Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie

Dieses Kapitel erklärt, wie das System der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie in der Tschechischen Republik funktioniert und welche Unterstützung die Fürsorge-Verantwortlichen, Personen, die im Register der Pflegeeltern eingetragen sind, bzw. Personen in Pflegefamilien in Anspruch nehmen können.

Es handelt sich um ein Pflegesystem basierend auf Ersatzfamilien, das sich in den letzten Jahren als Alternative zur institutionellen Betreuung allmählich etabliert. Die Leistungen können von Personen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, in Anspruch genommen werden.

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über folgende Leistungen bei Pflegeunterbringung*:

  • Beihilfe für Erstpflegschaftsunterbringung (příspěvek při převzetí dítěte);
  • Vergütung für Pflegeunterbringung (odměna pěstouna);
  • Beihilfe für Pflegeunterbringung (příspěvek při pěstounské péči);
  • Beihilfe für Kinderbedürfnisse (příspěvek na úhradu potřeb dítěte);
  • Wiederkehrender Unterhaltszuschuss (zaopatřovací příspěvek opakovaný);
  • Zulage am Ende der Pflegebeziehung (příspěvek při ukončení pěstounské péče).

*Aufgrund der kürzlichen Änderung des betreffenden Gesetzes Nr. 359/1999 Coll. wurden einige Begriffe noch nicht professionell übersetzt. Daher ist es möglich, dass einige der hier genannten englischen Entsprechungen ungenau sind und später durch andere ersetzt werden.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Pflegeleistungen für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie stehen denjenigen Personen zu, die in einer Pflegefamilie ein unterhaltsberechtigtes Kind pflegen.

Es kann sich um natürliche Personen handeln, die (nach erfolgreichem Bestehen der erforderlichen Eingungsprüfungen und Schulungen) als zugelassene Anbieter für Kurzzeit-Pflegeunterbringungen im Register eingetragen sind. Oder sie sind Fürsorge-Verantwortliche für Langzeitpflegeunterbringungen (verwandte oder nicht-verwandte Anbieter von Pflegschaften, Vormunde oder Fürsorge-Verantwortliche in vorbereitenden Pflegeunterbringungen - zu diesen Begriffen siehe Fachsprache übersetzt.)

Die Sozialleistungen schaffen eine grundlegende Voraussetzung für die Arbeit der Pflegeeltern. Sie dienen als Belohnung für ihre Arbeit und die Deckung der mit der Ausbildung und Betreuung von Kindern verbundenen Kosten.

Nicht alle Leistungen sind für beide Kategorien von Pflegeeltern gedacht.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Als gemeinsame Bedingung für alle Pflegeleistungen gilt, dass Antragsteller einen festen Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben oder über eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß einer Sonderregelung (d.h. Zákon o pobytu cizinců na území České republiky) verfügen. In Einzelfällen kann das Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí) auf diese Bedingung verzichten.

Die Beihilfe für Erstpflegschaftsunterbringung wird an Anbieter von kurzzeitiger oder langfristiger Pflegeunterbringung gezahlt, die aktuell ein Kind in dauerhafte Pflege aufgenommen haben.

Vergütung für Pflegeunterbringung und Beihilfe für Pflegeunterbringung sind Grundleistungen, die das Erwerbseinkommen von Pflegeeltern vollständig oder teilweise ersetzen. Sie werden während des Zeitraums der Pflegeunterbringung monatlich ausgezahlt und ihre Beträge variieren je nach Art der angebotenen Pflege. Nur ein Ehepartner ist für den Leistungsbezug berechtigt, unter bestimmten Umständen können jedoch beide Ehepartner jeweils die Hälfte der Leistungen für Pflegeunterbringung erhalten.

Die Beihilfe für Kinderbedürfnisse deckt die Grundbedürfnisse von minderjährigen Kindern in jeglicher Art der Pflegschaft sowie bei Sorgerecht durch Drittpersonen (svěřenectví) ab. Bis 2027 bleiben Kinder unter 26 Jahren anspruchsberechtigt, sofern sie weiterhin unterhaltsberechtigt sind (siehe Fachsprache übersetzt) und weder Wiederkehrenden Unterhaltszuschuss noch Zulage am Ende der Pflegebeziehung beantragt haben.

Der Wiederkehrende Unterhaltszuschuss ist für junge Erwachsene nach Beendigung der Pflegeunterbringung vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind junge Erwachsene unter 26 Jahren, die in Pflegeunterbringung oder Heimpflege aufgewachsen sind, noch unterhaltsberechtigt sind und keine Beihilfe für Kinderbedürfnisse beziehen (das System ist gültig bis 2027).

