Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 21/02/2014

Paket für Sozialinvestitionen: Bestandsaufnahme nach einem Jahr

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, seit die Kommission vor 12 Monaten eine umfassende Strategie für strukturelle Reformen in der Sozialpolitik angenommen hat, das Sozialinvestitionspaket (SIP).

Mit dieser Strategie sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, den Sozialschutz zu verbessern und in Menschen zu investieren. Das Paket für Sozialinvestitionen bietet den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe für eine effizientere und effektivere Sozialpolitik angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen sie derzeit stehen. Dazu gehören hohe finanzielle Belastungen, zunehmende Ungleichheit, wachsende Armut und soziale Ausgrenzung sowie Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau, vor allem bei jungen Menschen. Hinzu kommen eine alternde Bevölkerung und ein sinkender Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter; all diese Faktoren stellen die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der nationalen Sozialsysteme auf die Probe.

Das Paket gibt den Mitgliedstaaten umfassende Leitlinien in den Bereichen Investitionen in Kinder, aktive Inklusion, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, Obdachlosigkeit und sozialpolitische Innovationen an die Hand.

Was wurde im letzten Jahr erreicht?

Die Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Methode zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Sozialpolitiken erarbeitet. Das Konzept wird eingehend im Bericht über die Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft dargelegt, der am 21. Januar 2014 veröffentlicht wurde. Mit dieser Methode können die wichtigsten sozialen Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters, des jährlichen EU-Zyklus zur Koordinierung der wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen, aufgezeigt werden.

Des Weiteren hat die Kommission ihre Arbeit an den sogenannten Referenzbudgets aufgenommen, die den Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung einer wirkungsvollen und angemessenen Mindesteinkommenssicherung helfen sollen. Wie in Aussicht gestellt, hat sie außerdem neue Bestimmungen für günstigere und transparentere Bankkonten für alle vorgeschlagen.

Zur Förderung von Investitionen in Kinder hat die Kommission eine Europäische Plattform für Investitionen in Kinder eingerichtet, die der Erfassung und Verbreitung innovativer Verfahren dient, die sich nachweislich positiv auf die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung oder die Unterstützung von Eltern auswirken. Außerdem organisiert sie Seminare zum Kapazitätsaufbau, vor allem in Mitgliedstaaten, an die länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut gerichtet wurden.

Neue Bestimmungen über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum wurden angenommen, und die Kommission organisierte eine Konferenz auf hoher Ebene zur Verbreitung bewährter Verfahren bei der Unterstützung des sozialen Unternehmertums.

Ab diesem Jahr läuft auch das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), das drei bestehende Finanzinstrumente zusammenfasst, die im Zeitraum 2007-2013 getrennt verwaltet wurden: PROGRESS, EURES und das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument. Das Programm stellt u. a. darauf ab, die Entwicklung geeigneter Sozialschutzsysteme zu fördern und Sozialunternehmern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Im neuen Programmzeitraum des Europäischen Sozialfonds werden in jedem Mitgliedstaat mindestens 20 % der Mittel zur Förderung der sozialen Inklusion eingesetzt; dies wird dazu beitragen, soziale Investitionen gemäß den in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Prioritäten zu fördern. Im selben Zeitraum wird der Europäische Hilfsfonds gegen Armut konkrete Hilfe in Form von Nahrungsmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs zugunsten der am stärksten von Armut betroffenen Menschen und in materieller Armut lebenden Kinder leisten und Maßnahmen für deren soziale Integration anbieten.

Im Nachgang zum Europäischen Jahr für aktives Altern (2012) hat die Kommission ferner die Leitlinien für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen und den Index für aktives Altern veröffentlicht.

Die Kommission arbeitet auch in Partnerschaft mit Interessenträgern, Entscheidungsträgern und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zusammen. Auf der 3. Jahreskonferenz der Plattform wurde erörtert, wie das Sozialinvestitionspaket auf Länderebene umgesetzt wird und wie gemeinsame Verantwortung und Engagement gefördert werden können. Des Weiteren hat die Kommission 14 Partnerschaftsvereinbarungen mit Organisationen unterzeichnet, die in den Bereichen soziale Inklusion und Sozialinvestitionen tätig sind. Im Übrigen können die nationalen Interessenträger dank des europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften besser in die künftigen Programme eingebunden werden, die durch die im Bereich der Sozialinvestitionen tätigen EU-Fonds kofinanziert werden.

Alle ergriffenen und geplanten Maßnahmen werden in einem Fahrplan veröffentlicht, der auf der Website der Kommission abrufbar ist.

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

In Einklang mit dem Sozialinvestitionspaket haben die Mitgliedstaaten bereits Schritte zur Modernisierung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit ergriffen und integrierte Strategien zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie für Strukturreformen eingeleitet. Um einer Verfestigung der Armut über Generationen hinweg entgegenzuwirken, haben einige Mitgliedstaaten ein Konzept für Sozialinvestitionen angenommen und sich entschieden, ihre Ausgaben zugunsten von Kindern gezielt und wirkungsvoll zu tätigen.

So hat Belgien am 10. Juni 2013 einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgelegt, der sich ausdrücklich auf die Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ bezieht und 140 konkrete Maßnahmen vorsieht, mit denen der Zugang zu angemessenen Ressourcen und erschwinglichen und hochwertigen Leistungen verbessert werden soll. Auch Deutschland, Frankreich, Ungarn, Lettland, Polen und das Vereinigte Königreich haben im Rahmen ihrer Strategien zur Verbesserung der Chancen von Kindern Initiativen gestartet, damit mehr Kinder in den Genuss frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung kommen.

Zahlreiche Mitgliedstaaten haben zudem Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergriffen:

  • Belgien, Bulgarien, Slowenien, Spanien und Polen haben den Schwerpunkt auf einen Ansatz zur aktiven Eingliederung gelegt und nationale Strategien angenommen, bei denen Maßnahmen zur Einkommenssicherung, Initiativen betreffend den Zugang zu Leistungen und aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kombiniert werden.
  • Zypern, Irland, Kroatien, Polen und Schweden haben die 2013 für aktive Arbeitsmarktpolitik bereitgestellten Mittel aufgestockt.
  • Bulgarien, Ungarn, die Niederlande und Portugal haben Maßnahmen zur Verbesserung der Situation arbeitsloser und benachteiligter Menschen auf dem Arbeitsmarkt angenommen.
  • Ungarn, Estland, Belgien, das Vereinigte Königreich und Spanien haben Schritte zur Verwaltungsvereinfachung eingeleitet.
  • Spanien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Ungarn, die Slowakei und Lettland haben Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und zur Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum ergriffen.

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