Beschäftigung, Soziales und Integration

Frankreich

Notfall

  • Rufnummer: 112

Informationen über die EKVK


Behandlung, Deckung, Kosten

Informationen über

  • Fachkräfte im Gesundheitswesen (Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Pflegepersonal usw.)
  • Kliniken in einem bestimmten Gebiet
  • Behandlungskosten und deren Erstattung in Frankreich

finden Sie auf der Website „annuaire santé ameli“ (nur auf Französisch).

Ärzte/Ärztinnen

  • Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen der staatlichen Krankenversicherung angeschlossenen Arzt („médecin conventionné“) wenden.
  • Die Vertragsärzte sind in zwei Kategorien unterteilt:
    „Secteur 1“: Ärzte, die nach den Tarifen des französischen Systems der sozialen Sicherheit abrechnen.
    „Secteur 2“: Ärzte, die einen Honorarzuschlag zu diesen Tarifen in Rechnung stellen.
  • Sie bezahlen den Arzt bzw. die Ärztin direkt. Diese/r stellt einen Behandlungsschein („feuille de soins“) und ggf. eine Verschreibung aus. Den Behandlungsschein brauchen Sie für Ihren Erstattungsantrag.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen der staatlichen Krankenversicherung angeschlossenen Zahnarzt („dentiste conventionné“) wenden.
  • Sie bezahlen den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin direkt. Diese/r stellt einen Behandlungsschein („feuille de soins“) und ggf. eine Verschreibung aus. Den Behandlungsschein brauchen Sie für Ihren Erstattungsantrag.

Krankenhausbehandlung

Die folgenden Bestimmungen gelten für staatliche Krankenhäuser und der staatlichen Krankenversicherung angeschlossene Privatkliniken:

  • Legen Sie bei der Aufnahme die Europäische Krankenversicherungskarte vor. Auf diese Weise können Sie vermeiden, dass Sie erstattungsfähige Kosten vorschießen müssen. In jedem Fall selbst tragen müssen Sie

— den vom Patienten zu leistenden Eigenanteil, also den Selbstbehalt („ticket modérateur“) und etwaige Honorarzuschläge;

wenn Sie über Nacht bleiben, einen Krankenhaustagessatz (für Mahlzeiten, Wäscherei usw.) in Höhe von 20 EUR sowie eventuelle Zuschläge für Wahlleistungen (Einzelzimmer, Telefon, Fernsehen usw.).

Diese Kosten werden vom französischen Sozialversicherungssystem nicht erstattet. Möglicherweise können Sie aber bei Ihrem heimischen Versicherungsträger eine Kostenerstattung erhalten.

Wenn Sie eine Behandlung in einer der staatlichen Krankenversicherung nicht angeschlossenen Privatklinik erhalten, müssen Sie die in Rechnung gestellten Kosten in voller Höhe begleichen; Sie können aber eine nachträgliche Erstattung beantragen. Die dortigen Tarife sind möglicherweise höher, sodass auch der von Ihnen zu leistende Eigenanteil höher sein kann.

Verordnungen

  • Zusammen mit Ihrer Verschreibung sollten Sie einen Behandlungsschein („feuille de soins“) erhalten. Ohne diesen ist keine Erstattung möglich. Verschriebene Arzneimittel werden nur erstattet, wenn sie als erstattungsfähig registriert sind. Sie erfahren in der Apotheke, welche Arzneimittel dies sind.

Krankentransport

  • Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Krankenwagens oder Taxis muss ärztlich bescheinigt werden. Krankentransporte werden nur unter in den französischen Rechtsvorschriften vorgesehenen bestimmten Bedingungen erstattet, zu denen zwingend auch eine ärztliche Verschreibung gehört.

Flugrettung

Für eine Flugrettung benötigen Sie 

  • eine ärztliche Verschreibung
  • eine Vorabgenehmigung der örtlichen Primärkrankenkasse CPAM („Caisse Primaire d’Assurance Maladie“)

Erstattung

In Frankreich stellen Sie Erstattungsanträge bei der an Ihrem Aufenthaltsort ansässigen Niederlassung der Primärkrankenkasse CPAM („Caisse Primaire d’Assurance Maladie“). Diese schickt die Abrechnung an Ihre Heimatadresse. Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich keine Erstattung beantragen, können Sie dies nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger nachholen.

