haben, wenn Sie Ihren Unterhaltspflichtigen verlieren:

  • Entschädigung für Ehegatten/Lebenspartner/eingetragenen Partner: Eine volle oder teilweise einmalige Entschädigung, wenn es für Sie schwierig ist, sich aufgrund des Todesfalls selbst zu versorgen;
  • Entschädigung für Kinder des Verstorbenen oder andere: Eine Entschädigung, die Sie als Kind eines Verstorbenen einmal pro Monat beziehen können, bis Sie 18 werden, oder bis Sie 21 werden, wenn Sie eine Ausbildung absolvieren. Dies gilt auch für Adoptivkinder des Verstorbenen. Sie haben unter Umständen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Verstorbene Sie ganz oder teilweise versorgte;
  • Besondere Entschädigung für die Hinterbliebenen: Eine besondere Entschädigung, die Ihnen als einmalige Entschädigung gewährt werden kann, wenn eine andere Person den Todesfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

5. Übergangsleistung für Unterhaltsberechtigte im Todesfall

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Entschädigungshöhen für jede Art der Entschädigung unter dem dänischen Arbeitsunfallentschädigungs-gesetz.

Wie und wann erhalten Sie Ihre Entschädigung?

Die Versicherungsgesellschaft oder die Arbeitsmarktversicherung zahlt die Entschädigung aus. Das Geld wird innerhalb von 5 Wochen auf Ihr NemKonto überwiesen, nachdem die Arbeitsmarktversicherung Ihren Fall bearbeitet hat und Ihre Krankheit als eine Berufskrankheit anerkannt hat. Es kann längere Zeit in Anspruch nehmen, wenn die Versicherungsgesellschaft oder Arbeitsmarktversicherung Widerspruch gegen die Entscheidung der Arbeitsmarktversicherung einlegt, oder wenn Sie eine Sozialleistung erhalten. Udbetaling Danmark wird gegebenenfalls prüfen, ob Sie einen Teil der Entschädigung zurückzahlen sollen.

Sie können gegen jede von der Arbeitsmarktversicherung getroffene Entscheidung in Sachen Entschädigung oder Anerkennung Ihres Arbeitsunfallschadens Widerspruch einlegen. Informieren Sie sich hier darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Fachsprache übersetzt

  • Die Arbeitsmarktversicherung ist eine selbstverwaltete Einheit öffentlichen Rechts, die prüft, ob eine Krankheit oder Schaden als Arbeitsunfallschaden und/oder Berufskrankheit anerkannt werden kann.
  • Der Ausschuss für Berufskrankheiten hat sicherzustellen, dass Krankheiten, die auf Arbeit zurückzuführen sind, als Arbeitsunfallschaden anerkannt werden, auch wenn sie nicht im dänischen Verzeichnis der Berufskrankheiten aufgeführt sind.
  • Der Sozialberufungsausschuss ist eine unabhängige Behörde, innerhalb des Sozial- und Beschäftigungsbereiches, die Beschwerdesachen wertet.
  • Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde überwacht, erarbeitet Vorschriften und berät Unternehmen bezüglich Arbeitssicherheit in Dänemark nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Sie ist ebenfalls verantwortlich für die Koordinierung, Recht- und Grundsatzangelegenheiten sowie Entwicklungsaufgaben im Bezug auf Arbeitnehmerentschädigungen.
  • Der nationale Sozialberufungsausschuss nimmt Stellung zu Beschwerden gegen Entscheidungen, die von der Berufsgenossenschaft getroffen werden.
  • NemKonto. Sie entscheiden selbst, welches Ihrer Bankkonten Ihr NemKonto sein soll. Die öffentlichen Behörden zahlen an dieses Konto.
  • Udbetaling Danmark ist eine öffentliche Behörde, die für die Auszahlung vieler öffentlicher Leistungen an die Bürger zuständig ist.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Selbstbedienung auf lifeindenmark.borger.dk. Hier können Sie:

  • einen Arbeitsunfall anzeigen;
  • eine Berufskrankheit anzeigen;
  • Entschädigungen und Abfindungen bei Arbeitsunfallschäden berechnen;
  • Ihren Arbeitsschadensfall verfolgen;
  • Widerspruch gegen eine Entscheidung der Arbeitsmarktversicherung einlegen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Arbejdsmarkedets Erhvervssikring (Arbeitsmarktversicherung)

Kongens Vænge 8

3400 Hillerød

DÄNEMARK

Tel. +45 72206000

E-Mail: aes@aes.dk

Website: http://aes.dk/da/English.aspx

Erhalten Sie weitere Informationen über Arbeitsunfallschäden

Ankestyrelsen (Sozialberufungsausschuss)

Ankstyrelsen Aalborg
Nytorv 7, 2nd floor, 9000 Aalborg
DÄNEMARK

Wenn Sie PostNord als postalischen Lieferdienst nutzen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an:
Ankestyrelsen Aalborg
7998 Statsservice
E-Mail: ast@ast.dk

Sichere E-Mail: sikkermail@ast.dk

Tel.: +45 33411200 Montag bis Freitag von 9.00-15.00 Uhr

Ankestyrelsen København
Teglholmsgade 3
2450 København SV
DÄNEMARK
E-Mail: ast@ast.dk

Sichere E-Mail: sikkermail@ast.dk

Tel.: +45 33411200 Montag bis Freitag von 9.00-15.00 Uhr

Arbejdstilsynet (Dänische Arbeitsaufsichtsbehörde)

Landskronagade 33

2100 Kopenhagen Ø

DÄNEMARK

Tel. + 45 70121288, Montag bis Donnerstag 8.00-15.00 Uhr, Freitag 8.00-14.00 Uhr.

E-Mail: at@at.dk
Website: http://amid.dk/en

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20

1060 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72205000

E-Mail: bm@bm.dk

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen