Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Hilfsleistungen bei materieller Not

Dieses Kapitel beschreibt, welche Sozialleistungen es in der Tschechischen Republik gibt, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse der Ärmsten zu erfüllen. Ihr Zweck ist es, einen Mindestlebensstandard zu erhalten und eine soziale Ausgrenzung der Bewohner mit geringem Einkommen zu verhindern und diese zu motivieren, sich aktiv um die Deckung ihres Existenzbedarfs zu bemühen

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Unterhaltsbeihilfe (příspěvek na živobytí);
  • Wohnkostenzulage (doplatek na bydlení);
  • Soforthilfe in Ausnahmefällen (mimořádná okamžitá pomoc).

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Die Hilfsleistung bei materieller Not (pomoc v hmotné nouzi) ist für Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen gedacht. Antragsberechtigt sind Personen mit unzureichendem Einkommen, die objektiv nicht in der Lage sind, ihre Situation durch ihre eigenen Anstrengungen verbessern zu könnten.

Der Zweck der Leistung ist, diesen Menschen die Erfüllung ihrer grundlegenden Lebensbedürfnisse zu ermöglichen, und zwar auf einem Niveau, das die Gesellschaft noch als akzeptabel ansieht. Zur Bestimmung dieses Niveaus wird unterschieden zwischen dem Mindestbedarf (Životní minimum)  und dem Existenzminimum (Existenční minimum) unterschieden.

Die Hilfsleistung bei materieller Not hilft den Antragsstellern bei der Begleichung der Lebenshaltungskosten, also der Kosten für Nahrung, Kleidung und andere Grundbedürfnisse. Sie deckt auch die notwendigsten Wohnkosten.

In Ausnahmefällen ist es möglich, eine einmalige Zahlung weiterer Kosten zu beantragen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Der Antrag kann von sog. Personen in materieller Not gestellt werden. Eine Person in materieller Not ist definiert als eine Person, die über ein geringes Einkommen verfügt, das nicht dazu ausreicht, um die grundlegenden Lebensbedürfnisse zu decken, und die objektiv nicht in der Lage ist (aufgrund von Alter, Gesundheit, familiärer Situation), ihre Einkünfte selbst erhöhen zu können. Sie hat auch keine anderen Mittel oder Möglichkeiten, ihre Situation anderweitig zu verbessern, wie zum Beispiel durch den Verkauf von Vermögenswerten, die Geltendmachung von Ansprüchen usw.

Manche Umstände wirken einem Anspruch auf Hilfsleistung bei materieller Not entgegen. Die Leistungen stehen einer Person nicht zu, die:

  • sich nicht darum bemüht, ihre Situation durch eigens Aktivwerden zu verbessern; nicht arbeitet, dabei jedoch nicht beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende registriert ist;
  • im Register der Arbeitssuchenden registriert ist, aber sich weigerte, eine angebotene Arbeit anzutreten oder die Teilnahme an einem Programm zum Erhalt von Arbeit verweigerte;
  • sich in Gewahrsam, Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befindet;
  • eine Strafe erhalten hat aufgrund des Absentismus ihrer Kinder.

Unterhaltsbeihilfe (příspěvek na živobytí)

Diese Beihilfe kann von einer Einzelperson oder Familie in Anspruch genommen werden, wenn ihr nach Abzug der angemessenen Wohnkosten nicht der notwendige Betrag zum Lebensunterhalt (částka na živobytí) übrigbleibt.

Dieser wird für jede Person in der Familie, nach Bewertung ihrer Fähigkeiten und Anstrengungen einzeln bemessen. Als Ausgangsbasis werden der existenzsichernde Betrag (Mindestbedarf) und das Existenz-/Subsistenzminimum verwendet.

Wenn es sich um eine Familie handelt, werden die Einzelbeträge für ihren Lebensunterhalt dann addiert.

Der existenzsichernde Betrag wird wie folgt ermittelt:

  • Alleinstehende Person: 4.860 CZK
  • Die erste Person im Haushalt: 4.470 CZK
  • Eine weitere Person im Haushalt: 4.040 CZK
  • Unterhaltsberechtigtes Kind unter 6 Jahre: 2.480 CZK
  • Unterhaltsberechtigtes Kind im Alter von 6-15 Jahren: 3.050 CZK
  • Unterhaltsberechtigtes Kind im Alter von 15-26 Jahren: 3.490 CZK

Das Subsistenzminimum wird auf eine Höhe von 3.130 CZK festgelegt.

Wohnkostenzulage (doplatek na bydlení)

Diese Zulage steht einer Einzelperson oder einer Familie zu, deren Einnahmen nicht zur Gewährleistung einer angemessenen Unterkunft ausreichen. Allgemein wird die Zulage zuerkannt, wenn das Einkommen selbst dann nicht ausreicht, wenn der Familie bereits Wohngeld aus dem System der sozialen Unterstützung und Unterhaltsbeihilfe gewährt wird.

