Beschäftigung, Soziales und Integration

Außenbeziehungen



Die Europäische Union engagiert sich in enger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Drittstaaten, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft in der Ausgestaltung der globalen Agenda für menschwürdige Arbeit, indem sie

Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, dass bei der Ausarbeitung der Außenpolitik der EU wie auch im Rahmen der Außendimension ihrer Innenpolitik arbeitsrechtliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Dazu zählen etwa Initiativen wie die Vorschläge für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt.

Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Foren

Die Europäischen Union arbeitet mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den Vereinten Nationen (UN), G7, G20 sowie anderen internationalen Organisationen und Foren zusammen, um

  • menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern
  • die soziale Dimension der Globalisierung voranzubringen
  • die externe Dimension der europäischen Politik umzusetzen

IAO

Die EU hat eine langjährige strategische Beziehung zur Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufgebaut.

Durch unsere Zusammenarbeit fördern wir menschenwürdige Arbeit und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der IAO konzentriert sich auf die Förderung grundlegender Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz‚ insbesondere auch im Handel und in anderen Bereichen der Sozialpolitik.

Im Februar 2024 trat die Europäische Kommission im Namen der EU der Globalen Koalition für soziale Gerechtigkeit der IAO bei.

Die EU führt gemeinsame Projekte mit der IAO durch und leistet gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten einen Beitrag zu deren Arbeit, insbesondere, indem sie Erklärungen abgibt.

OECD

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterstützt die EU die Förderung und Umsetzung internationaler Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, um den Beitrag der Unternehmen zu menschenwürdiger Arbeit zu verstärken.

Die EU stellt Finanzmittel für die Forschungstätigkeit der OECD bereit, unter anderem zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Lieferketten, und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass das Thema menschenwürdige Arbeit auf der OECD-Tagesordnung bleibt.

Die GD EMPL nimmt im OECD-Ausschuss für Beschäftigung, Arbeit und Soziales an den Beratungen zu OECD-Rechtsinstrumenten teil und trug zuletzt im Jahr 2022 zur Empfehlung zur Schaffung besserer Gelegenheiten für junge Menschen bei.

Europarat

Die EU und der Europarat arbeiten bei der Förderung von Arbeitnehmerrechten seit vielen Jahren zusammen. Gegenwärtig stellt die EU finanzielle Unterstützung für Gemeinschaftsprogramme mit dem Europarat bereit.

Dazu zählen Mittel für Bildungskurse in Menschenrechten für Jurist*innen – auch in Bezug auf soziale Rechte – sowie Unterstützung für die gesellschaftliche Teilhabe der Roma-Gemeinschaft auf lokaler Ebene in der ganzen EU.  

G7

Die EU ist in vollem Umfang in die G7 (Gruppe der Sieben) eingebunden, ein zwischenstaatliches politisches und ökonomisches Forum unter Beteiligung Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, der USA und des Vereinigten Königreichs sowie der Europäischen Union als „nicht mitgezähltem Mitglied“.

Die erste offizielle Zusammenkunft der für Arbeit und Beschäftigung sowie Entwicklungspolitik zuständigen Minister der G7 fand 2015 unter deutschem G7-Vorsitz statt.

Die wichtigsten G7-Initiativen im Bereich Beschäftigung und Soziales:

  • Ministertagungen und ihre Vorbereitungen und Folgeverpflichtungen auf der technischen Ebene in der Arbeitsgruppe Beschäftigung, wo die Europäische Kommission die Teilnahme und die Beiträge der EU vorbereitet
  • „Vision Zero Fund“ zur Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in globalen Lieferketten mit finanzieller Unterstützung der Kommission

G20

Die EU ist Vollmitglied der G20 (Gruppe der Zwanzig), einem zwischenstaatlichen Forum aus 19 souveränen Staaten sowie der Europäischen Union und der Afrikanischen Union (AU).

Die G20-Arbeitsminister kamen erstmals 2010 in Washington zusammen und treffen sich seither einmal jährlich.

Die wichtigsten G20-Initiativen im Bereich Soziales:

Gespräche zwischen hohen Beamten und in Arbeitsgruppen finden seit einigen Jahren auch im Rahmen der Arbeitsgruppe „Beschäftigung“ statt, in der die GD EMPL die EU vertritt. Die Arbeitsgruppe „Beschäftigung“ trifft Folgemaßnahmen zu den G20-Beschäftigungsplänen, u. a. zu demjenigen der EU.

Erweiterung

Die EU ist bestrebt, die soziale Dimension in den zehn Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern für einen EU-Beitritt zu fördern, indem sie die Entwicklung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Einklang mit den EU-Standards und den Beitrittskriterien unterstützt, beobachtet und im Zuge von Verhandlungen mitgestaltet.

Die GD EMPL ist hier besonders aktiv bei der Angleichung des Rechts der Erweiterungsländer an folgende Kapitel des EU-Rechts:

Um die Erweiterungsländer auf ihrem Weg in die EU zu begleiten, bezieht die GD EMPL sie auch in Sachverständigengruppen auf EU-Ebene sowie in andere Rahmen und Leitinitiativen ein, sofern sie relevant sind und die entsprechende Rechtsgrundlage dies zulässt.

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist das maßgebliche Werkzeug, mit dem die EU Reformen in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern durch finanzielle und technische Hilfe unterstützt.

EU-Nachbarländer

Die EU arbeitet bei Beschäftigungs- und Sozialthemen mit benachbarten Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und regionaler Initiativen zusammen, wie beispielsweise

Die Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit diesen Ländern erfolgt über Abkommen, den Austausch bewährter Verfahren und die Unterstützung konkreter Maßnahmen. Erreicht werden sollen

  • bessere Arbeitsbedingungen und bessere Arbeitsbeziehungen
  • ein wirksamer sozialer Dialog und wirksame Arbeitsmarkteinrichtungen
  • Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigung junger Menschen
  • angemessener und nachhaltiger Sozialschutz

Handel und nachhaltige Entwicklung

Mit der EU-Handelspolitik soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte und hohen Arbeits- und Umweltstandards einhergeht. Zu diesem Zweck enthalten die EU-Handelsübereinkünfte Regeln für Handel und nachhaltige Entwicklung.

Die Handelspolitik der EU soll dazu beitragen, nachhaltige Entwicklung zu fördern. Sie bedient sich dazu folgender Instrumente:

Industrie- und Schwellenländer

Die Europäische Kommission fördert in ihren bilateralen Dialogen mit Drittstaaten Arbeitnehmerrechte, unter anderem auch in speziellen Dialogen und Konsultationen zum Arbeitsrecht mit Thailand, den USA, Japan, China, Kanada und Taiwan. 

Eine regionale Zusammenarbeit erfolgt durch die Union für den Mittelmeerraum (UfM) und die Östliche Partnerschaft sowie mit Asien (durch die Asien-Europa-Treffen ASEM) und Lateinamerika.

Im Zuge dieser Dialoge und der Zusammenarbeit sollen das gegenseitige Verständnis und der Austausch von Erkenntnissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren gefördert werden.

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