Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 03/10/2008

Längerer Mutterschaftsurlaub bei besseren Bedingungen

Millionen Frauen in ganz Europa werden Anspruch auf längeren Mutterschaftsurlaub bei besseren Bedingungen haben, wenn der Vorschlag verwirklicht wird, den die Europäische Kommission am 3. Oktober vorgestellt hat.

Mit einem weiteren Vorschlag soll auch die Lage selbständiger Frauen verbessert werden, die – auf freiwilliger Basis – Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erhalten sollen. Die beiden Initiativen sind Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem angestrebt wird, es allen Europäerinnen und Europäern leichter zu machen, Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Die Vorschläge der Kommission, die nun dem Europäischen Parlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten zur Diskussion vorgelegt werden, dienen der Aktualisierung und Verbesserung bestehender EU-Rechtsvorschriften. Inzwischen haben auch die europäischen Sozialpartner Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, andere Formen des Urlaubs aus familiären Gründen, etwa den Elternurlaub, zu verbessern.

„Das Jonglieren zwischen Beruf, Familie und Privatleben stellt Millionen Europäerinnen und Europäer vor große Herausforderungen“, erklärte Vladimír Špidla, der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige Kommissar. „Kinder zu bekommen kostet Frauen allzu oft ihr Einkommen, verbaut allzu oft ihre beruflichen Aufstiegschancen. Nur 65,5 % der Frauen mit Kindern gehen einer Erwerbstätigkeit nach, aber 91,7 % der Männer. Unsere Vorschläge zur Verbesserung des Mutterschaftsurlaubs werden den Frauen helfen, Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren, und damit ihre Lebensqualität und die ihrer Familien verbessern. Sie sollten auch dazu beitragen, die Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen zu erhöhen, und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen: es ist in der Tat so, dass Staaten mit hoher Frauenbeschäftigungsquote auch höhere Geburtenraten aufweisen.“

Bessere Bedingungen beim Mutterschaftsurlaub

Der Kommissionsvorschlag zum Mutterschaftsurlaub sieht vor, die Mindestdauer von 14 auf 18 Wochen anzuheben; außerdem wird empfohlen, den Frauen während des Mutterschaftsurlaubs 100 % ihres Arbeitsentgelts zu zahlen; allerdings wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, eine Obergrenze in Höhe des Krankengelds festzusetzen. Ferner werden die Frauen flexibler darüber entscheiden können, wann sie den nicht obligatorischen Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen (vor oder nach der Geburt), sie werden also nicht mehr gezwungen sein, einen bestimmten Teil vor der Geburt zu nehmen, wie dies derzeit in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist.

Auch der Kündigungsschutz soll verstärkt werden, ebenso das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub an den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Schließlich sollen die Frauen das Recht erhalten, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs den Arbeitgeber um flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu ersuchen; allerdings soll der Arbeitgeber das Recht haben, das Ersuchen abzulehnen.

Mehr Rechte für selbständig erwerbstätige Frauen

Der Vorschlag über selbständige Frauen sieht vor, dass diese ebenso wie abhängig Erwerbstätige, allerdings auf freiwilliger Basis, Mutterschaftsurlaub nehmen können . Gleichzeitig sollen Ehepartner und Lebenspartner (soweit nach innerstaatlichem Recht anerkannt), die auf informeller Basis in kleinen Familienbetrieben, etwa einem Bauernhof oder einer Arztpraxis, tätig sind (so genannte „mitarbeitende Ehepartner“), auf eigenen Antrag Zugang zur Sozialversicherung erhalten, und zwar unter mindestens den gleichen Bedingungen, wie sie für selbständige Erwerbstätige gelten.

Weitere Maßnahmen für eine bessere Work-Life-Balance

Als Teil dieses Gesamtpakets hat die Kommission heute auch einen Bericht über das Kinderbetreuungsangebot in der Europäischen Union und über die Fortschritte vorgelegt, die die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der von den EU-Staats- und Regierungschefs 2002 in Barcelona festgelegten Vorgaben erzielt haben.

Am 17. September 2008 nahmen die europäischen Sozialpartner Verhandlungen über den Elternurlaub mit dem Ziel auf, die bestehenden EU-Vorschriften (Richtlinie 96/34/EG) zu überarbeiten, die ihrerseits auf einer von den europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern abgeschlossenen Rahmenvereinbarung basieren. Angestrebt wird ein Abschluss der Verhandlungen binnen neun Monaten.

Längerfristig möchte die Kommission auch die Bedingungen für andere Formen des Urlaubs aus familiären Gründen verbessern, etwa Vaterschaftsurlaub (ein dem Vater zustehender kurzer Urlaub um den Geburts- oder Adoptionstermin), Adoptionsurlaub (ein dem Mutterschaftsurlaub ähnlicher Urlaub bei Adoption eines Kindes) und Urlaub zur Pflege betreuungsbedürftiger Familienangehöriger.

Die nächsten Schritte

Beide Vorschläge werden vom Europäischen Parlament und im Rat erörtert, und es steht zu hoffen, dass im Laufe des Jahres 2009 eine Einigung erzielt werden kann. Anschließend hätten die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht umzusetzen.

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