Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 05/06/2019

Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2019: Kommission legt Empfehlungen für die Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission legt heute ihre länderspezifischen Empfehlungen 2019 vor, in denen sie allen EU-Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12-18 Monate anrät. Die Kommission empfiehlt ferner, das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Spanien einzustellen, und nimmt eine Reihe von Dokumenten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts an.

Die EU-Wirtschaft wächst bereits das siebte Jahr in Folge und dürfte auch 2020 weiter wachsen – in allen Mitgliedstaaten und trotz weniger günstiger Bedingungen und globaler Unsicherheiten. Die Zahl der Beschäftigten hat ein Rekordhoch erreicht, während die Arbeitslosigkeit auf ein Rekordtief zurückgegangen ist.

Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen. Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte auszubauen. Wirkungsvolle Reformen, die von passgenauen Investitionsstrategien und einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik flankiert werden, sind weiterhin der richtige Weg zu einer erfolgreichen Modernisierung der europäischen Wirtschaft.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen äußerte sich wie folgt: „Diese Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um ein gerechteres, nachhaltiges und inklusives Europa zu schaffen, ein Europa, in dem niemand abgehängt wird. In der europäischen Säule sozialer Rechte sind bestimmte Grundsätze und Rechte für alle EU-Bürger festgeschrieben, die auf nationaler Ebene verwirklicht werden müssen. Angesichts der sich rasch verändernden Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die Reformen in den Bereichen Erstausbildung und lebenslanges Lernen, Arbeitsmärkte und Sozialschutz fortsetzen.“

Die länderspezifischen Empfehlungen 2019

Die heutigen Empfehlungen helfen den Mitgliedstaaten dabei, angemessen auf bestehende und neue wirtschaftliche und soziale Herausforderungen zu reagieren und die zentralen gemeinsamen politischen Ziele zu verwirklichen. Der Inhalt der Empfehlungen spiegelt die allgemeinen Prioritäten wider, die im Jahreswachstumsbericht 2019 und in der im November abgegebenen Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2019 dargelegt wurden. Die Empfehlungen stützen sich auf eine eingehende Analyse der im Februar veröffentlichten Länderberichte und die Bewertung der im April vorgelegten nationalen Programme.

Die Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums macht es umso dringlicher, Strukturreformen fortzusetzen, wobei Reformen, die auf ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ausgerichtet sind, Priorität eingeräumt werden sollte. Die Mitgliedstaaten sollten die soziale Konvergenz im Sinne der europäischen Säule sozialer Rechte voranbringen. Im Einklang mit der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet sollten sich die Mitgliedstaaten auch für einen gleichmäßigeren Abbau der Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet einsetzen und ihre Anstrengungen zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion fortsetzen.

Hintergrund

Die länderspezifischen Empfehlungen bauen auf den übergeordneten Prioritäten auf, die in der Rede des Präsidenten zur Lage der Union und im Jahreswachstumsbericht skizziert wurden. Sie werden jährlich überarbeitet, um den erzielten Fortschritten und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Euro-Mitgliedstaaten erhalten auch Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters fügen sich in die längerfristige Vision der Strategie Europa 2020 ein.

Weitere Schritte

Die Kommission ersucht den Rat, die länderspezifischen Empfehlungen zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie vollständig und fristgerecht umzusetzen. Im Sinne eines breiten Engagements sowie wirksamer Folge- und Umsetzungsmaßnahmen wird die Kommission den Dialog mit den Interessenträgern fortsetzen.

Die zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor sie von den Staats- und Regierungschefs der EU gebilligt werden. Anschließend ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen über die nationale Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen.

Die länderspezifischen Empfehlungen und die ihnen zugrunde liegende Analyse in den Länderberichten dienen auch als analytische Basis für die Programmplanung der kohäsionspolitischen EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027.

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