Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Geldleistungen bei Krankheit

In diesem Kapitel wird erklärt, wie die finanzielle Unterstützung für Erwerbstätige während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Erkrankung in der Tschechischen Republik gestaltet ist. Es handelt sich um Leistungen, die aus dem System der Krankenversicherung gezahlt werden.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Geldleistungen bei Krankheit (Krankengeld) (dávka v nemoci or nemocenské);
  • Fürsorgebeihilfe (podpora při ošetřování člena rodiny or ošetřovné);
  • Längerfristige Pflegebeihilfe (dlouhodobé ošetřovné);

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?  

Krankenversicherte Personen haben Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit (dávka v nemoci or nemocenské), wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind oder sich in Quarantäne befinden.

Fürsorgebeihilfe (podpora při ošetřování člena rodiny or ošetřovné) wird gezahlt, wenn eine versicherte Person arbeitsunfähig ist, da sie ein erkranktes Mitglied des Haushalts oder ein Kind im Alter von unter zehn Jahren aufgrund einer Schließung der Vorschule oder der Schuleinrichtung pflegt.

Versicherte Personen, die häusliche Pflege für ihre Angehörigen oder Personen leisten, die im selben Haushalt leben, haben Anspruch auf längerfristige Pflegebeihilfe (dlouhodobé ošetřovné). Die betreuten Personen müssen (unter Nutzung eines bestimmten Fomulars) eine schriftliche Einwilligung abgeben.

Arbeitnehmer gehören automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung an und ihre Versicherungsbeiträge werden durch ihren Arbeitgeber entrichtet.

Bei Selbstständigen (siehe Fachsprache übersetzt) ist die Versicherung freiwillig. Ein Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit entsteht nur für Selbstständige, die sich zur Teilnahme am Versicherungssystem selbst angemeldet haben.

Krankengeld und Pflegegeld können auch von denjenigen Menschen in Anspruch genommen werden, die Alters- oder Invalidenrente beziehen und zugleich erwerbstätig und somit krankenversichert sind.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Geldleistungen bei Krankheit

Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer Person, die:

  • in der Tschechischen Republik Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist;
  • Krankenversicherungsbeiträge zahlt.

Arbeitnehmer gehören automatisch der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung an, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 4.000 CZK haben. Personen, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsauftrags ausführen (siehe Fachsprache übersetzt) können nur krankenversichert sein, wenn der Betrag ihres Monatsgehalts 10.000 CZK überschreitet.

Eine Person, die die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.

In einigen weiteren Fällen wird die Zulage in einer halbierten Höhe geleistet. Und zwar falls der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat:

  • in einer Schlägerei;
  • als direkte Folge von Trunkenheit oder Einnahme von psychotropen Substanzen;
  • während einer Begehung eines Verbrechens oder Vergehens mit schuldhafter Absicht.

Für Selbstständige ist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung freiwillig. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft müssen sie selbst die Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Ihre monatliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt 8.000 CZK.

Die Mindestversicherungszeit zur Entstehung eines Anspruchs auf Krankheitsurlaub beträgt:

  • Arbeitnehmer: Anspruch ab dem ersten Tag der Beschäftigung
  • Selbstständige: Anspruch nach drei Monaten der Beitragszahlung

Fürsorgebeihilfe

Steht Arbeitnehmern zu, die arbeitsunfähig sind, weil sie sich kümmern müssen um:

  • ein krankes Haushaltsmitglied;
  • ein gesundes Kind im Alter von unter zehn Jahren pflegen, aufgrund einer Schließung der Vorschule oder der Schuleinrichtung, die es besucht.

Ein Anspruch auf die Fürsorgebeihilfe entsteht weder den Selbstständigen noch Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Rahmen eines Vertrages über die Durchführung eines Arbeitsauftrags leisten. Ebenso wenig steht die Fürsorgebeihilfe einem Arbeitnehmer zu, wenn der Ehepartner für das betreffende Kind Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezieht. Eine Ausnahme besteht, wenn der andere Elternteil krank ist und nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen.

Die Beihilfe kann nur ein Mitglied des Haushalts in Anspruch nehmen. Die Eltern können sich jedoch bei der Behandlung - und daher auch der Inanspruchnahme des Pflegegeldes abwechseln.

Längerfristige Pflegebeihilfe

Arbeitnehmer und Selbstständige haben Anspruch auf längerfristige Pflegebeihilfe, wenn sie Pflege erbringen und

  • die zu pflegende Person mindestens 4 Tage lang aufgrund einer ernsthaften Verschlechterung ihrer Gesundheit im Krankhaus war und Tagespflege für mindestens 30 weitere Tage benötigt oder
  • wenn die zu pflegende Person Palliativpflege und Langzeitpflege in häuslicher Umgebung (ohne Hospitalisierung) empfängt.

Zusätzlich müssen Arbeitnehmer mindestens 90 Tage in den 4 dem Beginn des Pflegebedarfs unmittelbar vorausgehenden Monaten versichert gewesen sein; Selbstständige müssen mindestens 3 dem längerfristigen Pflegebedarf unmittelbar vorausgehende Monate versichert gewesen sein. Es ist ihnen nicht gestattet zu arbeiten, während sie die Leistung beziehen.

Eine schriftliche Einwilligungserklärung von der betreuten Person ist erforderlich.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Geldleistungen bei Krankheit

Einem Arbeitnehmer, der krank wird, steht ab dem ersten Krankheitstag eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber zu. Erst ab dem fünfzehnten Tag wird sie aus den Mitteln der Krankenversicherung entrichtet.

