Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Langzeitpflege

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Leistungen und die Rechte, die Sie haben, wenn Sie Menschen mit Behinderungen betreuen.

Beschrieben wird Folgendes:

  • Monatliche Beihilfen für die Erziehung von Kindern mit Behinderungen (месечни помощи за отглеждане на дете с увреждане);
  • Häusliche Pflege, die von der Nationalen Krankenkasse gedeckt wird;
  • Leistungen und Beihilfen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen (добавки и помощи за грижа за хора с увреждания).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Diese Beihilfe erhalten Sie, wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen mit Dauerbehinderung betreuen.

Beihilfe erhalten Sie auch in den Fällen, in denen Sie ein Kind oder ein älteres Familienmitglied zur Untersuchung oder zur Behandlung begleiten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die monatlichen Leistungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen hängen nicht von dem Einkommen der Familie ab. Die Dauerbehinderung muss durch die zuständige Gesundheitsbehörde - die regionale oder die nationale ärztliche Sachverständigenkommission - bestätigt sein. Diese Leistungen werden Ihnen gewährt, unabhängig davon, ob Sie versichert sind oder nicht.

Damit Sie kostenlos Arzneimittel und Hilfsmittel für die häusliche Krankenpflege erhalten, muss Ihre Erkrankung in der Liste der Erkrankungen enthalten sein, deren Behandlung durch die Nationale Krankenkasse gedeckt wird.

Damit Sie eine Leistung erhalten, wenn Sie ein Familienmitglied mit Behinderung zur Behandlung oder Untersuchung begleiten, müssen Sie mindestens in den letzten 6 Monaten für den Fall der Krankheit und der Mutterschaft versichert gewesen sein. Um diese Leistung erhalten zu können, müssen Sie über einen Krankenschein verfügen, der durch den Hausarzt ausgestellt wird. Ihr Anspruch auf diese Leistung besteht unabhängig davon, ob Sie die kranke Person im In- oder im Ausland betreuen oder begleiten müssen.

Wenn Sie versichert sind, sind die Personen, für die Sie Leistungen erhalten können, die Mutter, der Vater, die Großmutter, der Großvater, die Kinder, die Enkel und die Großenkel in direkter Linie. Dazu zählt auch Ihr/e Ehegatte/in.

Gezielte monatliche Sozialhilfe können Sie erhalten, wenn Sie für ein schwer erkranktes Familienmitglied sorgen. Die Höhe dieser Beihilfe hängt von dem monatlichen Familieneinkommen ab - dieses muss niedriger als das festgelegte differenzierte Mindesteinkommen sein. Das differenzierte Mindesteinkommen wird nach einem Schema bestimmt, das Sie auf der Webseite der Direktion für Sozialhilfe finden können.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Zeit, die Sie an der Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds verbringen, wird Ihnen bei der Berechnung der Rente als Versicherungszeit anerkannt.

Beihilfe für Kinder mit Behinderungen

Die Höhe der Beihilfe für die Erziehung von Kindern mit Behinderungen wird jährlich basierend auf dem Staatshaushaltsgesetz festgelegt.

  • Eine Mutter von dauerhaft behinderten Kindern bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat Anspruch auf eine zusätzliche einmalige Beihilfe bei der Geburt, die sich 2023 auf 100 BGN beläuft. Die monatliche Beihilfe für die Erziehung eines behinderten Kindes bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres beträgt 200 BGN. Die Beihilfe für Schüler mit Behinderungen bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr, beläuft sich 2018 auf 100 BGN pro Monat. Die Höhe der monatlichen Beihilfe für dauerhaft behinderte Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist abhängig vom Grad der Behinderung:
    • über 90% - 930 BGN;
    • von 70% bis 90% - 450 BGN;
    • von 50% bis 70% - 350 BGN.
  • Wird das Kind in die Obhut einer ausgebildeten Pflegefamilie gegeben, beträgt die Beihilfe:
    • über 90% - 490 BGN;
    • von 70% bis 90% - 420 BGN;
    • von 50% bis 70% - 350 BGN.

Häusliche Krankenpflege, die durch die Nationale Krankenkasse gedeckt wird

Wenn Ihre Erkrankung in der Liste enthalten ist, deckt die Nationale Krankenkasse teilweise oder gänzlich die Hilfsmittel, die Arzneimittel und die diätetischen Nahrungsmittel, die Sie für die häusliche Krankenpflege brauchen. Die Abgabe dieser Mittel geschieht nach einer Verschreibung durch den Hausarzt oder den Facharzt. Diese Verschreibung muss mit einem speziellen Code versehen sein, der dem Code in der Liste der Erkrankungen entspricht. Diese Liste wird einmal im Jahr durch den Gesundheitsminister aktualisiert. Meistens geschieht dies bis Ende März des entsprechenden Jahres.

