Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Kinderbetreuung

Hier erhalten Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte hat, Betreuungsmöglichkeiten, Kosten, Zulagen und wie Sie Kinderbetreuung beantragen/sich anmelden.

Worauf habe ich Anspruch?

In Dänemark stellt die garantierte Verfügbarkeit von Kinderbetreuung sicher, dass alle Kinder ab einem Alter von 26 Wochen bis zum Schulalter einen Anspruch darauf haben, in einer Betreuungseinrichtung angemeldet zu sein. Wenn Sie Ihr Kind im Alter von 26 Wochen anmelden möchten, hat die Kommune anschließend 4 Wochen Zeit, Ihnen einen Platz anzubieten.

Die Kommune bestimmt die Fristen und Richtlinien für die Anmeldung.

Sie können einen Platz in einer bestimmten Einrichtung beantragen, und die Kommune wird versuchen, diesen Wunsch zu erfüllen. Sie können Kinderbetreuung für Ihr Kind im Alter von zwischen 6-10 Jahren in einem SFO/Schulhort beantragen.

Horte und Jugendklubs bieten Aktivitäten für größere Kinder, sind aber keine Betreuungsangebote.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen in Verbindung mit dem Anspruch des Kindes auf einen Platz in einem Betreuungsangebot ab einem Alter von 26 Wochen bis zum Schulalter:

  • Ihr Kind und Sie als Elternteil müssen sich rechtmäßig in Dänemark aufhalten. Die Aufenthaltsberechtigung in Dänemark wird u. a. danach beurteilt, wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten, ob Sie und Ihr Kind über eine Adresse im Bevölkerungsregister verfügen, und ob Sie und Ihr Kind beabsichtigen, sich auf Dauer in Dänemark aufzuhalten.
  • Sind Sie Staatsbürger eines EU/EWR-Staates und arbeiten Sie in Dänemark, haben Sie Anspruch auf dieselben sozialen Vorteile wie dänische Staatsbürger. Dies bedeutet, dass Ihr Kind Anspruch auf einen Platz in einem Betreuungsangebot innerhalb Ihrer Wohngemeinde hat.
  • Wenn Sie z. B. in Deutschland oder Schweden wohnen, aber in Dänemark arbeiten (d. h. Sie sind Grenzgänger), hat das Kind Anspruch auf einen Platz und auf einen Zuschuss für ein Betreuungsangebot in der Kommune, in der Sie arbeiten. Die Kommune, in der Sie beschäftigt sind, ist als Ihre Wohngemeinde anzusehen. Sollten Sie in verschiedenen Kommunen arbeiten, wählen Sie selbst, in welcher Kommune Sie einen Platz für Ihr Kind beantragen.
  • Sie können einen Zuschuss für private Betreuung (aus Dänemark) aus anderen EU-Staaten als in Dänemark nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie EU-Bürger sind und in Dänemark arbeiten, aber Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat haben.
  • Sie müssen das Kind in einen Schulhort auf borger.dk eintragen und es an der Schule anmelden.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Als Staatsbürger eines EU/EWR-Staates, der in Dänemark arbeitet, haben Sie Anspruch auf dieselben sozialen Vorteile wie dänische Staatsbürger. Ihr Kind hat deshalb Anspruch darauf, in einer Kindertagesstätte alle Werktage, ab dem Alter von 26 Wochen bis zum Schulalter (Betreuungsgarantie) betreut zu werden.

Hält die Kommune diese Betreuungsgarantie nicht ein, haben Sie entweder Anspruch auf:

  • Erstattung der Kosten für einen Platz in einer Kindertagesstätte in einer anderen Kommune - oder
  • Erstattung der Kosten für einen Platz in einem privaten Betreuungsangebot - oder
  • einen finanziellen Zuschuss zur Eigenbetreuung Ihres Kindes.

Kann mein Kind in einer anderen Kommune betreut werden?

Wenn es praktischer ist, dass Ihr Kind in einer anderen Kommune betreut wird, besteht die Möglichkeit dafür auch. Es ist jedoch erforderlich, dass Ihre Nachbarkommune die Warteliste für Kinder, die außerhalb der Kommune wohnen, nicht geschlossen hat. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Eigenzahlung vielleicht höher ausfallen wird, da diese vom Serviceniveau abhängt. Ziehen Sie um, hat Ihr Kind Anspruch darauf, in derselben Kindertagesstätte zu bleiben. Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen über die Betreuung in anderen Kommunen.

Als Elternteil haben Sie auch die Möglichkeit, selbst ein Betreuungsangebot zu gründen. Informationen zur Gründung einer Betreuung in einem privaten Haushalt, rechtsfähigen Einrichtung, einer privaten Einrichtung bzw. eines privaten Betreuungsangebotes können Sie nachlesen.

Was kostet ein Betreuungsangebot?

Bitte beachten Sie, dass der Gemeindevorstand Folgendes festlegt:

  • Preis der Kindertagesstätte;
  • wann Ihr Kind in die Warteliste einzutragen ist;
  • welchen Platz auf der Warteliste Sie als Zuzügler aus einer anderen Kommune bekommen.

