Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Langzeitpflege

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um Leistungen für die Langzeitpflege in Belgien beziehen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Zwar gibt es in Belgien keine spezifische Versicherung für die Langzeitpflege , aber Regelungen auf föderaler Ebene und auf Ebene der Gebietskörperschaften sehen Leistungen für pflegebedürftige, behinderte oder betagte Menschen vor, die eine bestimmte Ausstattung oder Langzeitpflege benötigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Eingliederungsbeihilfe (EB) (allocation d'intégration/integratietegemoetkoming): staatliche Sozialhilfe für Personen mit Behinderungen zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch fehlende oder eingeschränkte Eigenständigkeit entstehen;
  • Sachleistungen der föderalen Gesundheitspflege-Pflichtversicherung für Personen, die nicht in der Lage sind, den Tagesablauf allein zu bewältigen (z.B. häusliche Krankenpflege, Hilfe Dritter)
  • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) (allocation pour l'aide aux personnes âgées/tegemoetkoming voor hulp aan bejaarden) in der Region Wallonien, in der Region Brüssel-Hauptstadt und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Beihilfe für Personen mit Behinderungen zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die fehlende oder eingeschränkte Eigenständigkeit entstehen;
  • Zulagen der flämischen Sozialversicherung (Vlaamse Sociale Bescherming):
    • das Pflegebudget für Menschen mit hohem Pflegebedarf: Nicht-medizinische Hilfe und Unterstützung wird von Dritten an Personen mit eingeschränkte Eigenständigkeit in einer vollstationären, teil-stationären oder ambulanten Umgebung erbracht;
    • das Pflegebudget für Personen mit Behinderung: eine Beihilfe, die Personen gewährt wird, die eine anerkannte Behinderung aufweisen und begrenzt auf Unterstützung angewiesen sind. Die Mittel können frei für Beihilfen verwendet werden: Pflege zu Hause, Tagespflege, Betreuung, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, ambulante Betreuung;
    • das Pflegebudget für pflegebedürftige betagte Menschen: Beihilfe zum Ausgleich der der durch den Verlust oder die Minderung der Eigenständigkeit entstandenen Kosten. Das Budget wurde für in der Flämischen Region ansässige Personen durch die BUB ersetzt.
  • das im Sozialschutzsystem der Region Wallonien vorgesehene persönliche Assistenzbudget für Menschen mit Behinderungen;
  • Sachleistungen im Rahmen des Sozialschutzes jeder der föderalen Gebietskörperschaften für betagte Menschen und Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (z. B. Aufnahme und Unterbringung in Pflegeheimen, Tagesstätten, Aufenthalte in psychiatrischen Pflegeheimen und Initiativen für betreutes Wohnen usw.)

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die föderale Gesundheitspflege-Pflichtversicherung

Um Leistungen aus der Pflichtversicherung beziehen zu können:

  • müssen Sie einem Versicherungsträger angeschlossen sein, der wiederum einem Krankenkassenlandesverband angeschlossen ist, oder Mitglied der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) sein;
  • dürfen Ihre Beiträge nicht unter einem bestimmten Mindestbetrag liegen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Zusatzbeitrag zu zahlen, um die Ansprüche auf Gesundheitsdienstleistungen aufrechtzuerhalten;
  • muss Ihre Mitgliedschaft bei einem Versicherungsträger höchstens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem letzten Jahr, in dem Sie versichert waren, gelten;
  • weisen Sie eine fehlende oder eingeschränkte Eigenständigkeit auf.

Eingliederungsbeihilfe

Damit Sie die zusätzlichen Kosten tragen können, die Ihnen als Person mit Behinderung bei der Bewältigung Ihres Alltags (motorisierter Rollstuhl, spezielle Ausstattung für Bad, Küche etc.) entstehen, kann Ihnen eine Eingliederungsbeihilfe (EB) gewährt werden, wenn:

  • Ihre Behinderung von einem Amtsarzt anerkannt wird;
  • Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet;
  • Sie mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt sind;
  • Sie im Bevölkerungsregister eingetragen sind;
  • Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben und Sie sich dort tatsächlich aufhalten.

Weitere Informationen zur EB: https://www.socialsecurity.be

Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind und Schwierigkeiten haben, Ihre Alltagsaktivitäten auszuführen, können Sie Anspruch auf eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) haben. Diese Beihilfe ist identisch mit der Eingliederungsbeihilfe, richtet sich aber an Personen von mindestens 65 Jahren. Sie können sie frühestens mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres beantragen. Neben dieser Altersvorgabe müssen die nachfolgenden Bedingungen ebenfalls erfüllt sein:

  • Sie sind in Wallonie, in Brüssel oder in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft und haben dort Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort;
  • Ihre Behinderung wurde von einem Amtsarzt anerkannt (Arzt der wallonischen Krankenkassen, Arzt oder multidisziplinäres Team, das von der Verwaltung in Brüssel bestellt wird);
  • Ihr Einkommen und das Ihres Partners überschreiten nicht bestimmte Obergrenzen, außer für die Deutschsprachige Gemeinschaft, in der das Einkommen nicht berücksichtigt wird;
  • Sie sind im Bevölkerungsregister eingetragen.

