Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien - Dienste für bedürftige Personen

In diesem Kapitel werden die Leistungen erläutert, die Sie im Rahmen der Sozialfürsorge in Kroatien beanspruchen können.

Hier werden folgende Themen behandelt:

  • Häusliche Pflege (pomoć u kući);
  • Vollstationäre Pflege (institucijska skrb);
  • Teilstationäre Pflege (institucijska skrb u centru za pružanje usluga);
  • Unterstütztes Wohnen (organizirano stanovanje);
  • Frühkindliche Intervention (rana razvojna intervencija). 

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Auf unterschiedliche soziale Dienste haben Sie Anspruch, wenn Sie die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr ständiger Wohnsitz in Kroatien ist, oder wenn Sie sich als Ausländer oder Staatenloser dauerhaft in Kroatien aufhalten.

Auf soziale Dienste haben Sie Anspruch - Ausländer im Rahmen des subsidiären Schutzes, Asylsuchende und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie deren Familienmitglieder mit legalem Wohnsitz in der Republik Kroatien und Ausländer mit bestätigtem Status eines Opfers des Menschenhandels können Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen des Sozialfürsorgesystems beziehen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie alleinstehend, ein Familienmitglied oder eine Familie sind und nicht über ausreichend Mittel zur Deckung Ihrer Grundbedürfnisse verfügen, können Sie einige durch das soziale Fürsorgesystem bereitgestellte Dienste in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Grundbedürfnisse nicht aus Ihrer Arbeit, aus Einkommen aus Vermögen, durch einen Unterhaltspflichtigen oder auf andere Weise decken können.

Einige der Dienste können Sie beantragen, wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Familienmitglieder 199,08 EUR nicht übersteigt.

Elternlose Kinder bzw. Kinder ohne entsprechende elterliche Fürsorge, jüngere volljährige Personen, Kinder, die Opfer von familiärer Gewalt, Gewalt durch Altersgenossen oder sonstiger Gewalt geworden sind, Opfer des Menschenhandels, Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige Kinder und jüngere volljährige Personen können Dienste im Rahmen des sozialen Fürsorgesystems nutzen.

Ferner anspruchsberechtigt sind Schwangere oder Elternteile mit Kindern unter einem Jahr ohne familiäre Unterstützung und entsprechende Lebensbedingungen, Familien, die wegen gestörter Verhältnisse professionelle Hilfe oder sonstige Unterstützung benötigen, und Personen, die verheiratet oder in einer außerehelichen Gemeinschaft waren und ein Kind miteinander haben.

Weitere mögliche Nutzer dieser sozialen Dienste sind Erwachsene mit Behinderung, Personen mit sonstigen vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Opfer von familiärer oder sonstiger Gewalt sowie Opfer des Menschenhandels. Unter anderem können Personen, die sich aufgrund von Alter oder Gebrechlichkeit nicht selbstständig versorgen können, Alkohol- und Drogenabhängige sowie andere Abhängige und Obdachlose diese Leistungen beanspruchen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Häusliche Pflege

Der soziale Dienst der häuslichen Pflege umfasst den Einkauf und die Bereitstellung von Mahlzeiten, die Verrichtung von häuslichen Aufgaben, Hilfe beim An- und Entkleiden, Baden und anderen Hygieneerfordernissen und die Unterstützung bei anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege ist eine institutionelle Pflege und wird von sozialen Pflegeheimen und anderen Erbringern von sozialen Diensten, bzw. im außerinstitutionellen Rahmen in Familienheimen und Pflegefamilien erbracht. Sie kann dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden.

Die Unterhaltsbeihilfe für ein Kind, das die Grundschule besucht, einen Erwachsenen und eine ältere Person beträgt 33,18 EUR und für ein Kindund einen jüngeren Erwachsenen, der eine weiterführende Schule besucht, sowie einen weiteren jüngere Erwachsenen 46,45 EUR.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege kann mit sechs bis zehn Stunden eine Ganztagspflege oder mit vier bis sechs Stunden eine Halbtagspflege sein. Diese Art der Pflege umfasst die Bereitstellung von Mahlzeiten, persönliche Hygiene, Gesundheit, Bildung, Betreuung, Beschäftigungstätigkeiten und psychosoziale Rehabilitation.

Die Halbtags- und Ganztagspflege kann Ihnen einmal oder mehrmals wöchentlich oder werktäglich gewährt werden.

Unterstütztes Wohnen

Das unterstützte Wohnen ist ein Dienst, durch den einer oder mehreren Personen die grundlegenden Lebensbedürfnisse gesichert werden, wobei auch soziale und kulturelle Interessen und Aspekte wie Beschäftigung, Bildung und Freizeit berücksichtigt werden. Den Leistungsempfängern wird außerdem dauerhaft oder vorübergehend professionelle oder sonstige Unterstützung zuhause oder außer Haus geleistet.

Frühkindliche Intervention

Die frühkindliche Intervention umfasst professionelle stimulierende Hilfe für Kinder und Beratung für Eltern und Pflegeeltern. Sie zielt auf Kinder ab, bei denen bereits im frühen Alter Entwicklungsschwierigkeiten festgestellt wurden, und soll diese Kinder in ein weiteres soziales Netzwerk integrieren.

Über die Anerkennung der Ansprüche auf soziale Dienste - häusliche Pflege, teilstationäre und vollstationäre Pflege, unterstützes Wohnen, frühkindliche Intervention - entscheidet das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Kroatische Institut für Sozialhilfe. Um eine dieser Leistungen beziehen zu können, müssen Sie beim zuständigen Zentrum einen Antrag stellen.

Die frühkindliche Intervention wird über das Kroatische Institut für Sozialhilfe geleistet, sofern dieser Dienst nicht im Rahmen der sozialen Gesundheitspflege gewährleistet wird. Grundsätzlich richtet sie sich an Kinder unter drei Jahren, kann aber bis zum siebten Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Bei den Sozialfürsorgezentren können Sie außerdem andere soziale Dienste wie Beratung und Unterstützung, psychologische Hilfe und frühe Interventionen beantragen.

Fachsprache übersetzt

  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/unter der sich eine Person dauerhaft niedergelassen hat, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Lebensinteressen, d. h. ihren familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen, auszuüben.
  • Der Aufenthaltsort ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/der sich eine Person vorübergehend aufhält, ohne sich dort dauerhaft niederzulassen. Eine Anmeldung des Aufenthaltsorts ist erforderlich, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreiten wird.

Welche Rechte Sie haben

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Kontakt

Kroatisches Institut für Sozialarbeit

Die Liste der Regionalbüros ist noch nicht erhältlich.

Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales

Ministrarstvo rada, mirovinskogo sustava, obitelji i socijalne politike

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 15557111

https://mrosp.gov.hr/

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