Die Zulage am Ende der Pflegebeziehung ist eine Pauschalleistung zur Unterstützung von jungen Menschen zum Beginn ihres Erwachsenenlebens, die in kurzzeitiger oder langfristiger Pflegeunterbringung oder Heimpflege aufgewachsen sind (kein Sorgerecht durch Drittpersonen). Für den Bezug dieser Leistung sollten Begünstigte keinen Anspruch mehr auf Beihilfe für Kinderbedürfnisse oder den Wiederkehrenden Unterhaltszuschuss haben.

Der Beitrag zum Kauf eines Kraftfahrzeugs steht denjenigen Pflegepersonen zu, in deren Pflegefamilien sich mindestens drei Kinder befinden. Er dient zum Erwerb oder einer Überholung eines Kraftfahrzeugs. Registrierte Personen (siehe Fachsprache übersetzt) sind für diese Leistung nicht anspruchsberechtigt.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Beihilfe für Erstpflegschaftsunterbringung

Diese Zulage ist ein Pauschalbetrag nach dem Bescheid der für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie zuständigen Behörde. Die Höhe der Zulage hängt vom Alter des Kindes ab:

Alter des Kindes

Höhe der Sozialleistung

Bis 6 Jahre

10.800 CZK

6-12 Jahre

12.150 CZK

12-18 Jahre

13.500 CZK

Vergütung für Pflegeunterbringung

Der Betrag basiert auf dem Mindestlohn, der Anzahl der Kinder in Pflegeunterbringung sowie dem Gesundheitszustand der Kinder (d.h. keine besondere Bedürfnisse oder Abhängigkeitsgrad (stupeň závislosti na péči jiné osoby) I bis IV. In Bezug auf die Steuergesetzgebung und die Sozial- und Krankenversicherung wird diese Leistung wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit behandelt.

Der Mindestlohn beträgt am 1. Januar 2023 CZK 17.300.

Vergütung für Pflegeunterbringung für Anbieter von Kurzzeitpflegeunterbringung:

  • 1,8x Mindestlohn pro 1 Kind ohne besondere Bedürfnisse oder zwischen Pflegeunterbringungen;
  • 2,0x Mindestlohn pro 1 Kind mit Abhängigkeitsgrad I;
  • 2,2x Mindestlohn pro 1 Kind mit Abhängigkeitsgrad II bis IV;
  • + 0,3x Mindestlohn für jedes weitere Kind mit Abhängigkeitsgrad 0 bis II;
  • + 0,5x Mindestlohn für jedes weitere Kind mit Abhängigkeitsgrad III bis IV.

Vergütung für Pflegeunterbringung für nicht-verwandte Anbieter von Langzeitpflegeunterbringung/Vormundschaftspflege

  • 1,0x Mindestlohn pro 1 Kind ohne besondere Bedürfnisse;
  • 1,2x Mindestlohn pro 1 Kind mit Abhängigkeitsgrad I;
  • 2,0x Mindestlohn pro 1 Kind mit Abhängigkeitsgrad II bis IV;
  • 1,5x Mindestlohn pro 2 Kinder ohne besondere Bedürfnisse;
  • 2,0x Mindestlohn pro 3 Kinder ohne besondere Bedürfnisse;
  • + 0,5x Mindestlohn für jedes weitere Kind ohne besondere Bedürfnisse.

Beihilfe für Pflegeunterbringung

Ein Fürsorge-Verantwortlicher, der als Verwandter Pflegeunterbringung oder Vormundschaftspflege anbietet, hat Anspruch auf die Beihilfe für Pflegeunterbringung.

Der Betrag basiert auf dem Existenzminimum, der Anzahl der Kinder in Pflegeunterbringung sowie dem Gesundheitszustand der Kinder (d.h. keine besonderen Bedürfnisse oder Abhängigkeitsgrad (stupeň závislosti na péči jiné osoby) I bis IV. Er ist zudem abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis des Fürsorge-Verantwortlichen zum Kind in Pflegeunterbringung. Diese Leistung wird in Bezug auf die Steuergesetzgebung sowie die Sozial- und Krankenversicherung nicht als Erwerbseinkommen behandelt.

Das Existenzminimum für eine alleinstehende Person beträgt am 1. Januar 2023 CZK 4.860.

Verwandte Anbieter von Pflegeunterbringungen

  • 2,3x Existenzminimum pro Kind ohne besondere Bedürfnisse oder mit Abhängigkeitsgrad I;
  • 5,5x Existenzminimum pro Kind mit Abhängigkeitsgrad II bis IV.