Ihr Kind hat spätestens 3 Monate nach Ihrem Antrag Anspruch auf einen Platz. Es gelten jedoch folgende Vorschriften:

Verteilung der Kosten für einen Platz in einer Kindertagesstätte

Mindestbeitrag der Kommune

Maximale Eigenzahlung der Eltern

Kinder unter dem Schulalter

 75 %

 25 %

Kinder über dem Schulalter (in der Regel Platz in einem Schulhort)

 70 %

 30 %

Bitte beachten Sie, dass die Kommune den Zuschuss an das Betreuungsangebot zahlt, in dem das Kind einen Platz hat und daher nicht direkt an Sie als Elternteil. Dies gilt auch, wenn Sie möchten, dass Ihr Kind einen Platz in einer zugelassenen privaten Einrichtung haben soll. Sie nehmen selbst Kontakt mit der Einrichtung auf, die über die Eigenzahlung der Eltern für den Platz selbst entscheidet.

Kann ich einen Zuschuss für den Eltern-/Eigenbeitrag bekommen?

Bitte beachten Sie, dass Ihr Eigenbeitrag eventuell herabgesetzt werden kann, indem Ihnen die Kommune einen so genannten ökonomischen Freiplatzzuschuss leistet. Die Kommune entscheidet hierüber anhand des Haushaltseinkommens, das im Übrigen auch für die Höhe des Betrages Bedeutung hat.

Die Kommune trifft diese Entscheidung basierend auf dem Haushaltseinkommen. Der Zuschuss wird anhand des gesamten Haushaltseinkommens berechnet, wenn beide Elternteile mit dem Kind zusammen wohnen. Der Zuschuss wird anhand des Einkommens desjenigen Elternteils berechnet, bei dem das Kind seine offizielle Anschrift hat (auch wenn sich beide Elternteile das Sorgerecht teilen).

Gesamtes Haushaltseinkommen

Freiplatzanteil (2023)

bis zu 193.500 DKK

100 % Freiplatz

zwischen 193.501 und 197.792 DKK

95 % Freiplatz

zwischen 197.793 – 601.199 DKK

Der Freiplatzzuschuss wird
herabgesetzt um 1 % Punkt jedes Mal das Einkommen um 4.291 DKK steigt

von 601.200 DKK und darüber

0 % Freiplatzzuschuss

Beachten Sie bitte, dass oben genannte Einkommensgrenzen um 7.000 DKK für jedes Kind unter 18 Jahren, das noch zu Hause wohnt, erhöht werden und um weitere 67.719 DKK, wenn Sie alleinerziehend sind und Anspruch auf einen Platz mit Freizuschuss haben. Lesen Sie auch über den behandlungsbedingten und sozialpädagogischen Freiplatzzuschuss.

Wenn es mehr als ein Kind in der Hausgemeinschaft in einer Kinderbetreuungseinrichtung etc. gibt, können Sie noch dazu einen Geschwisterzuschuss erhalten (auch für einen Schulhort/SFO). Dies bedeutet, dass Sie den vollständigen Betrag für das teuerste Betreuungsangebot zahlen, aber nur 50 % für alle weiteren Plätze. Sowohl leibliche Geschwister, Adoptivgeschwister und Kinder in Patchwork-Familien, die zusammenwohnen, werden in diesem Zusammenhang als Geschwister aufgefasst. Erhalten Sie mehr Informationen über die Zuschüsse für einen Platz in einer Kindertagesstätte und den Elternbeitrag.

Auf Borger.dk können Sie mehr über die verschiedenen Angebote erfahren, Plätze beantragen und anhand unterschiedlicher Formulare Ihre Kinder zu unterschiedlichen Betreuungsangeboten anmelden. Hier erhalten Sie u. a. Informationen über:

Sie können auch Widerspruch einlegen gegen eine Entscheidung in Sachen Kinderbetreuung.

Zusätzlich bietet das Ministerium für Kinder und Bildung Informationen über Kindertagesstätten und über Schulhorte/Kinderhorte sowie Freizeit- und Jugendclubs.

Fachsprache übersetzt

  • Borger.dk ist Ihr Zugang zu den Behörden. Hier finden Sie weitere Informationen über das Kinder- und Jugendgeld;
  • SFO ist die Abkürzung für einen Schulhort und gehört zur Grundschule, wogegen ein Hort ein Betreuungsangebot ist, das zu den Angeboten der Kommune gehört. Beide Einrichtungen wenden sich an Kinder zwischen ca. 6 und 10 Jahren.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Auf borger.dk können Sie sich einen Überblick über Kinderbetreuung verschaffen und einen Freiplatz sowie diverse Zuschüsse beantragen.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Børne- og Undervisningsministeriet (Ministerium für Kinder und Bildung)

Frederiksholms Kanal 21
1220 KopenhagenK
DÄNEMARK

Tel. +45 33925000
Email: uvm@uvm.dk

Mehr Informationen über Betreuungsangebote und andere relevante Informationen erhalten Sie auf borger.dk. Hilfe bezüglich der Selbstbedienung auf borger.dk erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 1881 oder +45 70101881.

Sollte Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihrer Kommune. Finden Sie das Bürgeramt Ihrer Kommune.

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