Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 27/01/2016

Erste Orientierungsdebatte über die Europäische Säule sozialer Rechte

Die Einführung einer Europäischen Säule sozialer Rechte war heute Gegenstand einer ersten Orientierungsdebatte des Kollegiums der Kommissionsmitglieder. Die Säule soll ein eigenständiges Rechtsdokument werden, in dem zentrale gemeinsame Prinzipien und Werte der EU definiert sind.

© Brendan Bourdages / Shutterstock.com

Als solches soll die Säule den Rahmen für die Überprüfung der beschäftigungspolitischen und sozialen Leistung im Hinblick auf sich schnell verändernde Arbeitswelten und Gesellschaften setzen. Mit der Einführung der Säule möchte die Kommission gewährleisten, dass den Beschäftigten in der EU heute und in Zukunft angemessener Schutz geboten wird.

Bei Einführung einer solchen Säule müsste zur Sicherstellung, dass die gemeinsamen Regeln dem neuesten Stand entsprechen, geltendes EU-Recht gegebenenfalls geändert bzw. ergänzt werden. So müssen etwa die Rechtsvorschriften zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Hinblick auf neue Risiken und Realitäten überprüft werden. In Bereichen, die in die direkte Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, können der bessere Austausch über bewährte Verfahren und Benchmarking dazu beitragen, die Konvergenz voranzubringen.

Was sind soziale Rechte?

Verschiedene nationale, EU- und internationale Rechtsinstrumente nehmen Bezug auf das Konzept der „sozialen Rechte“. Unter dem Begriff der sozialen Rechte werden typischerweise eines oder mehrere der folgenden Rechte in Bezug auf Arbeitsverträge, Beschäftigungsbedingungen oder Zugang zu Sozialleistungen zusammengefasst:

  • Recht auf einen Mindestlohn;
  • Mindestrechte auf Vertretung;
  • Mindestrechte während der Probezeit;
  • Mindestkündigungsschutz;
  • Mindestmaßnahmen zur Gewährleistung des Wissens um die eigenen Rechte und den Zugang zur Justiz; und
  • Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis;
  • Mindestrechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit;
  • Mindestarbeitszeitschutz;
  • Zugang zu Leistungen für Mütter/Väter;
  • Zugang zu lebenslangem Lernen sowie Umschulung und Weiterbildung;
  • Zugang zu Leistungen für Kinder und Kinderbetreuung;
  • Zugang zu Arbeitslosenleistungen;
  • Zugang zu aktiven Eingliederungsmaßnahmen;
  • Zugang zu Altersvorsorgeleistungen;
  • Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen, einschließlich gesundheitlicher Versorgung.

Konsultation

Die Kommission wird in einigen Wochen eine breit angelegte Konsultation zur Säule starten. Zur Teilnahme an der Konsultation werden Sozialpartner, nationale, regionale und lokale Behörden und die Zivilgesellschaft eingeladen sein.

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