Österreich
Notfall
- Rufnummern: 144 oder 112
- Notrufnummern und Hotlines
Behandlung, Deckung, Kosten
Ärzte/Ärztinnen
- Wenden Sie sich an einen Vertragsarzt/eine Vertragsärztin der Österreichischen Gesundheitskasse. Die Behandlung ist kostenlos. Solche Ärzte führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“.
Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Das nationale Gesundheitssystem deckt nicht alle Zahnbehandlungen ab.
- Vertragszahnärzte der Österreichischen Gesundheitskasse behandeln Sie kostenlos. Solche Ärzte führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“.
Krankenhausbehandlung
- In Vertragskrankenhäusern des Landesgesundheitsfonds (Universitätskliniken, Landeskrankenhäuser) ist die Behandlung (in der allgemeinen Gebührenklasse) kostenlos.
- Sie benötigen eine ärztliche Überweisung, außer in Notfällen.
- Für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthalts wird jeweils ein Tagessatz berechnet, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
- Genauere Informationen über Akutkrankenhäuser und ihr Leistungsangebot finden Sie unter Kliniksuche.at.
- Kontaktstelle Patientenmobilität
Verschreibungen/Rezepte
- Es wird eine Rezeptgebühr von derzeit (2023) 6,85 Euro verlangt.
- Arzneimittelverschreibungen können Sie in jeder Apotheke vorlegen (pauschale Gebühr).
- Suche nach Apotheken (auf Deutsch)
Krankenwagen
- Medizinisch notwendige Krankentransporte sind gedeckt.
- Transportkosten
Luftrettung
Erstattung
- Wurde Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt, weil Sie einen Arzt gewählt haben, der nicht an die österreichischen Gebietskrankenkassen angeschlossen ist — dies erkennen Sie an dem Hinweis „Wahlarzt“ oder „Keine Kassen“ — so können Sie eine Erstattung von bis zu 80 % des Betrags verlangen, den die Krankenkasse für die Behandlung durch einen bei ihr angeschlossenen Arzt gezahlt hätte.
- Ihre Erstattungsanträge richten Sie direkt an die Österreichische Gesundheitskasse.
- Ihrem Erstattungsantrag müssen Sie die Originalbelege beifügen. Machen Sie vorher Kopien für Ihre eigenen Unterlagen.
- Sie können während Ihres Aufenthalts keinen Erstattungsantrag einreichen? Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren heimischen Versicherungsträger nach Ihrer Rückkehr.
Eigenbeteiligung
Krankenhausbehandlung
- Für eine stationäre Behandlung wird eine Gebühr verlangt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
- Diese Gebühr ist für höchstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zu zahlen.
Verschreibungen/Rezepte
Es wird eine Rezeptgebühr verlangt, derzeit (2023): 6,85 Euro
Medizinische Hilfsmittel und Medizinprodukte
- Medizinische Hilfsmittel und Medizinprodukte wie Brillen, orthopädische Schuheinlagen usw. sind verschreibungspflichtig.
- Wenn Sie versichert sind, zahlen Sie einen Anteil an den Kosten, in der Regel 10 % des Kaufpreises, derzeit (2023) mindestens 39 Euro bzw. 117 Euro für Brillen.
Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie
- Eine solche Behandlung muss in einer entsprechenden Vertragseinrichtung erfolgen.
- Auskünfte über solche Einrichtungen erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Dialyseinformationen (auf Deutsch):
Wie beantrage ich eine EKVK?
- Für Österreich liegen keine spezifischen Angaben vor.
Wo nimmt man die EKVK an?
- Alle Vertragsärzte/ Vertragsärztinnen der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Zahnärzte/Zahnärztinnen mit Vertrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Universitätskliniken und Landeskrankenhäuser mit Vertrag beim Landesgesundheitsfonds.
Verlust oder Diebstahl der Karte
Kontaktdaten für Inhaber einer in Österreich ausgestellten EKVK
- Informationen (auf Deutsch)
- Telefon: +43 0501243311