  • Der französischen Kasse ist Folgendes vorzulegen:
    • der Behandlungsschein („feuille de soins“);
    • Kopien Ihrer Belege und Verschreibungen;
    • eine Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung;
    • Ihre Anschrift in Ihrem Wohnsitzland;
    • Ihre Bankverbindung samt IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl).
  • Die Erstattungssätze variieren je nach Art der erfolgten Versorgung oder Behandlung:
    • Sie erhalten eine Erstattung in Höhe von 70 % der von der Sozialversicherung festgelegten Tarife für ambulante Versorgung und in Höhe von 80 % für Krankenhausbehandlung. In jedem Fall selbst tragen müssen Sie den Selbstbehalt („ticket modérateur“) und etwaige Honorarzuschläge.
    • Der Erstattungssatz für Arzneimittel beträgt 65 %, 35 % oder 15 %.
    • Die Kosten für die Inanspruchnahme von medizinischem Hilfspersonal (Krankengymnast, Krankenpfleger usw.). werden zu 60 % übernommen.
  • Auf den von der französischen Krankenversicherung erstatteten Kostenanteil wird ein Eigenanteil einbehalten, dessen Höhe sich nach der erhaltenen Behandlung richtet:
    • Konsultationen und Behandlungen: Für jede Konsultation eines der staatlichen Krankenversicherung angeschlossenen Arztes wird ein Pauschalbeitrag in Höhe von 1 Euro einbehalten und für jede Behandlung durch medizinisches Hilfspersonal ein Pauschalbeitrag in Höhe von 0,50 Euro.
    • Arzneimittel: Pro Arzneimittelpackung wird ein Eigenanteil in Höhe von 0,50 Euro einbehalten.
    • Krankentransport: Der Eigenanteil beträgt 2 Euro pro Krankentransport (Taxi, Kranken- oder Rettungswagen).

Eigenbeteiligung

Bei dem Selbstbehalt handelt es sich um den nicht von der französischen Sozialversicherung übernommenen Kostenanteil, der nach der Erstattung durch die Krankenversicherung zu Ihren Lasten verbleibt. Bei bestimmten besonders kostspieligen Behandlungen, die über 120 EUR hinausgehen, ist die Höhe des Selbstbehalts jedoch auf einen Festbetrag von 24 EUR begrenzt.

Bei einer Versorgung in der Notaufnahme ohne anschließenden Krankenhausaufenthalt beträgt der Selbstbehalt 19,61 EUR (Notfallpauschale für ambulante Patienten).


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Das Verzeichnis zum Gesundheitswesen „annuaire santé“ ist ein Dienst des französischen Gesundheitssystems. Es ermöglicht Ihnen anhand verschiedener Kriterien (Name, Fachgebiet, Ort usw.) die Suche nach:

  • einer offiziell anerkannten medizinischen Fachkraft (Arzt, Krankenpfleger, Apotheker usw.);
  • einer Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Klinik usw.);
  • den Kosten für verschiedene Leistungen und den Erstattungsbedingungen;
  • Einrichtungen, in denen Dialyse, Chemotherapie oder Sauerstofftherapie möglich sind (letztere ist in Frankreich dem Fachgebiet „Pneumologie“ zugeordnet).

Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Online über Ihr Nutzerkonto „compte ameli“ oder über die App „ameli“ (auf Apple und Google Play Store verfügbar)
  • Wenn Sie der Sozialversicherung in der Landwirtschaft „Mutualité Sociale Agricole“ angehören, über Ihren persönlichen Kundenbereich „espace privé MSA“

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zentralstelle für europäische und internationale Verbindungen im Bereich der sozialen Sicherheit CLEISS (auf Französisch und Englisch) und der Website der staatlichen Krankenkasse Caisse Nationale d'Assurance Maladie (CNAM) (auf Französisch).


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Frankreich ausgestellten EKVK

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Primärkrankenkasse CPAM („Caisse Primaire D‘Assurance Maladie“) in Frankreich. Diese erreichen Sie

  • online über Ihr Nutzerkonto compte ameli unter dem Reiter „Assurés“ (Versicherte);
  • telefonisch unter 3646 (in Frankreich) oder +33 1 84 90 36 46 (aus dem Ausland).

Ihre Sozialversicherung in der Landwirtschaft MSA („Mutualité Sociale Agricole“) in Frankreich können Sie über Ihren persönlichen Kundenbereich „votre espace privé“ erreichen.

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