Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/02/2014

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – Kommission begrüßt Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien

Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass der Ministerrat heute Maßnahmen angenommen hat, die Arbeitnehmer besser vor den Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen.

Die Richtlinie wird fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 1. Juni 2015 Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt, so zum Beispiel in der Fertigungsindustrie und im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich.

Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass die Erfordernisse der fünf EU-Richtlinien, die Arbeitnehmer beim Gebrauch von Chemikalien schützen, in Einklang gebracht werden mit den kürzlich beschlossenen neuen Regeln hinsichtlich der Bereitstellung von Chemikalien.  Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische müssen einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung.

Die neuen Regeln werden auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Terminologie leisten, die im Bereich der EU-Richtlinien für chemische Substanzen verwendet wird. Dies wird nicht nur einen positiven Beitrag zum besseren Verständnis des Risikomanagements gefährlicher Chemikalien in der EU leisten, sondern auch bei wichtigsten Handelspartnern der EU weltweit.

Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der praktischen Umsetzung des neuen Verpackungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Chemikalien zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht, die kostenlos heruntergeladen werden können.

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