Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Hauspflegedienst

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Hauspflegedienst hat - für was Hilfe erhalten werden kann und wie Hauspflegedienst beantragt werden kann.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Sie haben Anspruch auf häusliche Pflege (persönliche Pflege, praktische Hilfe und Essensservice), wenn es Ihnen unmöglich ist, die persönlichen und praktischen Aufgaben in Ihrem Zuhause allein durchzuführen:

  • aufgrund von vorübergehend oder dauerhaft verminderten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten;
  • oder besonderen sozialen Problemen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie sich rechtmäßig in Dänemark aufhalten, haben Sie Anspruch auf Pflege. Rechtmäßiger Aufenthalt kann sich sowohl auf einen zeitweiligen als auch auf einen ständigen Aufenthalt beziehen. Ein zeitweiliger Aufenthalt können z. B. Urlaub oder Studienreisen, Familienbesuche u. Ä. sein. Ständiger Aufenthalt in Dänemark kann sich z. B. auf Situationen beziehen, in denen ein Ausländer in Dänemark wohnt, arbeitet oder Rente aus dem Heimatland bezieht. Nach dem dänischen Servicegesetz (Sozialleistungsgesetz) ist es nicht entscheidend, ob der Empfänger die dänische Staatsangehörigkeit hat.

Sie haben Anspruch auf häusliche Pflege, wenn Sie:

  • sich in Dänemark rechtmäßig aufhalten;
  • persönliche und/oder praktische Aktivitäten in der Wohnung nicht eigenhändig ausführen können und Hilfe benötigen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf Pflege unabhängig davon ist, ob Sie alleine wohnen, in eigener Wohnung, in einer Wohngemeinschaft, in einer Pflegewohnung/Pflegeheim oder anderen Formen der Unterbringung.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Sie beantragen Hauspflegedienst bei der Gemeinde.

Auf borger.dk können Sie Unterstützung für die Aktivitäten beantragen, die Sie eigenhändig nicht ausführen können, wenn Ihre körperlichen oder geistigen Fähigkeiten vorübergehend oder bleibend eingeschränkt sind oder Sie besondere soziale Probleme haben.

Ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung beurteilt anhand Ihres Bedarfs, wofür Sie Unterstützung haben können.

Dieser Mitarbeiter ist bei der Beurteilung berechtigt, mitzuberücksichtigen, ob und in welchem Umfang ein Mitglied des gemeinsamen Haushalts, z. B. Ihr Ehegatte, bei der Verrichtung der täglichen Aufgaben wie dem Einkaufen o. Ä. helfen kann. Sie haben Anspruch auf Unterstützung für die Aktivitäten, die Sie eigenhändig nicht ausführen können.

Vor der Bewertung des Bedarfs an Haushaltshilfe wird die Gemeindeverwaltung bewerten, ob ein kurzes und zeitlich begrenztes Rehabilitationsprogramm Ihre Funktionsfähigkeit verbessern und somit den Bedarf an Haushaltshilfe reduzieren könnte.

Sie können u.a. Anspruch haben auf:

  • freie Wahl des Dienstleisters für persönliche Hilfe, praktische Hilfe und Essensservice in Ihrem eigenen Zuhause;
  • flexible Haushaltshilfe;
  • Ersatzhilfe;
  • Haushaltshilfe in Ihrem Urlaub in einer anderen Gemeinde in Dänemark.

1. Freie Wahl des Dienstleisters für persönliche Hilfe und praktische Pflege

  • Die freie Anbieterwahl im Bereich Haushaltshilfe bedeutet, dass die Gemeindeverwaltung die Pflicht hat, die Rahmen dafür zu schaffen, dass die Empfänger persönlicher und praktischer Pflege sowie von einem Essensservice zwischen mindestens zwei verschiedenen Anbietern wählen können, wobei es sich bei einem um einen öffentlichen Anbieter handeln kann;
  • Ein Empfänger von Haushaltshilfe hat die Möglichkeit, selbst eine Person für die Ausübung der persönlichen und praktischen Pflege zu wählen. Die gewählte Person ist von der Gemeindeverwaltung genehmigen zu lassen, die die betroffene Person einstellt und mit ihr einen Vertrag abschließt.

2. Flexible Haushaltshilfe

  • Personen, die Haushaltshilfe erhalten, können eine ganz oder teilweise andere Hilfe wählen, als vereinbart wurde. Eine zugesprochene Leistung, die nicht genutzt wird, entfällt.

3. Ersatzhilfe

  • Wenn die Hilfe für persönliche Pflege oder praktische Hilfe aufgehoben wird, haben Sie Anspruch auf Ersatzhilfe.

4. Haushaltshilfe während Ihres Urlaubs in einer anderen Gemeinde in Dänemark

  • Sofern Sie Anspruch auf feste Haushaltshilfe haben, wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde, wenn Sie Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum möchten, in dem Sie sich in einer anderen Gemeinde aufhalten.

Was kostet Haushaltshilfe?

Wenn die Gemeinde genehmigt hat, dass Sie persönliche Unterstützung und/oder praktische Pflege erhalten, ist die Unterstützung unentgeltlich.

Wenn Ihnen Essensservice von der Gemeinde zugesprochen wurde, darf sie einen Betrag für diesen Service verlangen.

Kosten für Essensservice

Für einmal

Pro Monat      

1. Maximale Zahlung für ein Hauptgericht

59 DKK

-

2. Maximale Zahlung für Essensservice

-

3.985 DKK

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Bedarf an Haushaltshilfe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einlegen. Wenn die Gemeinde Ihre Beschwerde erhalten hat, hat sie 4 Wochen Zeit, um die Entscheidung erneut zu prüfen.

Sofern die Gemeinde Ihrer Beschwerde nicht stattgibt, wird Ihre Beschwerde an den Beschwerdeausschuss weitergeleitet, der zu der Entscheidung Stellung nimmt.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Sie können Haushaltshilfe bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

  • Sie finden die Vorschriften für Haushaltshilfe im Konsolidierungsgesetz über soziale Dienste, Abs. 16;
  • Informationen über die Zahlung finden Sie über unten angeführte Links:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Social- Bolig og Ældreministeriet (Ministerium für Soziales, Wohnen und ältere Bürger/innen)
Holmens Kanal 22
1060 Kopenhagen K
DÄNEMARK
Tel. +45 33929300
E-Mail: sm@sm.dk

Borger.dk

Tel. +45 70101881

Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag 8:30-16 Uhr und Freitag 8:30-15:30 Uhr

Finde Sie das Bürgeramt in Ihrer Kommune und sehen Sie die Kontaktdaten.

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