Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 22/06/2015

EU-Kommission beantwortet Vereinten Nationen Fragen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EU

Die Europäische Kommission hat heute eine Veröffentlichung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU herausgegeben. Damit antwortete die Kommission auf eine entsprechende Anfrage des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

© auremar / Shutterstock


Die Konvention ist das erste international rechtsverbindliche Instrument, mit dem internationale Mindeststandards für eine Reihe von Rechten von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bürgerrechte, Politik, Soziales, Wirtschaft und Kultur festgelegt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist zudem die erste Menschenrechtskonvention, die die EU ratifiziert hat.

In diesem Jahr wird der zuständige, aus unabhängigen Experten bestehende UN-Ausschuss erstmals prüfen, wie die EU ihre Pflichten aus der Konvention bisher umgesetzt hat. Im Juni 2014 hatte die Kommission dazu einen ersten Bericht veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Antworten der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt zur Vorbereitung des am 27. und 28. August in Genf stattfindenden Dialoges zwischen der EU und dem UN-Ausschuss.

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