Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Das Recht auf soziale Eingliederung

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um in Belgien Ihr Recht auf soziale Eingliederung geltend machen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Ihre Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen und Sie selbst ihn nicht sichern können, haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf soziale Eingliederung.

Das ÖSHZ verfügt über drei Instrumente, um das Recht auf soziale Eingliederung zu gewährleisten: Arbeitsbeschaffung, Eingliederungseinkommen und das individuelle Projekt zur sozialen Eingliederung oder eine Kombination dieser Instrumente.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

In folgenden drei Situationen haben Sie einen Rechtsanspruch auf soziale Eingliederung:

  • ab dem Moment Ihrer Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie tatsächlich zu arbeiten beginnen oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen;
  • wenn Sie in einem individuellen Projekt der sozialen Eingliederung sind und dessen Verpflichtungen einhalten;
  • wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen annehmbaren Gründen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Beim Recht auf soziale Eingliederung handelt es sich um ein ergänzendes Recht in Bezug auf die Sozialversicherung, welches das ÖSHZ jeder Person bewilligt, die alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die im Gesetz über das Recht auf soziale Integration vorgesehen sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Bedingungen wie Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Belgien, Alter und unzureichende Vermögenswerte.

Der Betrag hängt von der Kategorie ab, zu der Sie gehören:

  • Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen, mit dem Sie die Haushaltsausgaben teilen (Miete, Energie etc.), gelten Sie als zusammenwohnend und können einen Betrag von 809,42 € pro Monat erhalten. Bei der Person muss es sich nicht unbedingt um Ihren Partner handeln;
  • Wenn Sie alleine leben, gelten Sie als alleinwohnend und erhalten einen Betrag von 1.214,13 € monatlich;
  • Wenn Sie für mindestens ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig sind, gelten Sie als Person mit Familienlasten und haben Anspruch auf einen Betrag von 1.640,83 € im Monat.

Das ÖSHZ muss Ihre gesamten Vermögenswerte berücksichtigen, mit Ausnahme bestimmter davon freigestellter Vermögenswerte sowie unter bestimmten Bedingungen der Vermögenswerte derjenigen Personen, mit denen Sie zusammenwohnen (der Partner, aber auch ein volljähriger Familienangehöriger ersten Grades in auf- oder absteigender Linie). Es kann daher sein, dass Sie nicht den vollen Betrag des oben genannten Eingliederungseinkommens erhalten, weil Ihre Vermögenswerte von diesem Betrag abgezogen werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.socialsecurity.be.

Fachsprache übersetzt

  • Individuelles Projekt zur sozialen Eingliederung: wird zwischen dem ÖSHZ und dem Antragsteller vereinbart; Ziele sind eine größtmögliche Integration und Teilhabe am sozialen Leben.
  • FÖP Sozialeingliederung: Föderaler Öffentlicher Programmierungsdienst Sozialeingliederung. Öffentlicher Dienst, der anstrebt, allen Menschen, die durch die Maschen der Sozialversicherung fallen und in Armut leben, eine würdige Existenz zu garantieren. Hauptpartner des FÖP Sozialeingliederung sind die ÖSHZ.
  • ÖSHZ: Öffentliches Sozialhilfezentrum. Ein ÖSHZ verfügt über eine Reihe von Sozialdiensten und bewilligt verschiedene Arten von Beihilfen finanzieller, materieller oder immaterieller Art (Übernahme von Rechnungen, Lebensmittelpakete, Beratung bei Haushaltsfragen etc.), um einer Person zu ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Jede Gemeinde hat ihr eigenes ÖSHZ, das ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Beihilfeformen bietet.

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Die ÖSHZ ist in allen Gemeinden oder Städten in Belgien vertreten.

FÖP soziale Eingliederung:

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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