Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 02/07/2008

Bericht der EU-Kommission: Gemeinsames Vorgehen gegen Ausgrenzung der Roma erforderlich

Millionen von Europäern, die der ethnischen Gruppe der Roma angehören, sehen sich ständiger Diskriminierung – auf persönlicher wie auf institutioneller Ebene – und weitreichender sozialer Ausgrenzung ausgesetzt, so ein am 2. Juli 2008 veröffentlichter Bericht der EU-Kommission. Es gibt jedoch Mittel zur Verbesserung dieser Situation. Die EU, die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft müssen allerdings ihre Bemühungen effektiv koordinieren. Der vorgelegte Bericht ist die Antwort auf die im Dezember 2007 formulierte Forderung des Europäischen Rats, die in der EU vorhandenen Maßnahmen und Instrumente zu einer besseren Eingliederung der Roma-Gemeinschaft zu untersuchen.

„Die Roma sind eine der größten ethnischen Minderheiten in der EU – zu oft sind sie jedoch die vergessenen Bürger Europas“, erklärte der für Chancengleichheit zuständige Kommissar Vladimír Špidla. „Sie sehen sich beständig mit Diskriminierung und weitreichender sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten, diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Wir haben die Mittel dazu – nun müssen wir sie effektiver einsetzen.”

77 % der Europäer sehen in der Zugehörigkeit zur Roma-Gemeinschaft einen gesellschaftlichen Nachteil – fast so viele, wie in Behinderungen einen Nachteil sehen (79 %).

Eine der Schlussfolgerungen des Berichts ist, dass zwar ein solider Rahmen legislativer, finanzieller und politischer Koordinierungsinstrumente besteht, der auch verstärkt genutzt wird, es aber in den Mitgliedstaaten nach wie vor ein Umsetzungsdefizit gibt. Die Strukturfonds der EU – einschließlich des Europäischen Sozialfonds (ESF) – und Heranführungsinstrumente spielen bei der Überwindung der Ausgrenzung eine entscheidende Rolle. So wurden z. B. im Zeitraum 2000-2006 spezielle Projekte für die Roma mit Finanzhilfen aus dem ESF in Höhe von 275 Mio. EUR gefördert. Darüber hinaus wurde 1 Milliarde EUR für benachteiligte Gruppen, einschließlich der Roma, ausgegeben. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine starke und effektive Koordinierung sowie die vollständige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Planung, Umsetzung und Überprüfung der jeweiligen EU-Maßnahme.

Die EU verfügt über klare Kompetenzen im Bereich Nichtdiskriminierung, die sie zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften (Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) und zur Überprüfung der korrekten Umsetzung einsetzt. Für diejenigen Bereiche, die für die Integration der Roma von größter Wichtigkeit sind, zeichnen jedoch in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich (z. B. Bildung, Beschäftigung und soziale Integration). In diesen Bereichen kann die EU lediglich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordinieren und deren Umsetzung u. a. durch die Strukturfonds unterstützen.

In dem Bericht werden die Instrumente (Rechtsvorschriften, Kohäsionspolitik und Antidiskriminierungsmaßnahmen wie z. B. Information, Sensibilisierung, Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft) und die für die Eingliederung der Roma wichtigsten Politikbereiche (Beschäftigung, soziale Integration, Bildung, öffentliche Gesundheit, Erweiterung und Gleichstellung der Geschlechter) untersucht. Der Text stellt also eine Bestandsaufnahme vorhandener Instrumente und Maßnahmen dar, beinhaltet aber auch einige Erfahrungswerte, die einen effektiveren Einsatz des gegenwärtigen Rahmens erlauben.

Der Bericht ergänzt den neuen Ansatz der Kommission im Bereich Nichtdiskriminierung, der als Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) zu sehen ist und in einer am 2. Juli 2008 angenommenen Mitteilung dargelegt wird. Beide Papiere werden auf einem EU-Gipfel über die Roma am 16. September 2008 in Brüssel diskutiert.

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