Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 03/02/2015

Kommission möchte Finanzmittel in Höhe von 8,7 Mio. € aus dem Globalisierungsfonds zur Unterstützung von Medienschaffenden in Griechenland aufwenden

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu mobilisieren, um 1.633 Angestellte aus dem Medienbereich (Verlagswesen, Programmproduktion und Rundfunk) zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.

© Maxim Blinkov / Shutterstock

Auf Antrag der griechischen Behörden werden Finanzmittel in Höhe von 8,7 Mio. € aus dem Fonds aufgewendet, um den betroffenen Personen beim Arbeitsplatzwechsel Hilfestellung zu leisten. Die Vorschläge müssen jetzt noch im Europäischen Parlament und dem Ministerrat der EU verabschiedet werden.

Infolge der Entlassung von 1.633 Medienbeschäftigen (928 Angestellte in 16 Rundfunkanstalten und weitere 705 Angestellte in 46 Verlagshäusern) stellte Griechenland einen Antrag auf Beihilfe aus dem EGF. Dieser Stellenabbau ist auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen, die die Wirtschaft Griechenlands hart getroffen hat.

Diese vom EGF kofinanzierten Maßnahmen unterstützen die Arbeitslosen durch aktive Berufsberatung, berufliche Aus- und Weiterbildung, spezielle Gründerberatungsangebote, Beiträge zur Unternehmensgründung und eine Vielzahl von Beihilfen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Es wird davon ausgegangen, dass alle entlassenen Arbeitskräfte an den Maßnahmen teilnehmen.
Die Gesamtkosten dieses Pakets belaufen sich auf 14,6 Mio. €, von denen 8,7 Mio. € vom EGF bereitgestellt werden.


Hintergrund

Alle 1.633 Entlassungen, die unter das Beihilfe-Paket des EGF fallen, wurden in Attica vorgenommen – einer Region mit einer Arbeitslosenquote von 28 % (erstes Quartal 2014). Im Verhältnis zu der hohen Arbeitslosenquote sind in dort nur wenig freie Stellen zu finden. Aufgrund dieses Mangels an freien Stellen sind 70 % der Betroffenen bereits seit mehr als 12 Monaten arbeitslos.

Die Ausweitung des Freihandels mit dem Rest der Welt bringt zwar insgesamt Vorteile im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung, führt jedoch auch zu einem Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere in sensiblen Bereichen und unter weniger qualifizierten Arbeitskräften. Aus diesem Grund schlug die Kommission erstmalig die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung von Personen bei der Anpassung an die Auswirkungen der Globalisierung vor. Seit Aufnahme seiner Tätigkeiten im Jahr 2007 sind 132 Anträge beim EGF eingegangen. Rund 542 Mio. € wurden zur Unterstützung von mehr als 118.000 Arbeitskräften beantragt. Allein im Jahr 2013 wurden mehr als 53,5 Mio. € an Finanzhilfe über den Fonds zur Verfügung gestellt.

Der Fonds wird während des Zeitraums 2014-2020 als Ausdruck der Solidarität der EU weitergeführt, wobei seine Funktionsweise kontinuierlich verbessert wird. In den Anwendungsbereich fallen Arbeitskräfte, die infolge der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, sowie befristet beschäftigte Arbeitnehmer, selbstständig Erwerbstätige und – im Wege einer Ausnahmeregelung bis Ende 2017 – Jugendliche aus gemäß der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen förderfähigen Regionen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET). Bei Letzteren entspricht die Zahl der förderfähigen Jugendlichen der Zahl der entlassenen Arbeitnehmer, die eine Unterstützung erhalten.

 

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