Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Leistungen bei Krankheit (Krankengeld)

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (обезщетения за временна неработоспособност поради общо заболяване), auch Krankengeld genannt.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Die Geldleistung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit - bzw. das Krankengeld, wie diese auch genannt wird - gleicht Ihre Verluste aus, wenn Sie einen Krankheitsurlaub nehmen müssen. Damit Sie dieses Recht ausüben können, müssen Sie innerhalb der letzten 6Monate kranken- und mutterschaftsversichert gewesen sein. Die Versicherung für dieses Risiko ist obligatorisch, wenn Sie einen Arbeits- oder Dienstvertrag geschlossen haben. Ihr Recht auf Beihilfe hängt nicht davon ab, ob Ihre Beiträge geleistet oder noch zu leisten sind, d. h. tatsächlich gezahlt sind; Sie müssen jedoch mindestens auf Basis des Mindestlohnes versichert gewesen sein. Selbstständige müssen ihre Beiträge pflichtgemäß leisten.

Ausgenommen von dieser Pflicht zur 6-monatigen Versicherungszeit sind Personen im Alter von unter 18.

Die Versicherungszeit kann unterbrochen oder ununterbrochen und bei verschiedenen Arbeitgebern abgelegt sein.

Damit Sie diese Beihilfe erhalten können, müssen Sie über einen Krankenschein verfügen, der durch den Hausarzt oder eine ärztliche Kommission ausgestellt wurde.

Falls Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Kranken- und Mutterschaftsversicherung abschließen, wenn Sie Anspruch auf diese Beihilfe haben möchten.

Auch die Zeit, in der Sie sich gemäß der Gesetzgebung eines anderen Staates, mit dem Bulgarien ein Abkommen auf diesem Gebiet geschlossen hat, außerhalb der EU versichern, wird Ihnen als Versicherungszeit anerkannt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie für den Fall der Krankheit und der Mutterschaft versichert sind. Konkret gilt dies für:

  • Arbeitnehmer;
  • Richter, Staatsanwälte, Untersuchungsbeamte, Gerichtsvollzieher, Eintragungsrichter und Mitglieder des Obersten Justizrates sowie Inspektoren der Inspektionsbehörde zum Obersten Justizrates;
  • Anwärter für die Positionen von Junior-Richtern, Junior-Staatsanwälten und Junior-Ermittlern;
  • Militärangehörige;
  • Mitglieder von Genossenschaften;
  • Geschäftsführer und Prokuristen von Handelsgesellschaften; Einzelunternehmen und deren Zweigstellen;
  • diejenigen, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben;
  • Geistliche der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche und anderer registrierter Glaubensgemeinschaften;
  • selbstständig Erwerbstätige, die eine Kranken- und Mutterschaftsversicherung abschließen;
  • selbstständig erwerbstätige Ehepaare, die auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten kranken- oder mutterschaftsversichert sind;
  • Seeleute.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die ersten drei Arbeitstage des Krankheitsurlaubs werden zu 70% des Bruttotageslohnes für den Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit auftrat, durch den Arbeitgeber gedeckt. Für die folgenden Tage beträgt die tägliche Geldleistung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit 80%, oder 90% des durchschnittlichen Tagesbruttolohnes oder des durchschnittlichen versicherbaren Tageseinkommens, auf das in den letzten 18 Monaten vor Auftreten der Arbeitsunfähigkeit Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.

Wenn Ihnen Ihr Arzt zum Beispiel 5 Tage häusliche Krankenpflege verschrieben hat, und Ihr Bruttolohn 1 000 BGN pro Monat beträgt, so beträgt Ihr Tageslohn bei 21 Arbeitstagen 47,6 BGN. In den ersten drei Arbeitstagen der Krankheit erhalten Sie von dem Arbeitgeber 33,3 BGN pro Tag oder insgesamt 99,9 BGN. Für die Zahlung der Leistung in den folgenden 2 Arbeitstagen ist das Nationale Versicherungsinstitut zuständig, das Ihnen 76,2 BGN zahlen muss.

Die Tagesleistung für vorläufige Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf den durchschnittlichen Nettotageslohn für den Zeitraum der Leistung nicht überschreiten.

Die Zahlung der Leistungen geschieht ausschließlich per Banküberweisung. Nach der europäischen Gesetzgebung kann der Betrag wegen Verwaltungs- und Bankkosten nicht verringert werden.

Fachsprache übersetzt

  • Versicherungszeit - Sie wird in Stunden, Monaten und Jahren berechnet. Die Versicherungszeit stellt die Zeit dar, in der Sie Vollzeit gearbeitet haben, wenn die erforderlichen Versicherungsbeiträge aus dem erhaltenen Lohn gezahlt worden sind. Die Versicherungszeit umfasst auch den bezahlten oder unbezahlten Urlaub auf Grund von Krankheit, Mutterschaft, Geburt oder Adoption, sowie den Urlaub zwecks der Erziehung eines Kindes bis zum 2. Lebensjahr. Sie umfasst auch die 30 Arbeitstage unbezahlten Urlaub eines jeden Kalenderjahres. Die selbstständige Arbeit wird auch als Versicherungszeit anerkannt. Für jeden Beruf ist ein Mindesteinkommen festgelegt, aus dem Versicherungsbeiträge bezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen zählen zu der Versicherungszeit die Beiträge, die in Zusammenhang mit diesem Einkommen gezahlt worden sind. Falls Sie Teilzeit gearbeitet haben, wird die Versicherungszeit in angemessenem Verhältnis zu der im Gesetz festgelegten Arbeitszeit berechnet. Unter normalen Arbeitsbedingungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden täglich.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Krankenschein, der durch den Hausarzt oder eine ärztliche Kommission ausgestellt wird.

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Nationales Versicherungsinstitut

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen