Beschäftigung, Soziales und Integration

Arbeitsbedingungen - Gesundheit und Sicherheit in befristeten Arbeitsverhältnissen und in Leiharbeitsunternehmen

Eine EU-Richtlinie (91/383/EWG) gewährleistet, dass Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen und für Leiharbeitsfirmen tätige Arbeitnehmer, die den Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stärker ausgesetzt sind als andere Arbeitnehmer, in den Genuss desselben Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus kommen wie andere Arbeitnehmer.

Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass die betreffenden Arbeitnehmer vor der Aufnahme der Tätigkeit angemessene Informationen und Schulungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz von den Unternehmen erhalten sollen.

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit zu verbieten, dass Arbeitnehmer an befristeten und an Leiharbeitsplätzen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt werden, die ihre Sicherheit oder Gesundheit in besonderem Maße gefährden würden. Dies gilt insbesondere für bestimmte Tätigkeiten, bei denen nach der Gesetzgebung des jeweiligen Landes eine besondere medizinische Aufsicht erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen auf jeden Fall eine angemessene medizinische Überwachung gewährleisten. Sie können auch festlegen, dass diese Überwachung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortgesetzt wird.

Schließlich verdeutlicht die Richtlinie, wie die Verantwortlichkeiten für Informationen, Schulungen und die Bedingungen für die Durchführung der Tätigkeit zwischen den Leiharbeitsfirmen und den Unternehmen, die bei ihnen Kunde sind, aufgeteilt werden müssen.

Es steht sowohl der Wortlaut der Richtlinie zur Verfügung als auch die entsprechenden Vorbereitungsdokumente, der Bericht der Kommission und eine Studie zur praktischen Umsetzung der nationalen Gesetzgebung über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Richtlinien

  • Richtlinie zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis - 91/383/EWG

Vorbereitende Dokumente

  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis - KOM (1990) 228
  • Änderung des Vorschlags für eine Richtlinie zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis KOM (1990) 533 - KOM (1990) 533 / Explanatory Memorandum

Umsetzungsberichte

Studien

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