Krankheitstage

Entgelt

1.-14. Tag

Lohnausgleich wird vom Arbeitgeber entrichtet

Ab dem 15. Tag

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld, das aus den Mitteln der Krankenversicherung bezahlt wird

Selbstständigen, die Prämienzahler sind, stehen Geldleistungen bei Krankheit ab dem fünfzehnten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu. Während der ersten vierzehn Tage haben sie keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Höchstdauer, während der man Geldleistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen kann, beträgt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige 380 Kalendertage.

Krankengeld steht auch einer Person zu, die während der sog. Schutzfrist, d. h. innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, erkrankt. Die Höhe des Krankengeldes wird auf der Basis vorheriger Einkommen berechnet.

Die Berechnung der Geldleistungen bei Krankheit

Das Krankengeld (pro Kalendertag) beträgt:

  • 60% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage für die ersten 30 Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne;
  • 66% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage zwischen dem 31. und dem 60. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne und
  • 72% der gekürzten täglichen Bemessungsgrundlage ab dem 61. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder angeordneten Quarantäne.

Die tägliche Bemessungsgrundlage wird aufgrund dem durchschnittlichen Tageslohn des Antragstellers während der letzten zwölf Monate berechnet. Beträge werden für die Berechnung der täglichen Bemessungsgrundlage reduziert, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten:

Der durchschnittliche Tageslohn

In der täglichen Bemessungsgrundlage enthaltener Anteil

Betrag bis zu 1.466 CZK

90 %

Bei einem Betrag zwischen 1.466 und 2.199 CZK

60 %

Bei einem Betrag zwischen 2.199 und 4.397 CZK

30 %

Bei einem Betrag über 4.397 CZK

Nicht anrechenbar

Das durch den Arbeitgeber während der Zeitspanne ab dem ersten bis zum vierzehnten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Entgelt wird ähnlich wie Krankengeld ermittelt - als 60 % des reduzierten Tageslohnes.

Onlineberechner zur Berechnung des Krankengeldes

https://www.mpsv.cz/web/cz/kalkulacka-pro-vypocet-davek-v-roce-2024

Fürsorgebeihilfe

Die Leistung wird in der gleichen Weise wie das Krankengeld berechnet. Es handelt sich um einen 60%-igen Anteil der sog. täglichen Bemessungsgrundlage.

Den Arbeitnehmern steht die Leistung vom ersten Tag an zu, an dem sie wegen Behandlung oder Pflege nicht zur Arbeit kommen können.

Die Höchstdauer der Inanspruchnahme beträgt jedoch:

  • 16 Tage für alleinerziehende Arbeitnehmer, die das Sorgerecht für Kinder unter 16 Jahren haben;
  • 9 Tage in allen anderen Fällen.

Längerfristige Pflegebeihilfe

Die Längerfristige Pflegebeihilfe beträgt 60% der verminderten täglichen Bemessungsgrundlage und wird für bis zu 90 Kalendertage gezahlt. Anträge können nach einem Jahr erneuert werden.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Der behandelnde Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit der Person aufgrund einer Erkrankung fest und stellt den Bescheid über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Rozhodnutí o dočasné pracovní neschopnosti, RDPN) aus. Die Kommunikation zwischen dem Arzt und der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung/ Bezirkssozialversicherungsanstalt (DSSA) sowie zwischen dem Arbeitgeber und der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung/Bezirkssozialversicherungsanstalt (DSSA) erfolgt elektronisch.

Der zuständige Arzt stellt der erkrankten Person eine gedruckte Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aus.

Fürsorgebeihilfe wird durch die Arbeitnehmer beantragt, indem sie das vom behandelnden Arzt bestätigte Formular ihrem Arbeitgeber zukommen lassen.

Genauere Angaben zum Antrag für Krankengeld finden sich auf der folgenden Website des tschechischen Sozialversicherungsamts (in Englisch): https://www.cssz.cz/web/en/e-sick-leave-eneschopenka-.

Fachsprache übersetzt

  • Selbstständiger (osoba samostatně výdělečně činná) bezeichnet eine Person, die Einkünfte aus einer gewerblichen oder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt (private Bauern, selbstständige Unternehmer, Künstler).
  • Der Vertrag über die Durchführung eines Arbeitsauftrags (dohoda o provedení práce) ist eine Sonderform des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Umfang der Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung darf 300 Stunden pro Jahr nicht übersteigen.
  • Die tägliche Bemessungsgrundlage (denní vyměřovací základ) steht für einen verringerten Betrag des durchschnittlichen Tageslohnes zur Bestimmung von Krankengeld.

Auszufüllende Formulare

  • Bescheid über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Rozhodnutí o dočasné pracovní neschopnosti) (in Tschechisch) - dient zur Geltendmachung des Anspruches auf Krankengeld und wird vom behandelnden Arzt ausgestellt
  • Bescheid über die Notwendigkeit der Behandlung (Pflege) (Rozhodnutí o potřebě ošetřování (péče)) (in Tschechisch) - wird vom behandelnden Arzt ausgestellt;
  • Längerfristige Pflegebeihilfe (Žádost o dlouhodobé ošetřovné)
  • Formulare der Krankenversicherung finden Sie unter: https://eportal.cssz.cz/web/portal/tiskopisy-seznam-np.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:

An wen müssen Sie sich wenden?

Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257066077

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376 128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg

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