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Dr. Martina Pötschke-Langer MD, M.A., Leiterin der Abteilung für Krebsvorsorge des mit der WHO arbeitenden Zentrums zur Eindämmung des Tabakkonsums, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Dr. Martina Pötschke-Langer MD, M.A., Leiterin der Abteilung für Krebsvorsorge des mit der WHO arbeitenden Zentrums zur Eindämmung des Tabakkonsums, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Am 20. Mai ist die neue Richtlinie über Tabakerzeugnisse in den EU-Ländern in Kraft getreten. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der öffentlichen Gesundheit in der EU und zielt insbesondere darauf ab, junge Menschen vom Rauchen abzuhalten.

Die Richtlinie bringt wichtige Änderungen für die in der EU verkauften Tabakerzeugnisse mit sich. Aromatisierte Zigaretten mit Menthol- oder Fruchtaroma, die besonders für junge Menschen attraktiv sind, dürfen nicht mehr verkauft werden. Auf den Zigarettenpackungen sind großflächige gesundheitsbezogene Warnhinweise anzubringen, die die Verbraucher an die Risiken des Rauchens erinnern sollen. Die Hersteller von Tabakerzeugnissen dürfen nicht mehr mit irreführenden Bezeichnungen wie „Bio-“ oder „natürlich“ für ihre Produkte werben. Die Richtlinie geht auch gegen den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen vor. Neue Vorschriften für elektronische Zigaretten sorgen für die Regulierung dieser Produkte in der EU, die fortan spezifischen Anforderungen an Sicherheit und Qualität genügen müssen.

Zwei arbeitsreiche Jahre liegen hinter uns.

Die Europäische Kommission hat neun Rechtsakte (acht Durchführungsrechtsakte und einen delegierten Rechtsakt) mit ausführlichen Durchführungsbestimmungen zur Tabakrichtlinie verabschiedet. Diese betreffen beispielsweise Methoden zur Bestimmung von Aromen in Tabakerzeugnissen, die Aufmachung der neuen Warnhinweise und E-Zigaretten-Nachfüllpackungen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben die Richtlinie in drei Fällen gegen Klagen der Industrie und eines Mitgliedstaats verteidigt. Am 4. Mai erklärte der Gerichtshof die Richtlinie in allen Punkten für gültig. Sie entspricht der Rechtsgrundlage des Binnenmarktes, und ihre Vorteile zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bestehen weiter.

Die Mitgliedstaaten haben ebenfalls hart an der Umsetzung der Richtlinie gearbeitet. Viele von ihnen haben ihre einschlägige Gesetzgebung ergänzt oder sind über das in der Richtlinie geforderte Maß hinausgegangen – etwa in Bezug auf Einheitsverpackungen, Werbebeschränkungen oder rauchfreie Zonen.

Für uns war der Weg zu einer gesundheitsorientierten und faktengestützten Tabakrichtlinie kein Spaziergang – insbesondere angesichts der intensiven Lobbyarbeit der Tabakindustrie und ihrer Unterstützer. Auch in den Mitgliedstaaten verlief nicht alles glatt, als wir sie bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützten.

Die Anwendung der Richtlinie in der gesamten EU ist ein gewaltiger Schritt nach vorne, mit dem wir die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger schützen werden. Die Zahl der Raucher/-innen in der EU ist bereits zurückgegangen. Die Richtlinie wird diesen Trend verstärken und dazu beitragen, dass weniger junge Menschen diesem tödlichen Laster verfallen.

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