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Freizügigkeit in Europa – Zugang zu Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Personen
Länge :00:51 / Datum: Dec 2016
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa zu aktualisieren. Ein arbeitsloser französischer Staatsbürger zieht nach Deutschland um, ohne aktiv eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Er erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt, da er nicht über ausreichende eigene Mittel für seinen Lebensunterhalt verfügt. Deutschland kann ihm also den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen verweigern. Es ist ein Grundrecht aller EU-Bürgerinnen und -Bürger, in ein anderes EU-Land zu ziehen und dort zu arbeiten. Dies bedeutet jedoch nicht das Recht auf bedingungslosen Zugang zu Sozialleistungen in einem anderen Land.
Das Video können Sie beim Audiovisuellen Dienst der Europäischen Kommission herunterladen.