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Für die Erstellung von Zensus-Daten haben die EU-Mitgliedsländer unterschiedliche Methoden entwickelt. Diese werden als am besten geeignet für die Verwaltungspraktiken, Traditionen und Datenquellen ihrer Länder angesehen. Die aktuell geltende EU-Gesetzgebung trägt dieser Vielfalt dadurch Rechnung, dass sie mehr auf eine Harmonisierung des Outputs als auf eine Harmonisierung des Inputs abzielt.

Die EU-Mitgliedsländer können jeweils für sich selbst beurteilen, wie sie ihre Volkszählungen durchführen wollen und welche Datenquellen, Methoden und Technologien sich im Kontext ihres Landes am besten eignen. So können sie flexibel und im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität, der Kostenwirksamkeit und den Zuständigkeiten ihres statistischen Amtes agieren.

Einige Länder führten traditionelle Feldarbeit durch, bei der Volkszählungsinterviewer (Zähler) zur Erhebung von Volkszählungsdaten eingesetzt wurden. Diese wurden durch den Einsatz von Technologien wie Laptops oder Tablets, die von Zählern verwendet wurden, Telefoninterviews oder Online-Selbstauskünfte ergänzt.

Andere Länder haben die Verwendung von Verwaltungsregistern und statistischen Registern auf der Grundlage von Verwaltungsdaten entwickelt, wie z. B. Bevölkerungsregister, Steuer- und Sozialversicherungsdaten sowie Systeme zur Verwaltung von Gesundheit und Bildung. Dieser Ansatz kann die Kosten der Volkszählung senken, da die Notwendigkeit der Durchführung potenziell teurer Feldarbeit abnimmt.  

Andere Länder haben eine Kombination der beiden Ansätze gewählt, indem sie einen Teil der Daten aus Registern beziehen, aber dennoch begrenzte Erhebungen durchführen.

In den meisten Ländern Europas geht die Tendenz weg von der traditionellen Volkszählung hin zu einem registergestützten System.

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