Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland

Hinweis

  • Versicherten aus Dänemark, Island, Norwegen und Schweden genügen ein gültiger nationaler Personalausweis und die Angabe ihres ständigen Wohnsitzes in einem anderen nordischen Land zur Inanspruchnahme des staatlichen Gesundheitswesens in Finnland zu denselben Bedingungen wie die Einheimischen.

Notfall

  • Rufnummer 112
  • Wenden Sie sich an das nächste lokale Gesundheitszentrum oder Krankenhaus.

Finnland hat zwei Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch. Die meisten Menschen, darunter die im Gesundheitswesen Tätigen, sprechen auch Englisch.


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung in jedem öffentlichen Gesundheitszentrum. Sie können sich an ein lokales Gesundheitszentrum wenden, wo Angehörige der Gesundheitsberufe beurteilen, welche Versorgung Sie benötigen.
  • Sie müssen eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen und sich mit einem Reisepass oder einem anderen Dokument ausweisen, um zu gleichen Kosten wie einheimische Versicherte behandelt zu werden.
  • Das Gesundheitszentrum stellt Ihnen eine Pauschale nach einer festen Gebührenordnung in Rechnung.
  • Bis zum Alter von 18 Jahren ist die Behandlung zumeist kostenlos.
  • Sie können sich auch an einen privat abrechnenden Arzt oder an eine Privatklinik wenden. In diesem Fall zahlen Sie die vollen Kosten. Sie können jedoch später eine Erstattung medizinisch notwendiger Leistungen bei der Sozialversicherungsanstalt Kela oder bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger beantragen.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung in jedem öffentlichen Gesundheitszentrum. Wenden Sie sich für eine Zahnbehandlung an das örtliche Gesundheitszentrum.
  • Sie müssen eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen und sich mit einem Reisepass oder einem anderen Dokument ausweisen, um zu gleichen Kosten wie einheimische Versicherte behandelt zu werden.
  • Das Gesundheitszentrum stellt Ihnen eine Pauschale nach einer festen Gebührenordnung in Rechnung. Es gibt auch Gebühren für verschiedene Behandlungen, die je nach Verfahren variieren können (ca. 9,50 bis 250 Euro).
  • Bis zum Alter von 18 Jahren sind zahnärztliche Behandlungen grundsätzlich kostenlos.
  • Sie können sich auch an einen privat abrechnenden Zahnarzt oder an eine private Zahnklinik wenden. In diesem Fall zahlen Sie die vollen Kosten. Sie können jedoch später eine Erstattung medizinisch notwendiger Leistungen bei der Sozialversicherungsanstalt Kela oder bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger beantragen.

Krankenhausbehandlung

  • Für die Krankenhausaufnahme benötigen Sie eine ärztliche Überweisung. In Notfällen können Sie sich direkt zur Notaufnahme eines öffentlichen Krankenhauses begeben.
  • Zeigen Sie Ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte vor und weisen Sie sich aus.
  • Für die stationäre Krankenhausbehandlung zahlen Sie eine Tagespauschale.
  • Personen unter 18 Jahren zahlen diesen Tagessatz für höchstens 7 Tage pro Kalenderjahr.
  • Für eine ambulante Krankenhausbehandlung fällt eine Gebühr an.
  • Die Kosten des Aufenthalts in einer Privatklinik müssen Sie selbst in voller Höhe bezahlen. Sie können jedoch später eine Erstattung medizinisch notwendiger Leistungen bei der Sozialversicherungsanstalt Kela oder bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger beantragen.

Verschreibungen

  • In Finnland können Sie Arzneimittel mit einer Verschreibung auf Papier erwerben, die in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz ausgestellt wurde, sofern das Arzneimittel in Finnland zugelassen ist. Sie können auch eine elektronische Verschreibung aus Estland, Kroatien, Portugal, Polen oder Spanien einlösen.
  • In der Apotheke müssen Sie die Arzneimittelkosten in voller Höhe bezahlen.
  • In der Apotheke sollte Ihnen eine Quittung über alle Verschreibungsgebühren ausgestellt werden, mit der Sie anschließend eine Erstattung medizinisch notwendiger Leistungen bei der Kela beantragen können.

Krankentransporte

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf Notfallversorgung in einem Krankenwagen. Legen Sie dem Begleitpersonal Ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte vor.
  • Für den Krankentransport wird Ihnen eine Pauschale in Rechnung gestellt.

Flugrettung

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf eine Notfallversorgung durch eine Flugrettung. Legen Sie dem Begleitpersonal Ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte vor.
  • Über die Notwendigkeit eines Krankentransportflugs wird bei Anruf der Notrufnummer 112 entschieden.
  • Für den Krankentransportflug wird Ihnen eine Pauschale in Rechnung gestellt.

