Beschäftigung, Soziales und Integration

Zypern - Erwerbsunfähigkeitsrente

Dieses Kapitel enthält alles, was Sie über die Erwerbsunfähigkeit in Zypern wissen müssen.

Diese deckt ab:

  • Die Erwerbsunfähigkeitsgrundrente;
  • Die Erwerbsunfähigkeitszusatzrente.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Arbeitnehmer, Selbständige und freiwillig versicherte Personen, die für einen zyprischen Arbeitgeber im Ausland arbeiten, die für mindestens 156 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren und die während des Zeitraums beweisen, dass sie wahrscheinlich auf Dauer arbeitsunfähig sein werden, - dies bedeutet, dass sie , da sie nicht in der Lage sein werden, eine Tätigkeit auszuüben, die sie unter normalen Umständen ausüben könnten, nicht ein Einkommen über einem Drittel des Betrages, der im allgemeinen von einer gesunden Person mit dem gleichen Ausbildungsstand, die den gleichen Beruf in der gleiche Region ausübt, verdienen können - oder Personen im Alter von 60 bis 63 Jahre, die nicht in der Lage sind, ein Einkommen von mehr als der Hälfte dieses Betrages zu verdienen, können eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Der Antragsteller muss die folgenden Versicherungsbedingungen erfüllen:

  • Er hat eine bestehende Grundversicherung mit mindestens 3 Versicherungspunkten und seit dem Versicherungsbeginn müssen 156 Wochen verstrichen sein;
  • er hat eine bestehende oder gleichgestellte Grundversicherung die im wöchentlichen Durchschnitt mindestens 25 % der Jahre entspricht, die in den Referenzzeitraum fallen und
  • er hat im entsprechenden Beitragsjahr eine bestehende oder gleichgestellte Versicherung, die mindestens 0,39 Versicherungspunkten oder im Durchschnitt während 2 vollständiger Beitragsjahre vor dem Leistungsbetrag nicht weniger als 0,39 Versicherungspunkten entspricht.

Im Fall einer durch einen Unfall verursachten Erwerbsunfähigkeit hat die versicherte Person einen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, sofern er/sie am Tag des Unfalls die Versicherungsbedingungen, die für das Krankengeld gelten, erfüllt hat.

Obwohl für den Zweck der Ermittlung des Anspruchs nur Beiträge von Arbeitnehmern, selbstständig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen, die für einen zypriotischen Arbeitgeber im Ausland arbeiten, berücksichtigt werden, werden bei der Berechnung der Rentenhöhe auch freiwillige Beiträge berücksichtigt. Die betroffenen Personen können eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum 63. Lebensjahr entweder für ein Teil- oder Vollinvalidität beantragen (es wird keine untere Altersgrenze genannt).

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente besteht aus zwei Komponenten: Der Grundrente und der Zusatzrente.

Wenn der Verlust der Erwerbsfähigkeit vollständig ist, wird eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt, die wie folgt festgesetzt wird:

  • Der Betrag der wöchentlichen Grundrente entspricht 60 % des wöchentlichen Wertes des Jahresdurchschnitts der Versicherungspunkte in der bestehenden und gleichgestellten Grundversicherung und erhöht sich, je nachdem, ob eine, zwei oder drei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, auf 80 %, 90 % oder 100 %. Im Falle von einer versicherten Person ohne unterhaltsberechtigte/n Ehegatten/in wird eine Erhöhung um 10 % für jede unterhaltsberechtigte Person bis maximal zwei gezahlt;
  • Der Betrag der zusätzlichen wöchentlichen Rente entspricht 1/52 von 1,5 % des Gesamtbetrags der tatsächlichen und gleichgestellten versicherbaren Einkommen in der Zusatzversicherung.

Die Gesamtrente (Grund- und Zusatzrente) darf nicht weniger als 85 % der Grundrente betragen, die der Empfänger erhalten würde, wenn er eine volle Versicherung in Standardbereich der Versicherung hätte.

Wenn ein teilweiser Verlust der Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente um den Prozentsatz der vollen Rente um einen Betrag, der dem Grad der Erwerbsunfähigkeit entspricht, wie folgt gekürzt:

Verlust der Erwerbsfähigkeit

Prozentsatz der vollen Rente

50 % - 66,66 %

60 % (nur, wenn die versicherte Person
60-63 Jahre alt ist

66,67 % - 75 %

75 %

76 % - 99 %

85 %

  • Empfänger erhalten von den staatlichen Krankenhäusern und Institutionen auch eine kostenlose Heilbehandlung;
  • Die Betroffenen müssen einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag, an dem die ständige Erwerbsunfähigkeit eintrat, stellen.

Fachsprache übersetzt

  • Grundversicherung: Beinhaltet die versicherbaren Einkommen für jedes Jahr bis zu dem Betrag der grundsätzlich versicherbaren Einkommen, d. h. bis zu einem Punkt.
  • Zusatzversicherung: Beinhaltet die versicherbaren Einkommen für jedes Jahr über dem Betrag der grundsätzlich versicherbaren Einkommen.
  • Versicherungspunkte: Das Ergebnis nach der Umwandlung des tatsächlichen und assimilierten Einkommens in Versicherungspunkte.
  • Maßgebliches Beitragsjahr: Dies bedeutet in Bezug zu den Leistungen das letzte Beitragsjahr vor dem Leistungsjahr, das das Datum einschließt, an dem die mit der Leistung verbundenen Versicherungsbedingungen erfüllt sein müssen (d. h. für die erste Hälfte von 2023 ist das maßgebliche Beitragsjahr 2021, und für die zweite Hälfte von 2023 das Jahr 2022).
  • Leistungsjahr: Der Zeitraum, der am ersten Montag des Monats Julis in jedem Jahr beginnt und am letzten Sonntag vor dem ersten Montag des Monats Juli des Folgejahres endet.

Unterhaltsberechtigte Mitglieder:

  • Der Ehepartner, mit dem er/sie zusammenlebt oder den er/sie unterhält und der nicht erwerbstätig ist;
  • ein Kind im Alter von weniger als 15 Jahren;
  • Eine unverheiratete Tochter im Alter zwischen 15 und 23 Jahren, die auf dauernde Pflege angewiesen ist;
  • Ein unverheirateter Sohn im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, der seinen Dienst in der Nationalgarde ableistet oder sich in regulärer Ausbildung befindet;
  • ein Kind, ungeachtet des Alters, das dauerhaft nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten;
  • ein Ehemann, der nicht in der Lage ist zu arbeiten und von seiner Ehefrau unterhalten wird;
  • ein Elternteil, der nicht in der Lage ist zu arbeiten und von der versicherten Person unterhalten wird;
  • ein minderjähriger jüngerer Bruder oder eine Schwester, die von der versicherten Person unterhalten werden.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

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