Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 17/07/2015

EU-Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Reden Sie mit!

Diese Woche hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gestartet.

Das Ziel dieser Konsultation ist es, Ihre Ansichten über die Funktionsweise der derzeitigen Koordinierungsregeln in verschiedenen grenzüberschreitenden Situationen zu sammeln. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden zu den Vorbereitungen einer eventuellen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit beitragen.

Es geht dabei um:

Die Beantwortung des Fragebogens (in einer beliebigen EU-Amtssprache) sollte nicht mehr als 20 Minuten in Anspruch nehmen. Sie können uns Ihre Stellungnahme bis zum 7. Oktober 2015 übermitteln.

Hintergrund

Als EU-Bürgerin oder -Bürger dürfen Sie in jedem Land der EU arbeiten und zu diesem Zweck dort wohnen. Diese Vorschriften gelten auch für Island, Liechtenstein,Norwegen und die Schweiz sowie deren Bürgerinnen und Bürger. 

Die so genannte „Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ enthält die Vorschriften zum Schutz der Rechte der Personen, die innerhalb Europas umziehen. Sie gewährleistet, dass diese Personen ihren Sozialschutz behalten, wenn sie in ein anderes EU-Land umziehen. Wenn Sie zum Arbeiten oder Leben in ein anderes EU-Land umziehen, werden Sie sehr wahrscheinlich auch in ein anderes Sozialversicherungssystem eingebunden.

Diese Systeme sind unterschiedlich. In der EU-Rechtsetzung, vor allem in Verordnung (EG) Nr. 883/2004, sind gemeinsame Vorschriften und Grundsätze festgelegt, die die Koordinierung der Sozialversicherungsrechte in verschiedenen Ländern gewährleisten.

Die ersten Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit wurden 1958 verabschiedet. Seither wurden sie mehrfach angepasst und ihr Geltungsbereich wurde um mehr Sozialleistungen und weitere Gruppen mobiler Personen erweitert.

Die Kommission erwägt eine neue Aktualisierung, um zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den EU-Ländern entsprechen.

Diese Initiative ist Teil des im Arbeitsprogramm der Kommission 2015 angekündigten „Maßnahmenpakets für die Mobilität der Arbeitskräfte“.

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