Soforthilfe in Ausnahmefällen (mimořádná okamžitá pomoc)

Soforthilfe in Ausnahmefällen wird Personen gewährt, die sich in Situationen wiederfinden, die einer sofortigen Lösung bedürfen, d.h. bei:

  • ernsthaften Bedrohungen der Gesundheit;
  • schwerwiegenden außerordentlichen Naturkatastrophen (Flutkatastrophen, Stürmen und Orkanen, Erdbeben, Bränden, anderen zerstörerischen Ereignissen, ökologischen - oder Industrieunfällen etc.) und anderen unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen, die Heim und/oder Sicherung der Grundbedürfnisse bedrohen.
  • fehlenden Ressourcen zur Deckung einmaliger Ausgaben im Zusammenhang mit amtlichen Dokumenten (z.B. Verwaltungsgebühren für Duplikate von persönlichen Dokumenten oder im Falle von finanziellen Verlusten).
  • Mangel an ausreichenden Ressourcen, um die nötigsten Möbel oder Gebrauchsgüter zu erwerben oder zu reparieren.
  • fehlenden Mitteln zur Deckung nachgewiesener Kosten im Zusammenhang mit Bildung oder besonderen Interessen (z.B. Hobbys, außerschulische Bildung usw.) unterhaltsberechtigter Kinder oder zur Gewährleistung der notwendigen Aktivitäten des sozialen und rechtlichen Schutzes von Kindern.
  • Risiko der sozialen Ausgrenzung, z.B. für Personen, die aus der Haft oder aus dem Gefängnis entlassen werden, die im Erwachsenenalter ein Waisenhaus oder eine Pflegeeinrichtung verlassen haben oder die eine Behandlung wegen einer Sucht beendet haben.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Unterhaltsbeihilfe

Diese Beihilfe wird als die Differenz zwischen den Lebenshaltungskosten und dem Familieneinkommen nach Abzug der Wohnkosten berechnet. Die Wohnkosten müssen angemessen sein, also nur bis zu 30 % des Familieneinkommens betragen.

Beispiel:

  • Lebenshaltungskosten (2 Erwachsene und 4 Kinder 6-15 Jahre): 20.710 CZK
  • Familieneinkommen: 18.000 CZK
  • Wohnkosten: 6.000 CZK
  • Einkommen nach Abzug der Kosten: 12.000 CZK
  • Unterhaltsbeihilfe: 8.710 CZK

In einigen Fällen entspricht der Betrag Lebenshaltungskosten nur der Höhe des Existenzminimums:

  • wenn der Antragsteller für mehr als drei Monate Unterhaltszahlungen für seine unterhaltsberechtigten Kinder schuldet;
  • wenn er in den letzten sechs Monaten wegen grober Pflichtverletzung entlassen wurde;
  • wenn er sich den ganzen Monat im Krankenhaus aufhält.

Die Unterhaltsbeihilfe kann erhöht werden, wenn der Gesundheitszustand des Antragstellers eine spezielle Diät erfordert, und zwar um höchstens 2.200 CZK pro Monat. Eine genaue Tabelle zur Erhöhung der Leistung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

Wohnkostenzulage

Der Betrag wird so bestimmt, dass nach der Zahlung der Wohnkosten der Familie oder der Einzelperson die Lebenshaltungskosten übrigbleiben.

Soforthilfe in Ausnahmefällen

Die Höhe der Leistung hängt von der jeweiligen Situation des Antragstellers ab.

Situation des Antragstellers

Höhe der Unterstützung

Die Person ist nicht in materieller Not, aufgrund des Mangels an finanziellen Mitteln drohen ihr oder ihren Kindern jedoch schwerwiegende gesundheitliche Schäden

bis 3.130 CZK

Außerordentliche Naturereignisse (Hochwasser, Feuer, usw. und andere unvorhersehbare Ereignisse)

bis 72.900 CZK oder 97.200 CZK pro 12 Monate

Mangel an Mitteln für einen wichtigen Einmalaufwand (Ausstellung von Dokumenten usw.)

bis zur Höhe der Kosten

Mangel an Mitteln für den Kauf oder die Reparatur von Gebrauchsgütern

bis 48.600 CZK jährlich

Mangel an Mitteln für Bildung und Freizeitaktivitäten von Kindern

bis 48.600 CZK jährlich

Gefahr der sozialen Ausgrenzung (Rückkehr aus dem Gefängnis, Waisenhaus usw.)

bis 1.000 CZK, höchstens 19.440 CZK jährlich

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Die Hilfsleistung bei materieller Not kann persönlich oder schriftlich in den Regionalbüros und Kontaktstellen von Arbeitsämtern des Wohnsitzes angefordert werden.

Fachsprache übersetzt

  • Ein existenzsichernder Betrag (Mindestbedarf) (životní minimum) ist ein gesellschaftlich anerkanntes, für Lebensmittel und andere Lebensgrundbedürfnisse benötigtes Einkommens-Mindestniveau.
  • Das Existenzminimum (existenční minimum) ist das Mindestniveau von Geldeinnahmen, das fürs Überleben als unerlässlich betrachtet wird. Das Existenzminimum darf bei unterhaltsberechtigten Kindern, Altersrentnern, Menschen mit Behinderung der dritten Stufe und Personen, die älter als 68 Jahre sind, nicht angewandt werden.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:

An wen müssen Sie sich wenden?

Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle:

Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz

Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes (in Tschechisch): https://www.uradprace.cz/web/cz/kontakty-2

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376
128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg

Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik in Englisch: https://www.mpsv.cz/web/en

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