Leistungen und Beihilfen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen

Die Leistungen für die Betreuung oder Begleitung von einem kranken Familienmitglied werden nach demselben Schema gezahlt wie das Schema, das beim Krankheitsurlaub angewandt wird.

Mehr Info über die Berechnung der Leistungen finden Sie im Kapitel „Leistungen im Krankheitsfall“.

Sie können von dieser Leistung Gebrauch machen, wenn Sie:

  • ein krankes Familienmitglied über 18 Jahre betreuen oder es zwecks einer Kontrolluntersuchung, einer spezialisierten Untersuchung oder einer Behandlung im In- oder Ausland begleiten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf 10 Kalendertage innerhalb von einem Kalenderjahr;
  • ein krankes Kind unter 18 Jahren zwecks einer Kontrolluntersuchung, einer spezialisierten Untersuchung oder einer Behandlung im In- oder Ausland begleiten. Dann haben Sie Anspruch auf insgesamt 60 Kalendertage innerhalb von einem Kalenderjahr für alle versicherten Familienmitglieder zusammen.

Die Höhe der Beihilfe, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie langzeitig arbeitsunfähig sind oder für eine schwer kranke Person sorgen, wird mithilfe einer Formel berechnet. Der Betrag stellt den Unterschied zwischen dem differenzierten Mindesteinkommen und dem Einkommen der Personen oder der Familien in dem Vormonat dar.

Ein Beispiel: Wenn Sie alleinerziehend sind und ein Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres aufziehen, beträgt das differenzierte Mindesteinkommen 90 BGN (120%*75 BGN). Wenn das Einkommen aus dem Vormonat 30 BGN beträgt, dann beläuft sich die monatliche Beihilfe auf 60 BGN.

Diejenigen, denen das Ministerium für Gesundheit eine Genehmigung für eine Behandlung im Ausland auf Kosten des Ministeriums erteilt hat, haben Anspruch auf eine einmalige Beihilfe, mit der sie ihre Aufenthaltskosten begleichen können. Diese Beihilfe kann sowohl durch den Patienten, als auch durch den Begleiter in Anspruch genommen werden und ist nicht in dem für die Behandlung bestimmten Betrag enthalten. Was das differenzierte Mindesteinkommen für Ihre Kategorie ist, erfahren Sie auf der Webseite der Direktion für Sozialhilfe.

Fachsprache übersetzt

  • Versicherungszeit - Sie wird in Stunden, Monaten und Jahren berechnet. Die Versicherungszeit stellt die Zeit dar, in der Sie Vollzeit gearbeitet haben, wenn die erforderlichen Versicherungsbeiträge aus dem erhaltenen Lohn gezahlt worden sind. Für jeden Beruf ist ein Mindesteinkommen festgelegt, und die Beiträge zu diesem Mindesteinkommen zählen nicht zu der Versicherungszeit. Falls Sie Teilzeit gearbeitet haben, wird die Versicherungszeit in angemessenem Verhältnis zu der im Gesetz festgelegten Arbeitszeit berechnet. Unter normalen Arbeitsbedingungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden täglich. Die Versicherungszeit entspricht nicht der Dienstzeit.
  • Differenziertes Mindesteinkommen - Dieses wird berechnet, indem das garantierte Mindesteinkommen mit einem bestimmten Koeffizienten multipliziert wird. Der Koeffizient ist individuell unterschiedlich und hängt von dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem sozialen Status ab. Das differenzierte Mindesteinkommen wird für die Feststellung benötigt, ob ein Anspruch auf gezielte oder monatliche Beihilfe besteht.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Liste der Erkrankungen, deren Behandlung durch die Nationale Krankenkasse gedeckt wird.

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Nationale Krankenkasse

  • Ul. Krichim 1
  • 1407 Sofia
  • BULGARIEN
  • Auskunft für Bürger: Tel. +359 80014800 - nationale Hotline/zum Festnetzpreis für Anrufe von analogen Telefonen, kostenlos für digitale Telefone. Dauer der Beratung: 5 Minuten.
  • Tel. +359 29659121, +359 29659387 - für analoge Telefone und für Handys.

Agentur für Menschen mit Behinderungen

Direktion für Sozialhilfe

Nationales Versicherungsinstitut

  • Kontaktstelle
  • Sitz des Nationalen Versicherungsinstitutes
  • Boulevard Aleksandar Stamboliyski 62 - 64
  • 1303 Sofia
  • BULGARIEN
  • Tel. +359 29261010
  • E-Mail: noi@nssi.bg

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