Erstattung

  • Das finnische Krankenversicherungssystem sieht eine teilweise Kostenerstattung vor für
    • einige private Gesundheitsleistungen (nach Maßgabe einer festen Gebührenordnung),
    • Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Behandlung oder Untersuchung,
    • ärztlich verschriebene Arzneimittel.
  • Die üblichen Pauschalgebühren der öffentlichen Gesundheitszentren oder Krankenhäuser sind nicht erstattungsfähig.
  • Für den Antrag auf Erstattung bei der Sozialversicherungsanstalt Kela verwenden Sie das Formular SV 127(e), das in der Regel in Privatkliniken erhältlich ist. Sie finden das Formular auch auf der Kela-Webseite.
  • Füllen Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie es. Geben Sie Ihre Anschrift, das Datum und Ihre Bankverbindung (Name der Bank und Kontonummer samt IBAN und BIC) an.
  • Legen Sie bei der Übermittlung des Formulars an die Kela Kopien der zugehörigen Unterlagen bei, d. h. der Belege für Arzthonorare und ärztlich verschriebene Untersuchungen und Behandlungen, Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte und Ihres Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments.
  • Die Kela erstattet Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Bankkonto.
  • Stellen Sie Erstattungsanträge innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Ausgaben.
  • Genauere Angaben zur Kostenerstattung finden Sie auf der Kela-Website.

Servicenummer zur Erstattung von Behandlungskosten
Tel.: +358 20 634 0200 (Finnisch)
Tel.: +358 20 634 0300 (Schwedisch)
Tel.: +358 20 634 0200 (in Englisch)

Falls Ihnen Kosten für medizinische Leistungen entstanden sind und Sie während Ihres Aufenthalts in Finnland keine Erstattung beantragen konnten, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger eine Erstattung beantragen.


Eigenbeteiligung

  • In Finnland werden öffentliche Gesundheitsleistungen wie folgt erbracht:
    • kostenlos oder
    • gegen eine Pauschale, die für alle Patienten gleich ist, oder
    • gegen eine Pauschale, die von Einkommen und Familienstand abhängig ist.
  • Die Höchstsätze für öffentliche Gesundheitsleistungen sind gesetzlich festgelegt. Es steht den Gesundheitsdiensten frei, günstigere Sätze anzuwenden oder die betreffenden Dienste kostenlos zu leisten. Die Gesundheitsdienste dürfen für Dienste keine Gebühren verlangen, die die tatsächlichen Kosten übersteigen.
  • Für die Gebühren für öffentliche Dienste gilt ein Höchstsatz pro Jahr, über den hinaus Patienten nicht weiter zu zahlen brauchen. Dies gilt jedoch nicht für Nebenkosten bei der Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Webportal des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Gesundheit.
  • Honorare und Gebühren bei Behandlung durch Privatärzte: Die Kela erstattet zum Teil die Honorare sowie einige Untersuchungs- und Behandlungskosten von Privatärzten nach Maßgabe einer Festgebührenordnung. Die Festgebührenordnung finden Sie auf der Kela-Website (nur auf Finnisch). Der in der Festgebührenordnung festgelegte erstattungsfähige Höchstsatz ist normalerweise niedriger als die vom Arzt de facto verlangte Gebühr.
  • Weder von öffentlichen Dienstleistern erbrachte medizinische Dienste, noch Aufenthalte zwecks Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus oder einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Seniorenheim) sind erstattungsfähig.
  • Die Kela erstattet auch die Kosten von rezeptpflichtigen Medikamenten.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Wenn Sie eine solche Behandlung benötigen, setzen Sie sich im Voraus mit der Gesundheitseinrichtung (z. B. Krankenhaus) in Verbindung, in der Sie behandelt werden möchten.


Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Anspruch auf die EKVK haben alle Versicherten des finnischen Krankenversicherungssystems und Personen, für deren Gesundheitskosten Finnland zuständig ist.
  • Die Karte kann wie folgt angefordert werden:
    • per Telefon.
    • durch Ausfüllen des Antragsformulars (SV 193e). Dieses Formular kann entweder über die Kela-Website ausgedruckt oder bei einer Kela-Geschäftsstelle abgeholt werden.
    • über den Online-Kundendienst der Kela. Der Online-Kundendienst wird nur in finnischer und schwedischer Sprache angeboten.

Wo nimmt man die EKVK an?

  • Eine Liste ist leider nicht verfügbar, doch alle öffentlichen Gesundheitsdienstleister in Finnland akzeptieren die Europäische Krankenversicherungskarte. Kontaktinformationen sind auf der Website der finnischen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu finden. E-Mail-Adresse: yhteyspiste@kela.fi
  • Wenn Sie sich an einen privat abrechnenden Arzt oder an eine private Klinik wenden, zahlen Sie die vollen Kosten. Sie können jedoch anschließend bei der Kela oder Ihrem eigenen Versicherungsträger einen Erstattungsantrag für die medizinisch notwendigen Leistungen stellen.

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Finnland ausgestellten EKVK

Kela-Büro für internationale Angelegenheiten
Tel.: +358 20 634 0200
Fax.: +358 20 634 1599
E-Mail-Adresse: inter.helsinki@kela.fi

Seite weiterempfehlen