Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 05/03/2010

Europäische Kommission will geschlechtsspezifische Lohnunterschiede deutlich verringern

Die Europäische Kommission plant eine Reihe von Maßnahmen, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in den nächsten fünf Jahren erheblich zu verringern.

Die durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohndifferenz beträgt in der EU derzeit 18 %. Um diese Differenz zu verringern, will die Kommission Arbeitgeber sensibilisieren, Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und die Entwicklung von Instrumenten zur Messung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede unterstützen. Gleichzeitig werden neue Rechtsetzungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Die Kommission will die Europäischen Sozialpartner konsultieren und die Auswirkungen verschiedener Optionen prüfen: Verschärfung von Sanktionen, mehr Lohntransparenz und regelmäßige Berichterstattung über die Lohnunterschiede. Aus einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass über 80 % der Europäer Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Lohnunterschiede begrüßen.

„Ich bin sehr betroffen, dass sich die geschlechtsspezifische Lohndifferenz in den letzten 15 Jahren kaum verringert hat und in einigen Ländern sogar zunimmt“, sagte Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „In der derzeitigen Krisensituation kann sich Europa eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz nicht leisten. Wir müssen alle Mittel einsetzen, um diese Lücke zu schließen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten werden wir uns bemühen, die geschlechtsspezifischen
Lohnunterschiede in der EU bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission deutlich zu verringern.“

Die geschlechtsspezifische Lohndifferenz – die durchschnittliche Differenz zwischen den Bruttostundenlöhnen von Männern und Frauen in der Wirtschaft insgesamt – beträgt mittlerweile in der EU 18 %, wobei zwischen den einzelnen Ländern und Sektoren erhebliche Unterschiede bestehen. Hierdurch werden anhaltende Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt deutlich, von denen in der Praxis hauptsächlich Frauen betroffen sind. Um die vielfältigen Ursachen hierfür zu beseitigen, sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich.
Im zweiten Halbjahr 2010 legt die Kommission eine neue EU-Strategie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen für 2010-2015 vor. Die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede gehört zu den Hauptprioritäten. Die Kommission wird alle legislativen und nichtlegislativen Mittel einsetzen, um diese Unterschiede zu verringern.

Gemeinsam mit den Europäischen Sozialpartnern wird sie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen bestimmter Optionen eingehend prüfen:

  • Berichterstattung über die geschlechtsspezifischen Lohndifferenzen und Gewährleistung von Lohntransparenz auf Unternehmens-, Einzel- und Tarifebene durch Austausch und Konsultation mit Arbeitnehmern;
  • Strengere Verpflichtung zur Gewährleistung geschlechtsneutraler Stellenbeschreibungen und Lohntarife;
  • Verbesserung der Bestimmungen über Sanktionen bei einem Verstoß gegen das Gebot des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, um sicherzustellen, dass sie abschreckend und verhältnismäßig sind (beispielsweise höhere Strafen bei wiederholten Verstößen).


Die Kommission wird ebenfalls:

  • Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Öffentlichkeit für die Ursachen der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede und Lösungsmöglichkeiten sensibilisieren;
  • Initiativen zur Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch Gütesiegel, Satzungen und Auszeichnungen für Gleichbehandlung unterstützen. In Frankreich wurde 2004 beispielsweise das „Label égalité professionnelle“ eingeführt. Unternehmen erhalten es für einen Zeitraum von drei Jahren, wenn sie ein besonderes Verfahren einhalten und ihr Engagement für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in verschiedenen Bereichen nachweisen. Hierzu gehören Stellenplanung, Karriereaussichten und der interne Aufstieg von Frauen in Führungspositionen.
  • die Entwicklung von Instrumenten, mit deren Hilfe Arbeitgeber geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in ihren Unternehmen analysieren können, fördern. Beispielsweise hat Deutschland eine Software entwickelt, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berechnet. Dieses Instrument kann Arbeitgeber für die Situation sensibilisieren und ermutigen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede abzubauen.
  • die Bereitstellung und Qualität von Statistiken über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verbessern.

Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil von Europa2020, der Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie der EU für das nächste Jahrzehnt (siehe IP/10/225). Laut einer unter dem schwedischen EU-Ratsvorsitz 2009 angefertigten Studie könnte die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung in den EU-Mitgliedstaaten eventuell zu einem Anstieg des BIP um 15 45 % führen.

Im Übrigen führt die Kommission eine Studie über Initiativen zur Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch, deren Ergebnisse am 5. Mai vorgelegt werden.

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