Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/10/2008

Private Altersversorgung: EU-Bericht

Eine Studie, die am 20 Oktober 2008 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, bestätigt den Trend zu immer mehr privater Altersversorgung in der EU, betont aber auch die Notwendigkeit umfassender Systemzugehörigkeit und angemessener Rentenniveaus.

Die Studie zeigt starke Abweichungen bei Zugehörigkeit und Beitragsniveau zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was die Vielfalt der derzeitigen Systeme widerspiegelt. Durch diese Analyse sollen die EU-Mitgliedstaaten aus den unterschiedlichen Erfahrungen der einzelnen Länder lernen. Dies geschieht im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode - dem System der EU für gemeinsame Zielsetzungen, Berichterstattung und Austausch vorbildlicher Verfahren. Zeitgleich mit der Vorstellung der Studie findet eine Konferenz zum Thema angemessene und zukunftsfähige Renten in Europa statt.

Der Bericht bestätigt den Trend zu immer mehr privat finanzierter Altersversorgung in den EU-Ländern und lässt erkennen, wie wichtig es ist, die entsprechenden Auswirkungen auf das zukünftige Rentenniveau zu untersuchen. Je nach dem Stellenwert innerhalb des allgemeinen Systems können niedrige Zugehörigkeitszahlen bei Zusatzrenten (in Kombination mit Beitragsunterbrechungen) Anlass zu Besorgnis in Bezug auf das künftige Rentenniveau geben, und zwar insbesondere für Risikogruppen (Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte, Niedriglohnempfänger).

Weitere Schlüsselerkenntnisse:

  • Durch die zunehmende Verlagerung der Risiken (Beschäftigung, Lebenserwartung und finanzielle Risiken) vom Rententräger (Arbeitgeber oder Staat) auf den einzelnen Bürger wird eine Verbesserung des Finanzwissens erforderlich.
  • Die stärkere Verbindung zwischen den tatsächlichen Rentenbeiträgen einer Person und späteren Rentenleistungen bedeutet, dass die Auswirkungen von Laufbahnunterbrechungen auf das Rentenniveau sorgfältig untersucht werden müssen.
  • Von entscheidender Bedeutung ist die Vermeidung von Bestimmungen, die einen zu frühen Zugriff auf die angesparten Rentengelder oder einen zu raschen Verbrauch dieser Mittel ermöglichen, wenn ein adäquates Rentenniveau für die gesamte Ruhestandsdauer gesichert werden soll.
  • Verwaltungsgebühren für die private Altersversorgung wirken sich deutlich auf spätere Rentenleistungen aus (eine Jahresgebühr von 1 % über 40 Beitragsjahre würde bis zum Renteneintritt 18 % der Gesamtbeiträge ausmachen). Daher müssen die Gebühren niedrig gehalten werden, damit die Renten angemessen sind und Nutzungsanreize entstehen.

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