Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 28/01/2010

Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich: Kommission mahnt Polen und stellt Verfahren gegen Ungarn ein

Die Europäische Kommission hat heute Polen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der sie die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Regeln zum Verbot von Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf anmahnt (Richtlinie 2000/78/EG, siehe auch MEMO/08/69).

Sie hat außerdem beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzustellen, weil die dortigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften inzwischen mit der Richtlinie in Einklang gebracht worden sind.

Zur Begründung ihrer an Polen gerichteten Stellungnahme führte die Kommission aus, dass:

  • gemäß den polnischen Rechtsvorschriften das Verbot von Belästigungen nicht für alle Kategorien von Auszubildenden gilt;
  • die Zugangsregelungen für bestimmte Berufe keine spezifischen Bestimmungen enthalten, die Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbieten;
  • die Pflicht des Arbeitgebers, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung zu treffen, nicht für Stellenbewerber und Auszubildende gilt;
  • das Gesetz zur Regelung der Berufsausbildung keine angemessene Definition der Begriffe „unmittelbare und mittelbare Diskriminierung“ sowie „Anweisung zur Diskriminierung“ enthält.

Die Kommission hat außerdem beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzustellen, da dort 2006 und 2009 das Gleichbehandlungsgesetz und 2007 das Gesetz über Rechte und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung so geändert wurden, dass die ungarischen Vorschriften nunmehr mit der Richtlinie im Einklang stehen.

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