Die Definition der Bevölkerung ist der zentrale Aspekt des gesamten Bereichs der europäischen Bevölkerungsstatistik.
Empfohlen wird die Definition Bevölkerung mit gewöhnlichem Wohnsitz, die die Zahl der Einwohner eines bestimmten Gebiets am 1. Januar des betreffenden Jahres darstellt. In manchen Fällen handelt es sich um den 31. Dezember des vorangegangenen Jahres. Gewöhnlicher Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person normalerweise ihre tägliche Ruhezeit verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zum Zwecke der Erholung, des Urlaubs, des Besuchs von Freunden und Verwandten, der Geschäftstätigkeit, der medizinischen Behandlung oder der religiösen Pilgerfahrt.
Nur die folgenden Personen gelten als in dem betreffenden geographischen Gebiet gewöhnlich ansässig:
Personen, die während in einem ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten vor dem Bezugszeitpunkt an ihrem üblichen Aufenthaltsort gelebt haben
Personen, die in den 12 Monaten vor dem Bezugszeitpunkt mit der Absicht an ihren gewöhnlichen Wohnsitz gekommen sind, sich dort mindestens ein Jahr aufzuhalten
Die EU-Rechtsvorschriften erlauben es den Ländern jedoch, den rechtmäßigen oder eingetragenen Wohnsitz anstelle des „gewöhnlichen Wohnsitzes“ zu verwenden, wenn die in den oben genannten Punkten beschriebenen Umstände nicht festgestellt werden können.
Für die Zwecke der qualifizierten Mehrheit der Stimmen im Rat der Europäischen Union, sind die EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Daten über ihre Gesamtbevölkerung zu übermitteln, wobei sie sich streng an die oben beschriebene einheitliche Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes halten.
Bei den meisten Datenquellen, die von den nationalen Statistikämtern zur Erstellung von Bevölkerungsstatistiken verwendet werden, handelt es sich um administrative Datenquellen. Das sind zum Beispiel Einwohnerregister, Wohnsitzregister, Sozialversicherungsregister, Personenstandsregister, statistische Berichte oder Verwaltungsunterlagen über Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Scheidungen.
Die alle zehn Jahre stattfindenden Volks- und Wohnungszählungen liefern zusätzlich sehr detaillierte Informationen aus der Zählung der Gesamtbevölkerung und verbessern die Genauigkeit der demographischen Statistiken.
Die EU-Rechtsvorschriften über demographische Statistiken sind ergebnisorientiert. Somit steht es den Ländern frei, die am besten geeigneten Datenquellen, die ihnen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen, und die Erhebungsmethoden, die sie für zweckmäßig halten, zu wählen.
Es muss sichergestellt werden, dass die an Eurostat übermittelten Bevölkerungsstatistiken die Qualitätskriterien für Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit und Kohärenz erfüllen. Daher können die von den Ländern übermittelten Bevölkerungsdaten auch entweder auf der Grundlage von:
Daten der letzten Volkszählung, bereinigt um die seit dem letzten Zensus erstellten Komponenten des Bevölkerungswandels
Bevölkerungskonzepte in anderen europäischen Statistiken
Die EU-Rechtsvorschriften hinter den Volks- und Wohnungszählungen und den demographischen Statistiken verweist auf dieselben Bevölkerungsdefinitionen. Eurostat und die EU-Mitgliedsländer überarbeiten derzeit die statistischen Rechtsvorschriften für europäische Bevölkerungsstatistiken, um sie zu harmonisieren und zu aktualisieren.
Die von den nationalen statistischen Ämtern im Bereich Demographie an Eurostat übermittelten Bevölkerungszahlen können sich von denen unterscheiden, die in anderen Bereichen wie der Arbeitskräfteerhebung (AKE), der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verfügbar sind. Der Unterschied ist auf die spezifische Erfassung der Bevölkerung zurückzuführen. Weitere Informationen finden Sie in den Metadaten zu den einzelnen Bereichen.
Bei Sozialerhebungen besteht die statistische Grundgesamtheit gemäß der EU-Verordnung 2019/1700 aus allen Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Privathaushalten in jedem Mitgliedsland haben. Im Gegensatz zu den demographischen Statistiken liefern die Erhebungen Bevölkerungszahlen nur für bestimmte Altersgruppen, z. B. 15 bis 65 Jahre in der Arbeitskräfteerhebung. Deshalb sollten entsprechende Bevölkerungsvariablen mit Vorsicht verglichen werden.
In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die Bevölkerung anhand des Konzepts des Mittelpunkts des wirtschaftlichen Interesses gemessen. In den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen umfasst die Gesamtbevölkerung eines Landes zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Personen – Inländer und Ausländer – die dauerhaft im Wirtschaftsgebiet des Landes ansässig sind, auch wenn sie vorübergehend abwesend sind (siehe Europäisches System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2010, Kapitel 11) (auf Englisch). Ein Jahresdurchschnitt der Anzahl der Personen ist die Grundlage für die Schätzung von Variablen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder für die Verwendung als Nenner bei Vergleichen und Indikatoren. Deshalb sollten entsprechende Bevölkerungsvariablen in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Bevölkerungsstatistiken nur mit Vorsicht verglichen werden.
Informationen für Statistiker
Eurostat stellt amtlichen Statistikern praktische Leitlinien zu den durch den Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Problemen zur Verfügung.
Hinweis zur Methodik16. Januar 2023
Guidance on the inclusion of refugees from Ukraine who benefit from temporary protection in the EU in the usually resident population