Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 07/09/2022

Eine auf alle Beteiligten ausgerichtete Europäische Strategie für Pflege und Betreuung

Die Europäische Kommission stellt heute die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung vor. Das Ziel ist, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten und sowohl die Situation der Betreuungs- und Pflegebedürftigen als auch die Situation derjenigen, die sich professionell oder informell um sie kümmern, zu verbessern.

Hochwertige, bezahlbare und gut zugängliche Betreuungs- und Pflegedienste

Erschwingliche und gut zugängliche Betreuungs- und Pflegedienste von hoher Qualität kommen allen Altersgruppen zugute. So wirkt sich die Teilnahme an der frühkindlichen Bildung positiv auf die Entwicklung der Kinder aus und verringert auch im späteren Leben das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Langzeitpflege ermöglicht es Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit und/oder einer Behinderung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, ihre Eigenständigkeit zu bewahren und in Würde zu leben. Doch für viele Menschen sind solche Dienste nach wie vor nicht erschwinglich, nicht verfügbar oder nicht zugänglich.

Zur Bewältigung dieser Probleme schlägt die Kommission konkrete Maßnahmen vor: Sie will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Betreuungs- und Pflegeangeboten zu verbessern sowie die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in diesem Sektor zu verbessern.

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die 2002 festgelegten Ziele für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung – die sogenannten „Barcelona-Ziele“ – überarbeiten, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern. Die bisherigen Ziele sehen vor, dass die Mitgliedstaaten für 33 % der Kinder unter drei Jahren und für 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter Kinderbetreuung anbieten sollen. Die Kommission schlägt nun ehrgeizige, aber realistische neue Ziele vor. Bis 2030 sollen mindestens

  • 50 % der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen
  • 96 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen, wie bereits im Rahmen des europäischen Bildungsraumes vereinbart

Langzeitpflege

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne aufzustellen, um die Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Qualität der Pflege für alle Menschen in der EU zu verbessern, z. B. durch Folgendes:

  • sicherstellen, dass Personen mit Langzeitpflegebedarf rechtzeitig umfassende und bezahlbare Pflegeleistungen erhalten, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen
  • ein umfassenderes und vielfältigeres Angebot an Langzeitpflegediensten bereitstellen (häusliche Pflege, gemeindenahe Pflege und stationäre Pflege), geografische Unterschiede beim Zugang zu Langzeitpflege beseitigen, barrierefreie digitale Lösungen für die Erbringung von Pflegediensten schaffen und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Langzeitpflegediensten und -einrichtungen gewährleisten
  • hohe Qualitätskriterien und -standards für Anbieter von Langzeitpflege festlegen
  • pflegende Angehörige und Nahestehende (häufig Frauen und Familienmitglieder der Pflegebedürftigen) durch Schulungen, Beratung sowie psychologische und finanzielle Hilfen unterstützen
  • eine angemessene und nachhaltige Finanzierung der Langzeitpflege mobilisieren, unter anderem aus EU-Mitteln

Faire Arbeitsbedingungen und Berufsbildung für Betreuungs- und Pflegepersonal

Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr Menschen – insbesondere Männer – für den Betreuungs- und Pflegesektor zu gewinnen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen,

  • Tarifverhandlungen und den sozialen Dialog zu fördern, um angemessenere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen
  • für die Einhaltung höchster Standards hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu sorgen
  • Weiterbildungsangebote für Pflege- und Betreuungskräfte zu entwickeln
  • Geschlechterstereotypen im Bereich Betreuung und Pflege zu bekämpfen und entsprechende Kommunikationskampagnen durchzuführen
  • das IAO-Übereinkommen 189 über Hausangestellte zu ratifizieren und umzusetzen

Nächste Schritte

Die Vorschläge der Kommission für Empfehlungen des Rates werden nun von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Annahme durch den Rat erörtert. Die Vorschläge sehen vor, dass die Mitgliedstaaten die Kommission ein Jahr nach der Annahme der Empfehlungen über die Maßnahmen zu deren Umsetzung unterrichten.

Für jede Empfehlung wird die Kommission innerhalb von fünf Jahren einen ausführlichen Bericht mit einem Überblick über den Stand der Umsetzung vorlegen. Zudem wird die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters die politischen Entwicklungen weiter beobachten sowie Reformen und Investitionen durch verfügbare EU-Mittel unterstützen.

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