Verwandte Anbieter von Pflegeunterbringungen bei Pflege des Kindes durch die Großeltern aufgrund der ergänzenden Unterhaltspflicht

  • 1,8x Existenzminimum pro Kind ohne besondere Bedürfnisse oder mit Abhängigkeitsgrad I;
  • 5,5x Existenzminimum pro Kind mit Abhängigkeitsgrad II bis IV.

Beihilfe für Kinderbedürfnisse

Es handelt sich um eine regelmäßige monatliche Leistung, deren Höhe mit dem Alter des Kindes ansteigt, und sie beträgt:

  • 6.290 CZK für Kinder unter 6 Jahren;
  • 7.750 CZK für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren;
  • 8.870 CZK für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren;
  • 9.220 CZK für unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 bis 26 Jahren.

Im Fall hilfsbedürftiger Kinder (mit Behinderung) erhöht sich die Zahlung.

Beitrag zum Kauf eines Kraftfahrzeugs

Die Höhe beträgt 70 % des Gesamtkaufpreises oder der Gesamtüberholung eines Kraftfahrzeuges. Der Betrag kann höchstens 100.000 CZK betragen. Wenn 70 % der Kosten einen höheren Betrag ausmachen, werden dem Antragsteller lediglich 100.000 CZK erstattet.

Es handelt sich um einen Einzelbeitrag, aber er kann mehrmals in Anspruch genommen werden. Bedingung der Genehmigung ist jedoch, dass die Summe der gewährten Beiträge in den letzten zehn Jahren 200.000 CZK nicht übersteigt.

Das Fahrzeug, das die Pflegeeltern aus dem Beitrag mitfinanziert haben, darf nicht für erwerbstätige Aktivitäten genutzt werden.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Ein Antrag ist schriftlich (per Zusendung eines ausgefüllten Vordruckes) oder persönlich in den regionalen Büros und Kontaktstellen des Arbeitsamtes zu stellen.

Der Antrag kann auch elektronisch über das integrierte Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales gestellt werden.

Alle Leistungen können bis zu einem Jahr rückwirkend angefordert werden.

Fachsprache übersetzt

  • Eine im Register eingetragene Person (osoba v evidenci) ist eine natürliche Person, die in einer Liste von Personen eingetragen ist, die als Kurzzeit-Pflegeeltern tätig sein können, nachdem sie die erforderliche Eignungsprüfung bestanden haben und geschult wurden.
  • Der Fürsorge-Verantwortliche (osoba pečující) ist eine für die Erziehung des Kindes verantwortliche Person außer den Eltern des Kindes. Es kann sich um folgende Personen handeln:
    • Nicht-verwandte Anbieter von Pflegeunterbringungen (zprostředkovaný pěstoun);
    • ehemalige nicht-verwandte Anbieter von Pflegeunterbringungen eines unterhaltsberechtigten Kindes unter 26 Jahren;
    • verwandte Anbieter von Pflegeunterbringung/Vormundschaftspflege (nezprostředkovaný (příbuzenský) pěstoun);
    • ein Fürsorge-Verantwortlicher bei vorbereitender Pflegeunterbringung (osoba poskytující předpěstounskou péči).
  • Der Grad der Abhängigkeit (stupeň závislosti) spiegelt die Ausprägung der gesundheitlichen Behinderung und den Anspruch auf die Zulage für die Pflege. Er wird nach der Autonomiefähigkeit ermittelt, mit der Behinderte die grundlegenden Lebensbedürfnisse erfüllen können. Unterschieden werden vier Stufen.
  • Ein unterhaltsberechtigtes Kind (nezaopatřené dítě) ist ein Kind unter 26 Jahren, das aufgrund von Alter, Studium oder gesundheitlicher Situation seinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann.
  • Vormundschaft durch Drittpersonen ist eine Form der Ersatzfamilienpflege, die in Fällen gerichtlich angeordnet wird, in denen sich weder die Eltern noch der Vormund persönlich um ein Kind kümmern können. Sofern nicht anders vom Gericht entschieden, verbleibt die elterliche Verantwortung für das Kind bei den Eltern und die Eltern bleiben die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Die Überantwortung des Kindes in die persönliche Obhut einer Pflegeperson hat Vorrang vor der Unterbringung des Kindes in einer Betreuungseinrichtung. 

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:

An wen müssen Sie sich wenden?

Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle: Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz

Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes: https://www.uradprace.cz/web/cz/kontakty-2

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376

128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg

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