Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheiten

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um in Belgien Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

  • Als Arbeitsunfall gilt „jeder Unfall, der einem Arbeitnehmer während und aufgrund der Ausführung des Arbeitsvertrages widerfährt und bei dem eine Verletzung entsteht“.
  • Ist die Berufskrankheit in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt und arbeitet der Betroffene in einem Bereich, in dem eine Exposition gegenüber dem Risiko gegeben war, wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Berufsausübung und Krankheit angenommen. Außerhalb der Liste besteht zudem ein offenes System.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Berufskrankheiten

  • Versichert sind durch einen Arbeitsvertrag gebundene Arbeitnehmer des Privatsektors. Ebenfalls versichert sind:
  • Auszubildende und Praktikanten, auch wenn Sie keine Vergütung erhalten;
  • Personen, die aufgrund einer körperlichen Arbeitsunfähigkeit oder von Arbeitslosigkeit an einer Wiedereingliederung oder Berufsausbildung teilnehmen;
  • Schüler und Studenten, die im Rahmen der Ausbildung einem Berufskrankheitsrisiko ausgesetzt sind.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind gegen das Berufskrankheitsrisiko versichert. Der für einen Antrag zu befolgende Verwaltungsweg kann je nach betreffender Verwaltungsstelle oder Einrichtung unterschiedlich sein.

Als Selbständiger sind Sie nicht mehr im Rahmen einer Pflichtversicherung gegen Berufskrankheiten versichert. Sie können jedoch das Kranken- und Invalidenversicherungssystem für Selbständige in Anspruch nehmen.

Arbeitsunfälle

Jeder aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entschädigung. Als Arbeitsunfall betrachtet wird:

  • Ein plötzliches Ereignis (dies unterscheidet den Arbeitsunfall von der Berufskrankheit), das eine Verletzung hervorruft und während und infolge der Ausführung des Arbeitsvertrags auftritt;
  • Der Arbeitsunfall, der sich auf dem Weg zur und von der Arbeit ereignet.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Berufskrankheiten

Von einer Berufskrankheit Betroffene oder ihre Berechtigten haben Anspruch auf eine vom Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) ausbezahlte Entschädigung. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine der nachstehenden Leistungen:

  • Entschädigung für eine bleibende Arbeitsunfähigkeit;
  • Entschädigung für eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit;
  • Erstattung von im Rahmen der Behandlung einer Berufskrankheit anfallenden medizinischen Kosten;
  • Entschädigung für die Hilfe durch eine Drittperson;
  • Entschädigung für einen nach dem durch eine Berufskrankheit verursachten Tod; in diesem Fall wird die Entschädigung an die Berechtigten ausgezahlt. 

Achtung! Die hier aufgeführten Informationen gelten nur für Arbeitnehmer des Privatsektors. Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors müssen sich an den Personaldienst ihrer Verwaltung wenden.

Die Ihnen ausgezahlte Entschädigung kann in keinem Fall höher sein als der Höchstbetrag Ihres Grundgehalts. Dies gilt auch, wenn Sie mehrere Entschädigungen von Fedris erhalten, z. B., weil Sie verschiedene Berufskrankheitsversicherungen abgeschlossen haben, sowie bei eventuell infolge eines Arbeitsunfalls ausgezahlten Entschädigungen.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.socialsecurity.be/.

Arbeitsunfälle

  • Jeder aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entschädigung;
  • Kosten für medizinische Behandlung, die Opfern eines Arbeitsunfalls zukommt, werden erstattet;
  • im Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls haben nahe Verwandte Anspruch auf eine Rente.

Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für

  • die zeitweilige vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit (Sie erhalten Entschädigungen pro Tag);
  • die bleibende Arbeitsunfähigkeit (Sie erhalten während der Revisionsfrist eine Beihilfe und nach dieser Frist eine Rente).

Entschädigungen und Renten werden anhand des Grundlohns berechnet.

Fachsprache übersetzt

  • FEDRIS: Föderalagentur für Berufsrisiken. Belgische Einrichtung der sozialen Sicherheit, die aus der Zusammenführung des Fonds für Berufskrankheiten und des Fonds für Arbeitsunfälle entstanden ist und darüber wacht, dass die Rechte der Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsopfer gewährleistet werden.
  • Berufskrankheit: Berufskrankheiten werden direkt und maßgeblich durch die Ausübung eines Berufs verursacht. Es existiert ein öffentliches Verzeichnis, aber es ist auch möglich, eine nicht in diesem Verzeichnis aufgeführte Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.
  • Grundlohn: Lohn, den Sie während des dem Unfall vorausgehenden Jahres aufgrund der Funktion, die Sie zum Zeitpunkt des Unfalls im Unternehmen ausgeübt haben, erhalten haben.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Fedris:

https://fedris.be/de

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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