Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 30/05/2018

EU-Haushalt: Ein neuer Sozialfonds und ein verbesserter Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

Für den nächsten langfristigen EU-Haushalt schlägt die Kommission eine weitere Stärkung der sozialen Dimension der Union mit einer Neuauflage des Europäischen Sozialfonds – dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) – und einem verbesserten und wirksameren Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vor.

Für den Zeitraum 2021–2027 wird der Europäische Sozialfonds Plus mit 101,2 Mrd. EUR ausgestattet, der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit 1,6 Mrd. EUR. Beide sind auf Investitionen in Menschen ausgerichtet und stellen sicher, dass diese mit den richtigen Kompetenzen ausgestattet werden, um sich den Herausforderungen und Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt zu stellen. Sie dienen damit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu:„Europa will die Handlungskompetenz der Menschen stärken. Wir lassen Worten Taten folgen. Unser neuer, flexibler und vereinfachter Sozialfonds ist auf Investitionen in die Menschen ausgerichtet, um sicherzustellen, dass sie die richtigen Kompetenzen haben und über einen auf neue Arbeitsformen abgestimmten modernen Sozialschutz verfügen, und um Solidarität mit denjenigen zu demonstrieren, die sie am meisten brauchen.“ 

Europäischer Sozialfonds Plus

Durch die Verschmelzung einer Reihe bestehender Fonds und Programme wird der Europäische Sozialfonds Plus flexibler und einfacher als der derzeitige Europäische Sozialfonds sein.

Die Bündelung der Ressourcen wird es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen, denen die Menschen in Europa heute gegenüberstehen, mit einer stärker integrierten Unterstützung gezielter anzugehen.

Im Europäischen Sozialfonds Plus werden konkret folgende Fonds verschmolzen:

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung nach 2020

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wird überarbeitet, damit er entlassenen Arbeitnehmern wirksamer helfen kann.

Derzeit erhalten Arbeitnehmer nur dann Hilfe aus dem Fonds, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgrund sich wandelnder Handelsmuster oder im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise verloren haben. Nach den neuen Vorschriften können auch andere Gründe einer Umstrukturierung wie beispielsweise Automatisierung und Digitalisierung für eine etwaige Förderung angeführt werden, womit den neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen wird.

Darüber hinaus kann nach den neuen Vorschriften schon ab einer Zahl von 250 entlassenen Arbeitnehmern (bisher 500) eine Förderung beantragt werden, wodurch mehr Arbeitnehmer Unterstützung erhalten.

Hintergrund

Die heutigen Vorschläge zu ESF+ und EGF sind Teil der Vorschläge der Kommission für den nächsten langfristigen EU-Haushalt, der  am 2. Mai 2018 angenommen wurde.

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