Weitere Informationen über die BUB finden Sie auf https://www.vlaamsesocialebescherming.be und auf https://www.iriscare.brussels.

Die flämische Sozialversicherung (Vlaamse Sociale Bescherming) der Region Flandern

Die flämische Sozialversicherung umfasst verschiedene Eingriffe und Finanzierungssysteme für die Langzeitpflege in der Flämischen Gemeinschaft.

Die Mitgliedschaft ist in Flandern obligatorisch und in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt freiwillig. Die Versicherten zahlen jeweils einen Beitrag von 29 € oder 58 € (2023) ein, der die Pflegebudgets finanziert.

Um ein Pflegebudget für stark pflegebedürftige Personen oder ein Pflegebudget für pflegebedürftige Betagte in Anspruch nehmen zu können, muss der Empfänger von Versicherungsleistungen zehn Jahre (davon fünf Jahre durchgehend) in der Flämischen Region oder der Region Brüssel-Hauptstadt gewohnt haben und Mitglied einer anerkannten Versicherungskasse sein. Um ein Pflegebudget für stark pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen zu können, müssen Personen mit Pflichtstatus über eine Integrationsbescheinigung verfügen (18 bis 65 Jahren). Der Versicherte muss zudem je nach Beihilfe einen eingeschränkten Grad der Selbstständigkeit im Rahmen einer stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege aufweisen, eine anerkannte Behinderung haben oder mindestens 65 Jahre alt sein und eine Behinderung oder einen eingeschränkten Grad der Selbstständigkeit aufweisen (ab 7 Punkte auf der Skala der Selbstständigkeit). Die medizinischen Untersuchungen betreffend dem Pflegebudget für pflegebedürftige Betagte werden noch auf staatlicher Ebene durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.vlaamsesocialebescherming.be

Die Sozialversicherung in der Region Wallonien

Um Leistungen der wallonischen Sozialversicherung (Sachleistungen) in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie im Gebiet der Französischsprachigen Region Wallonien wohnhaft sein. Um das persönliche Assistenzbudget für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder einer Person mit belgischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt sein oder seit 5 Jahren ununterbrochen in Belgien wohnhaft sein;
  • Sie müssen im Gebiet der Französischsprachigen Region Wallonie wohnhaft sein (d. h. in einer der wallonischen Gemeinden mit Ausnahme der 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft);
  • Sie müssen bei Einreichung des ersten Hilfeantrags unter 65 Jahren alt sein;
  • Sie müssen eine Behinderung aufweisen.

Weitere Informationen: https://www.aviq.be

Die Brüsseler Sozialversicherung in der Zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt

Um Leistungen der Brüsseler Sozialversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie im Gebiet der Zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt wohnhaft sein.

Weitere Informationen: https://www.iriscare.brussels

Die Sozialversicherung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Um das Persönliche Assistenzbudget für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen im Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sein; Sie müssen in Belgien hauptversichert sein;
  • Sie müssen bei Einreichung des ersten Hilfeantrags unter 65 Jahre alt sein;
  • Sie müssen auf Hilfe angewiesen sein.

Der durchschnittlich gewährte Betrag beläuft sich auf 266,71 €/Monat, wenn die Person über den BIM-Status verfügt.

Weitere Informationen: http://www.ostbelgienlive.be

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die föderale Gesundheitspflege-Pflichtversicherung

Häusliche Krankenpflege: Die Bewertung wird auf der Grundlage der Bewertungsskala von Katz festgelegt (Waschen, Anziehen, Umlagern und Bewegen, Toilettengang, Kontinenz, Essen).

Unterstützung durch Dritte: Die Bewertung des Bedarfs an Unterstützung durch Dritte basiert auf der Gesamtzahl der Punkte, die bei der Bewertung des Grades der Eigenständigkeit vergeben werden.

Um einen Antrag einzureichen: www.socialsecurity.belgium.be

Eingliederungsbeihilfe

Der Grad der Selbständigkeit wird in der Regel bei der medizinischen Begutachtung festgestellt; auf dieser Basis wird die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs berechnet. Sie kann mit einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens kumuliert werden. Zur Berechnung der Beihilfe werden die Vermögenswerte des Betreffenden und die seines Partners, mit dem er einen Haushalt bildet, zugrunde gelegt. Beihilfe zur Unterstützung von Betagten.

