Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Geldleistungen bei Krankheit

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um in Belgien Krankentagegeld beziehen zu können.

Wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Ihre Arbeitszeit und die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Höhe des Krankengeldes berücksichtigt werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie als Lohnempfänger oder Selbständiger infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können, haben Sie Anrecht auf ein Ersatzeinkommen (außer wenn es sich um eine Berufskrankheit oder um einen Arbeitsunfall handelt). Es ist jedoch je nach Ihrem Status jeweils eine andere Regelung zutreffend.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Als Arbeitnehmer (oder Arbeitsloser) müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen bei einem Versicherungsträger (Versicherung auf Gegenseitigkeit) als Mitglied eingetragen sein;
  • Sie müssen mindestens 180 Arbeitstage (oder gleichgestellte Tage) nachweisen;
  • Sie müssen eine Wartezeit von zwölf Monaten belegen;
  • Sie müssen die Entrichtung von Mindestbeiträgen in diesem Zeitraum belegen;
  •  Es darf zwischen dem Anfangsdatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit und Ihrem zuletzt gearbeiteten Tag (oder letzten Tag der Arbeitslosigkeit) keine Unterbrechung von mehr als 30 Tagen geben;
  • Sie müssen von dem Amtsarzt der Versicherung auf Gegenseitigkeit als arbeitsunfähig eingestuft sein (vollständige Einstellung der Berufstätigkeit, Verdienstverlust).

Als Selbständiger müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten einen Mindestbetrag an Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt haben;
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie in einem Referenzzeitraum vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit genügend Beiträge gezahlt haben;
  • Es darf keine Unterbrechung von mehr als 30 Tagen zwischen dem Beginndatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem letzten Quartal der Beitragszahlung geben.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie dem Vertrauensarzt Ihrer Versicherung das von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellte Attest weiterleiten.

Im ersten Zeitraum werden die Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt:

  • Angestellte erhalten einen Monat lang 100% ihres Einkommens;
  • Arbeiter erhalten:
    •  in den ersten sieben Tagen der Arbeitsunfähigkeit 100% ihrer Vergütung;
    • vom achten bis 14. Tag 85,88% der Vergütung, oder über eine Zusatzentschädigung;
    • vom 15. bis 30. Tag: 25,88% der Vergütung, die die von der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt, und 85,88% der Vergütung, die diese Höchstgrenze übersteigt.

Die Krankenversicherung übernimmt nach Beendigung dieses Zeitraums den vom Arbeitgeber gewährten Lohn.

Die Entschädigung entspricht 60% Ihres Lohns. Die für die Berechnung der Entschädigung berücksichtigte Höchstgrenze beläuft sich auf 170,6926 € pro Tag (wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit am 1. Januar 2022 begonnen hat).

Wenn Sie nach Ablauf eines Jahres immer noch arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf eine Invaliditätsentschädigung.

 Weitere Informationen auf der Website der LIKIV (INAMI).

Als Selbständiger müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen eine Wartezeit von sechs Monaten vollendet haben oder von dieser Wartezeit befreit worden sein;
  • Sie müssen für einen Referenzzeitraum vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit nachweisen, dass Sie genügend Beiträge für den Sektor Entschädigungen gezahlt haben;
  • Es darf keine Unterbrechung von mehr als 30 Tagen zwischen dem Beginndatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem letzten Quartal der Beitragszahlung (oder gleichgesetzten Periode) oder Freistellung von der Beitragszahlung geben.

Fachsprache übersetzt

  • Invaliditätsentschädigung: Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie ein Jahr lang Krankengeld erhalten haben und immer noch als arbeitsunfähig anerkannt sind.
  • LIKIV: Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung. Körperschaft öffentlichen Rechts für die Verwaltung der Bereiche Krankheit, Mutterschaft und Invalidität und Verteilung der finanziellen Mittel auf die verschiedenen Versicherungsträger verteilt (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit). http://www.inami.fgov.be/fr/Pages/default.aspx Website der LIKIV (INAMI).

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

 Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)

Krankenkassen:

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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