Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 04/03/2015

Die Kommission bekräftigt erneut ihr Engagement zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Heute findet die erste hochrangige Tagung des EU-Überwachungsrahmens für das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt. Auf dieser Tagung wird die Kommission ihr Engagement zur Förderung, zum Schutz sowie zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut bekräftigen.

© Photographee.eu / Shutterstock

Die Europäische Kommission, Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäische Bürgerbeauftragte, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie das Europäische Behindertenforum kommen in Brüssel zusammen.

Die EU ist seit Januar 2011 Vertragspartei des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „UN-Übereinkommen“). Insgesamt 25 EU-Staaten haben das UN-Übereinkommen ratifiziert (Stand: Februar 2015). Finnland, Irland und die Niederlande haben zwar unterschrieben, die Ratifizierung steht jedoch noch aus.

Somit sind die EU sowie diejenigen EU-Länder, die Vertragspartei des UN-Übereinkommens sind, verpflichtet, die im UN-Übereinkommen festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse zu wahren und zu schützen. Die Europäische Kommission misst der Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit und der Schaffung einer Union, in der kein Platz für Diskriminierung ist, vorrangige Bedeutung bei.

In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Umfang beeinträchtigen. Diese Zahlen dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Hindernisse, aber auch aufgrund von Diskriminierung, verwehrt.

Das UN-Übereinkommen

Das Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das erste Menschenrechtsübereinkommen, dem die EU beigetreten ist (IP/11/4).

Es legt Mindeststandards für eine Reihe ziviler, politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte von Menschen mit Behinderungen fest. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, wird dieses Jahr erstmalig prüfen, inwieweit die EU ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Im Juni 2014 hat die Europäische Kommission den ersten Bericht über die Umsetzung des UN-Übereinkommens durch die EU vorgelegt (MEMO/14/396).

Die EU muss als Vertragspartei des UN-Übereinkommens über einen Mechanismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens verfügen, welcher die Öffentlichkeit für die im Rahmen dieses Übereinkommens garantierten Rechte sensibilisiert, die Rechtsvorschriften mit Blick auf Vereinbarkeit überprüft, Beschwerden prüft und die Fortschritte in Bezug auf die Ausübung dieser Rechte bewertet.

Nationale Überwachungsmechanismen tragen die Hauptverantwortung für die Förderung, den Schutz und die Überwachung des UN-Übereinkommens in den EU-Staaten. Der EU-Rahmen ergänzt diese Mechanismen.

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