Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 15/11/2010

Barrierefreies Europa: Kommission will Zugangs¬erleichterungen für 80 Millionen behinderte Menschen

Am 15. November 2010 nahm die Europäische Kommission eine neue Strategie an, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme von Menschen mit Behinderungen verhindern.

Person auf einen Rollstuhl

© prism68, under license of Shutterstock.com

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, mit dem Bus zum Einkaufen zu fahren, Freunde zu Besuchen, ein Theaterstück zu sehen, oder einer Sportveranstaltung beizuwohnen. Im Internet zu surfen oder eine Fernsehserie zu schauen wird als selbstverständlich angesehen, ebenso wie von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Doch für 80 Millionen Europäer mit Behinderungen liegen solche alltäglichen Beschäftigungen nicht im Bereich des Möglichen. Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll.

Sie Strategie zeigt auf, was von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. In den kommenden 10 Jahren geht es dabei um konkrete Maßnahmen wie die Durchführung einer Studie zur gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen, die Förderung behindertengerechter Normung oder die gezielte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Diese Aktionen versprechen nicht nur einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen, sondern dürften auch die europäische Wirtschaft ankurbeln. So könnten sie den EU-Markt für Technik und Dienstleistungen für Behinderte fördern, dessen Jahresumsatz schon heute auf über 30 Mrd. EUR geschätzt wird.

Hauptmaßnahmen sind:

  • Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“).
  • Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Die Verwendung von Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke - beispielsweise Bücher - in zugänglichen Formaten müssen gefördert werden; die Möglichkeit einer gegenseitigen Anerkennung von Behindertenausweisen und sonstigen Ansprüchen wird überprüft 
  • Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und –Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit von Ansprüchen, wie z.B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.
  • Sensibilisierung, beispielsweise durch die Verleihung eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte.
  • Datenerfassung und Überwachung; Ermittlung erfolgreicher Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher Strukturen.

Die Strategie umfasst eine Liste konkreter Maßnahmen mit einem Zeitplan für ihre Umsetzung. Die Kommission wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die erzielten Fortschritte und Ergebnisse berichten.

 

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