Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien - Sonstige Familienleistungen

In diesem Kapital wird das einmalig gezahlte Neugeborenengeld (jednokratna novčana naknada za novorođeno dijete) in Kroatien erläutert.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Das einmal gezahlte Neugeborenengeld können Sie beantragen, wenn Sie ein angestelltes oder selbstständiges Elternteil, ein Elternteil mit anderen Einkünften oder Landwirt außerhalb des Ertrags- und Einkommenssteuersystems sind. Auch als arbeitslose Eltern oder Elternteil, das dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf diese Beihilfe.

Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, können Sie diese Einmalzahlung für Neugeborene ebenfalls beantragen, jedoch nur sofern sie nicht bereits an einen anderen Empfänger ausgezahlt wurde.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie ein angestelltes oder selbstständiges Elternteil, Adoptivmutter oder -vater, ein Elternteil, das andere Einkünfte erzielt, Landwirt außerhalb des Ertrags- und Einkommenssteuersystems sind, müssen Sie die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag der Geburt seit mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten Ihren ständigen Wohnsitz in Kroatien haben. Ausländische Eltern müssen sich seit mindestens zwölf Monaten ständig in Kroatien aufhalten.

Elternteile, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen: zum Zeitpun kt der geburt des Kindes müssen sie die kroatische Staatsbürgerschaft haben und mindestens 5 ununterbrochene Jahre in Kroatien wohnhaft gewesen sein.

Um Neugeborenengeld beantragen zu können, müssen Sie gemäß den Vorschriften der Pflichtkrankenversicherung krankenversichert sein (siehe Thema Gesundheit).

Wenn Sie als Elternteil nicht erwerbstätig sind, haben Sie unter der Bedingung, dass Sie die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihren ständigen Wohnsitz in Kroatien haben oder sich als Ausländer seit mindestens fünf Jahren in Kroatien ununterbrochen aufhalten, Anspruch auf diese Beihilfe.

Das Kind, für das die Beihilfe beantragt wird, muss im Neugeborenenregister eingetragen sein (siehe Glossar), als Haushaltsmitglied gemeldet sein und gemäß den Vorschriften der Pflichtkrankenversicherung krankenversichert sein.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Einmalig gezahltes Neugeborenengeld

Das einmalig gezahlte Neugeborenengeld beträgt 70 % der Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts bzw. 310,00 EUR.

Den Anspruch auf diese einmal gezahlte finanzielle Beihilfe können Sie über die regionalen Niederlassungen der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) geltend machen. Die Leistung kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beantragt werden.

Bei Adoptiveltern muss der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach der Adoption des Kindes erfolgen.

Fachsprache übersetzt

  • Das Neugeborenenregister ist eine Datenbank, in der alle Neugeborenen in Kroatien sowie alle im Ausland geborenen kroatischen Staatsangehörigen eingetragen werden.
  • Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts ist die Grundlage für die Berechnung der Beihilfe, des Ausgleichs bzw. der Abfindung und beträgt im Jahr 2015 442,00 EUR.
  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/unter der sich eine Person dauerhaft niedergelassen hat, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Lebensinteressen, d. h. ihren familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen, auszuüben.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Beschwerdeformular

http://www.hzzo.hr/wp-content/uploads/2016/10/obrazac-zalba.doc?831c2f

Welche Rechte Sie haben

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Kontakt

Kroatische Krankenversicherungsanstalt

Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje

Margaretska 3

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

http://www.hzzo.hr/

Tel. +385 800 7979

Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales

Ministrarstvo rada, mirovinskogo sustava, obitelji i socijalne politike

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

 https://mrosp.gov.hr/

Zentrales Staatsbüro für Demographie und Jugend

Središnji državni ured za demografiju i mlade

Trg. NevenkeTopalusic 1

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 1 555 7111,

       +385 1 555 7013

Fax. + 385 1 555 7224

https://demografijaimladi.gov.hr/

e-mail: info@demografijaimladi.hr

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