Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 27/07/2017

Kommission nimmt Vorschlag zur Umsetzung der Sozialpartnervereinbarung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Seefahrer an

Heute wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seefahrern auf Schiffen, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, angenommen.

Großes Frachtschiff

© Mikhail Starodubov / Shutterstock

Durch den Vorschlag soll die Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern im Seeverkehrssektor in EU-Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig sind in der Vereinbarung die Änderungen im Seearbeitsübereinkommen berücksichtigt, die von den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2014 verabschiedet wurden.

Auf diese Weise sollen Seefahrer in Zukunft besser davor geschützt sein, von den Reedern in Auslandshäfen zurückgelassen zu werden. Die neuen Regeln stärken das Recht auf Entschädigung bei Tod oder bei dauerhafter Behinderung aufgrund von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen.

Die EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, teilte dazu mit: „Diese Kommission engagiert sich für die Wiederaufnahme und Stärkung des Dialogs mit unseren Sozialpartnern. Ein sozialer Dialog auf allen Ebenen ist Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft Europas und entscheidend bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und auch der Fairness.  Die Annahme dieses Vorschlags für eine Richtlinie zur Umsetzung der Vereinbarung der Sozialpartner im Seeverkehrssektor ist ein weiterer Beweis für unser Engagement.“

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