Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 09/12/2019

Reden Sie mit bis am 6. Januar 2020: Öffentliche Konsultation zur Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds für Beschäftigung und Mobilität

Die Kommission hat eine 12-wöchige öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Beschäftigung und Mobilität im Zeitraum 2014-2018 zu bewerten.

© Worawee Meepian / Shutterstock

Die Kommission interessiert sich für die Meinung der Bürger/innen und der Interessenträger zu den Maßnahmen, die seit 2014 mit Unterstützung des ESF durchgeführt wurden, um

  • eine nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu fördern und
  • die Mobilität der Arbeitskräfte zu unterstützen.

Mithilfe der erhobenen Informationen wird bewertet, was im Zeitraum 2014-2018 erreicht wurde. Die Informationen werden der Kommission auch Hinweise dazu liefern, wie die Unterstützung in Zukunft gestärkt und wirksamer und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Unter anderem wird im Rahmen der Bewertung beurteilt, ob Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Mobilität der Arbeitskräfte und Chancengleichheit weiter gefördert wurden und welche Art der Unterstützung am wirksamsten war.

Wie kann ich teilnehmen?

Die Konsultation ist online in allen Amtssprachen der EU verfügbar.

Sie endet am 6. Januar 2020 (Mitternacht in Brüssel).

Wer kann teilnehmen?

Alle Bürger/innen und Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Um Beiträge gebeten werden insbesondere:

  • Bürger/innen, unabhängig davon, ob sie Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds zur Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte erhalten bzw. erhalten haben oder nicht;
  • Mitgliedstaaten und an der Verwaltung des Europäischen Sozialfonds beteiligte Organisationen, wie Verwaltungsbehörden, zwischengeschaltete Stellen, Projektträger, Mitglieder von Begleitausschüssen usw.;
  • als Begünstigte oder Projektpartner an der Durchführung von Vorhaben des Europäischen Sozialfonds beteiligte Organisationen: öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinden;
  • alle Organisationen oder Bürger/innen, die über besonderes Fachwissen auf dem Gebiet der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte verfügen.

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