Um einen Antrag einzureichen: https://handicap.belgium.be/fr/nos-services/allocation-integration.htm

Die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Der Grad der Selbständigkeit wird in der Regel bei der medizinischen Begutachtung festgestellt; auf dieser Basis wird die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs berechnet. Zur Berechnung der Beihilfe werden die Vermögenswerte des Betreffenden und die seines Partners, mit dem er einen Haushalt bildet, zugrunde gelegt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt die volle Zuständigkeit im Jahr 2023 (vgl.: Ostbelgien Live - Pflegegeld)=

Die Gemeinsame Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt ist seit dem 1. Juli 2014 für die BUB zuständig, die Verwaltung wurde jedoch während einer Übergangszeit durch den FÖD Soziale Sicherheit sichergestellt. Seit dem 1. Januar 2021 wird die Verwaltung vom bikommunalen Dienst für Gesundheit, persönliche Hilfe und Familienleistungen (Iriscare) sichergestellt, mit Ausnahme der Bestimmung des eingeschränkten Grades der Selbstständigkeit, die schrittweise vom FÖD Soziale Sicherheit übernommen wird.

Um einen Antrag einzureichen: https://www.iriscare.brussels/nl/burgers/ouderen/tegemoetkoming-voor-hulp-aan-bejaarden-met-een-handicap/

Die flämische Sozialversicherung

Das Pflegebudget für stark pflegebedürftige Personen, deren Bedarf an häuslicher Pflege anerkannt wurde, beläuft sich auf 135 € pro Monat.
Auch Personen, die in einem Altenheim oder Alters- und Pflegeheim oder einem psychiatrischen Pflegeheim untergebracht sind, können diesen Betrag beziehen.

Um einen Antrag einzureichen: https://www.vlaamsesocialebescherming.be/zorgbudget-voor-zwaar-zorgbehoevenden

Das Pflegebudget für Personen mit Behinderungen, auch

Budget der Basisunterstützung genannt,

ist eine flämische Beihilfe, die Menschen mit einer anerkannten Behinderung und einem begrenzten Bedarf an Hilfeleistungen gewährt wird. Die Beihilfe beläuft sich auf 300 € monatlich und kann frei für Hilfeleistungen verwendet werden, wie unter anderem häusliche Pflege, Tagespflege, Betreuung, Inanspruchnahme von Dienstleistungen und häusliche Versorgung. Die Gewährung dieses Budgets erfolgt automatisch (eine Beantragung ist nicht möglich).

Für weitere Informationen: https://www.vlaamsesocialebescherming.be/zorgbudget-voor-mensen-met-een-handicap

Das Pflegebudget für Betagte (ab 65 Jahren), die auf Pflegeleistungen angewiesen sind, beläuft sich auf höchstens 683 € pro Monat je nach Einkommen und Schwere des Pflegebedarfs.

Um einen Antrag einzureichen: https://www.vlaamsesocialebescherming.be/zorgbudget-voor-ouderen-met-een-zorgnood

Die wallonische Sozialversicherung

Für weitere Informationen über die Langzeitpflegeleistungen in der Französischsprachigen Region Wallonien und die entsprechenden Antragsverfahren: https://www.aviq.be/.

Die Brüsseler Sozialversicherung

Für weitere Informationen über die Langzeitpflegeleistungen in der Zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt und die entsprechenden Antragsverfahren: http://www.iriscare.brussels/fr/citoyens/

Die Sozialversicherung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Für weitere Informationen über die Langzeitpflegeleistungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die entsprechenden Antragsverfahren: https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-3132/5785_read-35691/

Fachsprache übersetzt

  • EB: Eingliederungsbeihilfe.
  • BUB: Beihilfe zur Unterstützung von Betagten.
  • Grundversorgung (Budget d’assistance de base/ Basis ondersteuningsbudget, BOB)
  • HKIV: Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung
  • FÖD Soziale Sicherheit: Der mit der sozialen Sicherheit betraute föderale öffentliche Dienst.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Information über das Verfahren der Antragsstellung finden Sie auf der Website https://www.socialsecurity.be

https://www.vlaamsesocialebescherming.be

https://www.aviq.be/

http://www.iriscare.brussels/fr/citoyens/

http://www.ostbelgienlive.be

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Für weitere Informationen zur Föderalen Gesundheitspflege-Pflichtversicherung:

Für weitere Informationen zu EB und zur BUB:

Weitere Informationen zur flämischen Sozialversicherung:

Für weitere Informationen zur wallonischen Sozialversicherung:

Für weitere Informationen zur Sozialversicherung Brüssel:

Für weitere Informationen zur Sozialversicherung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Föderaler Öffentlicher Dienst – Soziale Sicherheit

Generaldirektion Personen mit Behinderungen

  • Für BUB:

L'Office bicommunautaire de la santé, de l'aide aux personnes et des prestations familiales („Iriscare“), Abteilung BUB

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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